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Spiess, Christian Heinrich: Biographien der Wahnsinnigen. Bd. 4. Leipzig, 1796.

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unglücklichen Opfern der Gerechtigkeit. Auch
wenn die Strafe geendet hatte, und man den
Erlösten wieder in jeder bürgerlichen Gesell-
schaft und Innung dulden mußte, so blieb sie
doch immer als ein unvertilgbarer Fleck zurück,
der den reinen Glanz einer ganzen Familie
verdunkelte, ihr bei jeder Gelegenheit zum
geheimen, oft gar öffentlichen Vorwurf dien-
te. Diese Vorstellung, und wahrscheinlich auch
das Bewustsein, daß ihr Sohn die Strafe
mehr als doppelt verdient habe, verbitterte
die Freude seiner glücklichen Rettung um ein
Grosses. Die Folgen des ausgestandnen
Schreckens und Jammers, der finstere, trübe
Blick in die Zukunft nagte an ihrem morschen
Körper, ehe zwei Monden verflossen, schlum-
merten beide im Grabe. Das ganze Erbe,
welches sie ihrem Sohne hinterliessen, ward
in gerichtliche Verwahrung genommen, und
zum Besten des Duldenden, weil er es izt

ungluͤcklichen Opfern der Gerechtigkeit. Auch
wenn die Strafe geendet hatte, und man den
Erloͤſten wieder in jeder buͤrgerlichen Geſell-
ſchaft und Innung dulden mußte, ſo blieb ſie
doch immer als ein unvertilgbarer Fleck zuruͤck,
der den reinen Glanz einer ganzen Familie
verdunkelte, ihr bei jeder Gelegenheit zum
geheimen, oft gar oͤffentlichen Vorwurf dien-
te. Dieſe Vorſtellung, und wahrſcheinlich auch
das Bewuſtſein, daß ihr Sohn die Strafe
mehr als doppelt verdient habe, verbitterte
die Freude ſeiner gluͤcklichen Rettung um ein
Groſſes. Die Folgen des ausgeſtandnen
Schreckens und Jammers, der finſtere, truͤbe
Blick in die Zukunft nagte an ihrem morſchen
Koͤrper, ehe zwei Monden verfloſſen, ſchlum-
merten beide im Grabe. Das ganze Erbe,
welches ſie ihrem Sohne hinterlieſſen, ward
in gerichtliche Verwahrung genommen, und
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[29/0039] ungluͤcklichen Opfern der Gerechtigkeit. Auch wenn die Strafe geendet hatte, und man den Erloͤſten wieder in jeder buͤrgerlichen Geſell- ſchaft und Innung dulden mußte, ſo blieb ſie doch immer als ein unvertilgbarer Fleck zuruͤck, der den reinen Glanz einer ganzen Familie verdunkelte, ihr bei jeder Gelegenheit zum geheimen, oft gar oͤffentlichen Vorwurf dien- te. Dieſe Vorſtellung, und wahrſcheinlich auch das Bewuſtſein, daß ihr Sohn die Strafe mehr als doppelt verdient habe, verbitterte die Freude ſeiner gluͤcklichen Rettung um ein Groſſes. Die Folgen des ausgeſtandnen Schreckens und Jammers, der finſtere, truͤbe Blick in die Zukunft nagte an ihrem morſchen Koͤrper, ehe zwei Monden verfloſſen, ſchlum- merten beide im Grabe. Das ganze Erbe, welches ſie ihrem Sohne hinterlieſſen, ward in gerichtliche Verwahrung genommen, und zum Beſten des Duldenden, weil er es izt

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Zitationshilfe: Spiess, Christian Heinrich: Biographien der Wahnsinnigen. Bd. 4. Leipzig, 1796, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/spiess_biographien04_1796/39>, abgerufen am 21.11.2024.