Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 3 (2,2). Stuttgart, 1867.der Verwaltung. Hier sind feste Kategorien ein praktisches Be- Wir haben dieß für das Gesundheitswesen versucht. Der Daß es uns nun trotz aller Mühe nicht gelungen ist, das der Verwaltung. Hier ſind feſte Kategorien ein praktiſches Be- Wir haben dieß für das Geſundheitsweſen verſucht. Der Daß es uns nun trotz aller Mühe nicht gelungen iſt, das <TEI> <text> <front> <div n="1"> <p><pb facs="#f0013" n="VII"/> der Verwaltung. Hier ſind feſte Kategorien ein praktiſches Be-<lb/> dürfniß. Ohne ſie iſt an eine Vergleichung und an einen Fort-<lb/> ſchritt durch die Vergleichung nicht zu denken. Ohne ſie ſtehen<lb/> die Staaten Europa’s mit ihrem innern Leben unvermittelt neben<lb/> einander. Ohne ſie iſt ein Verſtändniß des Verſchiedenen neben<lb/> und über der Kenntniß deſſelben nicht möglich. Unſere nächſte<lb/> Aufgabe muß es ſein, ſie aufzuſuchen, und das iſt ſchwer; die<lb/> zweite, ſie anzunehmen, und das wird das Schwerere bleiben.</p><lb/> <p>Wir haben dieß für das Geſundheitsweſen verſucht. Der<lb/> Probirſtein der Richtigkeit <hi rendition="#g">kann</hi> nur darin beſtehen, daß ſich <hi rendition="#g">alle</hi><lb/> auf dieß Gebiet bezüglichen Rechtsnormen und Thatſachen gleich-<lb/> ſam von ſelbſt in die betreffenden Kategorien hineinordnen und<lb/> das Syſtem dadurch einerſeits erklären, andererſeits erfüllen. Wir<lb/> würden glauben, dem Wichtigſten, was eine ſolche Arbeit leiſten<lb/> kann, näher gekommen zu ſein, wenn die Fachmänner der einzelnen<lb/> Länder <hi rendition="#g">dieſen</hi> Verſuch mit dem vorliegenden Werke machten.</p><lb/> <p>Daß es uns nun trotz aller Mühe nicht gelungen iſt, das<lb/> geſammte Material <hi rendition="#g">vollſtändig</hi> zu bewältigen oder auch nur zu<lb/> kennen, wird jeder begreifen, der dieß Gebiet kennt. Aber dennoch<lb/> glauben wir, daß die weſentlichen Elemente vorhanden ſind. Es<lb/> iſt nicht Sitte, Männer von Fach öffentlich und allgemein zu<lb/> bitten, ihre Bemerkungen und Beiträge namentlich in Betreff ein-<lb/> zelner Staaten dem Verfaſſer, der recht wohl weiß, daß für jeden<lb/> Fachmann nur das in einer ſolchen Arbeit von Werth ſein kann,<lb/> was über die andern Staaten geſagt iſt, zu übermitteln. Dennoch<lb/></p> </div> </front> </text> </TEI> [VII/0013]
der Verwaltung. Hier ſind feſte Kategorien ein praktiſches Be-
dürfniß. Ohne ſie iſt an eine Vergleichung und an einen Fort-
ſchritt durch die Vergleichung nicht zu denken. Ohne ſie ſtehen
die Staaten Europa’s mit ihrem innern Leben unvermittelt neben
einander. Ohne ſie iſt ein Verſtändniß des Verſchiedenen neben
und über der Kenntniß deſſelben nicht möglich. Unſere nächſte
Aufgabe muß es ſein, ſie aufzuſuchen, und das iſt ſchwer; die
zweite, ſie anzunehmen, und das wird das Schwerere bleiben.
Wir haben dieß für das Geſundheitsweſen verſucht. Der
Probirſtein der Richtigkeit kann nur darin beſtehen, daß ſich alle
auf dieß Gebiet bezüglichen Rechtsnormen und Thatſachen gleich-
ſam von ſelbſt in die betreffenden Kategorien hineinordnen und
das Syſtem dadurch einerſeits erklären, andererſeits erfüllen. Wir
würden glauben, dem Wichtigſten, was eine ſolche Arbeit leiſten
kann, näher gekommen zu ſein, wenn die Fachmänner der einzelnen
Länder dieſen Verſuch mit dem vorliegenden Werke machten.
Daß es uns nun trotz aller Mühe nicht gelungen iſt, das
geſammte Material vollſtändig zu bewältigen oder auch nur zu
kennen, wird jeder begreifen, der dieß Gebiet kennt. Aber dennoch
glauben wir, daß die weſentlichen Elemente vorhanden ſind. Es
iſt nicht Sitte, Männer von Fach öffentlich und allgemein zu
bitten, ihre Bemerkungen und Beiträge namentlich in Betreff ein-
zelner Staaten dem Verfaſſer, der recht wohl weiß, daß für jeden
Fachmann nur das in einer ſolchen Arbeit von Werth ſein kann,
was über die andern Staaten geſagt iſt, zu übermitteln. Dennoch
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