und der vollen Haftung ihrer Mitglieder nicht so sehr einen Capitals- erwerb, als vielmehr einen möglichst hohen Credit für ihre Mitglieder wollen. Sie sind daher ganz auf Grundlage der Creditvereine gebildet, und sogar in den Gewerbebanken fähig, fremdes Capital in sich auf- zunehmen. Zu ihrer Entwicklung gehört ruhige und dauernde Arbeit; ihre Heimath ist Deutschland.
II. Die Produktionsvereine oder eigentlichen Associations sind diejenigen, welche nicht mehr Credit für ihre eigenen Mitglieder, sondern ein Anlage- und Betriebscapital für ein gemeinsames Unternehmen bilden. Sie sind unmöglich ohne eine strenge Subordination der einzelnen Mit- glieder unter ein selbstgewähltes Haupt, und hängen von der Hinge- bung des Einzelnen an das Ganze, dem devouement ab. Ihre Hei- math ist Frankreich.
III. Die Consumvereine endlich beruhen darauf, daß zunächst durch Selbstverwaltung des Absatzes der täglichen Bedürfnisse, dann durch Ankauf und Verkauf der Rohmaterialien für die kleine Produk- tion der Gewinn des Zwischenhandels an die Mitglieder des Vereins fällt. Ihre höhere Entwicklung beruht darauf, daß der so erzeugte Gewinn wieder als Anlage- und Betriebscapital für neue Unterneh- mungen verwendet, und so der Consum selbst zur Grundlage der Pro- duktion wird. Zu ihrer Entwicklung gehört vor allem kaufmännische Begabung; ihre Heimath ist England.
Es ist kein Zweifel, daß die deutsche Literatur den Ruhm hat, die Darstellung der Selbsthülfe in allen ihren Zweigen zuerst verstanden und syste- matisch bearbeitet zu haben. Den Beginn macht Schultze-Delitzsch mit "Vorschuß- und Creditvereine als Volksbanken" 1855, während V. Huber in seinen "eng- lischen Reisebriefen" zuerst die Consumvereine Englands, namentlich die merk- würdigen Pionnears von Rochdale bekannt macht. Die englischen Loansocieties geordnet 3. 4. Vict. 40. und später 26. 27. Vict. 56. Erste Entstehung der Vorschuß- und Creditvereine 1848 in Berlin, 1850 in Delitzsch, Entwicklung derselben Schultze-Delitzsch S. 152 ff. Ausdehnung des Princips auf die landwirthschaftlichen Verhältnisse: G. Schönberg, die Landwirthschaft der Gegenwart und das Genossenschaftsprincip 1869; Erlemeyer, die Vorschuß- und Creditvereine in Anwendung auf die ländliche Bevölkerung 1863; Raiff- eisen, Darlehenskassenvereine als Mittel zur Abhülfe der Noth der ländlichen Bevölkerung 1866. Huber im Staatswörterbuch, Genossenschaft. Mehrere treffliche Aufsätze von Engel, Gierke a. a. O. S. 1078 ff. Uebergang auf die Consumvereine; Richter, die Consumvereine 1867 (vergl. Gierke, Ge- nossenschaft S. 1074 ff.). Die Arbeit von Laurent (s. oben) ist daneben un- bedeutend. -- Die Aufgabe der Gesetzgebung war, diesen neuen Erscheinungen ihre rechtliche Individualität zu geben. In England kam es darauf an, erst- lich alle diese Gesellschaften formell den großen Aktiengesellschaften gleich zu
und der vollen Haftung ihrer Mitglieder nicht ſo ſehr einen Capitals- erwerb, als vielmehr einen möglichſt hohen Credit für ihre Mitglieder wollen. Sie ſind daher ganz auf Grundlage der Creditvereine gebildet, und ſogar in den Gewerbebanken fähig, fremdes Capital in ſich auf- zunehmen. Zu ihrer Entwicklung gehört ruhige und dauernde Arbeit; ihre Heimath iſt Deutſchland.
II. Die Produktionsvereine oder eigentlichen Associations ſind diejenigen, welche nicht mehr Credit für ihre eigenen Mitglieder, ſondern ein Anlage- und Betriebscapital für ein gemeinſames Unternehmen bilden. Sie ſind unmöglich ohne eine ſtrenge Subordination der einzelnen Mit- glieder unter ein ſelbſtgewähltes Haupt, und hängen von der Hinge- bung des Einzelnen an das Ganze, dem devouement ab. Ihre Hei- math iſt Frankreich.
III. Die Conſumvereine endlich beruhen darauf, daß zunächſt durch Selbſtverwaltung des Abſatzes der täglichen Bedürfniſſe, dann durch Ankauf und Verkauf der Rohmaterialien für die kleine Produk- tion der Gewinn des Zwiſchenhandels an die Mitglieder des Vereins fällt. Ihre höhere Entwicklung beruht darauf, daß der ſo erzeugte Gewinn wieder als Anlage- und Betriebscapital für neue Unterneh- mungen verwendet, und ſo der Conſum ſelbſt zur Grundlage der Pro- duktion wird. Zu ihrer Entwicklung gehört vor allem kaufmänniſche Begabung; ihre Heimath iſt England.
Es iſt kein Zweifel, daß die deutſche Literatur den Ruhm hat, die Darſtellung der Selbſthülfe in allen ihren Zweigen zuerſt verſtanden und ſyſte- matiſch bearbeitet zu haben. Den Beginn macht Schultze-Delitzſch mit „Vorſchuß- und Creditvereine als Volksbanken“ 1855, während V. Huber in ſeinen „eng- liſchen Reiſebriefen“ zuerſt die Conſumvereine Englands, namentlich die merk- würdigen Pionnears von Rochdale bekannt macht. Die engliſchen Loansocieties geordnet 3. 4. Vict. 40. und ſpäter 26. 27. Vict. 56. Erſte Entſtehung der Vorſchuß- und Creditvereine 1848 in Berlin, 1850 in Delitzſch, Entwicklung derſelben Schultze-Delitzſch S. 152 ff. Ausdehnung des Princips auf die landwirthſchaftlichen Verhältniſſe: G. Schönberg, die Landwirthſchaft der Gegenwart und das Genoſſenſchaftsprincip 1869; Erlemeyer, die Vorſchuß- und Creditvereine in Anwendung auf die ländliche Bevölkerung 1863; Raiff- eiſen, Darlehenskaſſenvereine als Mittel zur Abhülfe der Noth der ländlichen Bevölkerung 1866. Huber im Staatswörterbuch, Genoſſenſchaft. Mehrere treffliche Aufſätze von Engel, Gierke a. a. O. S. 1078 ff. Uebergang auf die Conſumvereine; Richter, die Conſumvereine 1867 (vergl. Gierke, Ge- noſſenſchaft S. 1074 ff.). Die Arbeit von Laurent (ſ. oben) iſt daneben un- bedeutend. — Die Aufgabe der Geſetzgebung war, dieſen neuen Erſcheinungen ihre rechtliche Individualität zu geben. In England kam es darauf an, erſt- lich alle dieſe Geſellſchaften formell den großen Aktiengeſellſchaften gleich zu
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und der vollen Haftung ihrer Mitglieder nicht ſo ſehr einen Capitals-
erwerb, als vielmehr einen möglichſt hohen Credit für ihre Mitglieder
wollen. Sie ſind daher ganz auf Grundlage der Creditvereine gebildet,
und ſogar in den Gewerbebanken fähig, fremdes Capital in ſich auf-
zunehmen. Zu ihrer Entwicklung gehört ruhige und dauernde Arbeit;
ihre Heimath iſt Deutſchland.
II. Die Produktionsvereine oder eigentlichen Associations ſind
diejenigen, welche nicht mehr Credit für ihre eigenen Mitglieder, ſondern
ein Anlage- und Betriebscapital für ein gemeinſames Unternehmen bilden.
Sie ſind unmöglich ohne eine ſtrenge Subordination der einzelnen Mit-
glieder unter ein ſelbſtgewähltes Haupt, und hängen von der Hinge-
bung des Einzelnen an das Ganze, dem devouement ab. Ihre Hei-
math iſt Frankreich.
III. Die Conſumvereine endlich beruhen darauf, daß zunächſt
durch Selbſtverwaltung des Abſatzes der täglichen Bedürfniſſe, dann
durch Ankauf und Verkauf der Rohmaterialien für die kleine Produk-
tion der Gewinn des Zwiſchenhandels an die Mitglieder des Vereins
fällt. Ihre höhere Entwicklung beruht darauf, daß der ſo erzeugte
Gewinn wieder als Anlage- und Betriebscapital für neue Unterneh-
mungen verwendet, und ſo der Conſum ſelbſt zur Grundlage der Pro-
duktion wird. Zu ihrer Entwicklung gehört vor allem kaufmänniſche
Begabung; ihre Heimath iſt England.
Es iſt kein Zweifel, daß die deutſche Literatur den Ruhm hat, die
Darſtellung der Selbſthülfe in allen ihren Zweigen zuerſt verſtanden und ſyſte-
matiſch bearbeitet zu haben. Den Beginn macht Schultze-Delitzſch mit „Vorſchuß-
und Creditvereine als Volksbanken“ 1855, während V. Huber in ſeinen „eng-
liſchen Reiſebriefen“ zuerſt die Conſumvereine Englands, namentlich die merk-
würdigen Pionnears von Rochdale bekannt macht. Die engliſchen Loansocieties
geordnet 3. 4. Vict. 40. und ſpäter 26. 27. Vict. 56. Erſte Entſtehung der
Vorſchuß- und Creditvereine 1848 in Berlin, 1850 in Delitzſch, Entwicklung
derſelben Schultze-Delitzſch S. 152 ff. Ausdehnung des Princips auf die
landwirthſchaftlichen Verhältniſſe: G. Schönberg, die Landwirthſchaft der
Gegenwart und das Genoſſenſchaftsprincip 1869; Erlemeyer, die Vorſchuß-
und Creditvereine in Anwendung auf die ländliche Bevölkerung 1863; Raiff-
eiſen, Darlehenskaſſenvereine als Mittel zur Abhülfe der Noth der ländlichen
Bevölkerung 1866. Huber im Staatswörterbuch, Genoſſenſchaft. Mehrere
treffliche Aufſätze von Engel, Gierke a. a. O. S. 1078 ff. Uebergang auf
die Conſumvereine; Richter, die Conſumvereine 1867 (vergl. Gierke, Ge-
noſſenſchaft S. 1074 ff.). Die Arbeit von Laurent (ſ. oben) iſt daneben un-
bedeutend. — Die Aufgabe der Geſetzgebung war, dieſen neuen Erſcheinungen
ihre rechtliche Individualität zu geben. In England kam es darauf an, erſt-
lich alle dieſe Geſellſchaften formell den großen Aktiengeſellſchaften gleich zu
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Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870, S. 455. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_handbuch_1870/479>, abgerufen am 25.11.2024.
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