Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.hier daher von einem "neuen Studienplan" geredet worden ist, sehen II. Gelehrte und wirthschaftliche Fachbildung (die Instruction superieure oder das System der Facultes. Das College de France und die Special- institute). Unter dem Fachbildungswesen begreifen wir nun hier die Gesammt- Man muß nämlich zuerst für diese Fachbildung das System des hier daher von einem „neuen Studienplan“ geredet worden iſt, ſehen II. Gelehrte und wirthſchaftliche Fachbildung (die Instruction supérieure oder das Syſtem der Facultés. Das Collège de France und die Special- inſtitute). Unter dem Fachbildungsweſen begreifen wir nun hier die Geſammt- Man muß nämlich zuerſt für dieſe Fachbildung das Syſtem des <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <p><pb facs="#f0335" n="307"/> hier daher von einem „neuen Studienplan“ geredet worden iſt, ſehen<lb/> wir im <hi rendition="#g">Weſentlichen</hi> das alte Syſtem in gar nichts geändert. Die<lb/> franzöſiſche Vorbildung hat ihren Charakter, die formelle Einheit der<lb/> wiſſenſchaftlichen und wirthſchaftlichen Vorbildung trotz Duruy und<lb/> ſeinen Circularen zum Schaden des Bildungsweſens behalten, und <hi rendition="#g">wird</hi><lb/> ſie behalten, ſo lange nicht durch Aufhebung der verderblichen Pen-<lb/> ſionate ein <hi rendition="#g">ſelbſtändiges</hi> Realſchulſyſtem neben dem Gymnaſialſyſtem<lb/> aufgeſtellt wird.</p> </div><lb/> <div n="8"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Gelehrte und wirthſchaftliche Fachbildung (die <hi rendition="#aq">Instruction supérieure</hi><lb/> oder das Syſtem der <hi rendition="#aq">Facultés.</hi> Das <hi rendition="#aq">Collège de France</hi> und die Special-<lb/> inſtitute).</hi> </head><lb/> <p>Unter dem Fachbildungsweſen begreifen wir nun hier die Geſammt-<lb/> heit von Staatsanſtalten, welche, an das Vorbildungsweſen anſchließend,<lb/> für den wirklichen öffentlichen Beruf vorbereiten. Auch hier iſt eine<lb/> Trennung des gelehrten von dem wirthſchaftlichen Syſtem nicht thunlich,<lb/> was die einheitliche Auffaſſung des Ganzen allerdings ſchwierig macht.</p><lb/> <p>Man muß nämlich <hi rendition="#g">zuerſt</hi> für dieſe Fachbildung das Syſtem des<lb/><hi rendition="#aq">Facultés</hi> von dem <hi rendition="#aq">Collège de France</hi> und daneben die Specialinſtitute,<lb/> die gleichfalls der <hi rendition="#aq">Université</hi> nicht einverleibt ſind und ſelbſtändige Bil-<lb/> dungsanſtalten für ganz einzelne Fächer ſind, ſcheiden. Formell näm-<lb/> lich bilden die <hi rendition="#aq">Facultés</hi> Fachbildungsſchulen, den deutſchen Fakultäten<lb/> ähnlich, und die Geſammtheit dieſer <hi rendition="#aq">Facultés</hi> wird zuſammengefaßt<lb/> unter der öffentlich rechtlichen Bezeichnung der <hi rendition="#i"><hi rendition="#aq">Instruction supérieure,</hi></hi><lb/> die das dritte und höchſte Gebiet der <hi rendition="#aq">Université</hi> als allgemeinen Bil-<lb/> dungsorganismus bildet, während das <hi rendition="#aq">Collège de France</hi> und die<lb/> Specialinſtitute <hi rendition="#g">neben</hi> den <hi rendition="#aq">Facultés</hi> ſelbſtändige, der <hi rendition="#aq">Université</hi> an-<lb/> gehörige Lehrkörper ſind, und ebenſo auch eine weſentlich verſchiedene<lb/> Organiſation beſitzen. Es iſt dabei auf den erſten Blick in die geſetzliche<lb/> Thätigkeit und Stellung derſelben klar, daß die <hi rendition="#aq">Facultés</hi> das eigentlich<lb/> franzöſiſche Syſtem der Fachbildung enthalten, während das <hi rendition="#aq">Collège<lb/> de France</hi> den Reſt der höheren freieren germaniſchen Univerſitäts-<lb/> bildung freilich auf dem ſehr beſchränkten Gebiete der allgemeinen Bil-<lb/> dung vertritt, und die Specialinſtitutionen wieder von den <hi rendition="#aq">Facultés</hi><lb/> und dem <hi rendition="#aq">Collège de France</hi> geſchieden, etwa den einzelnen Inſtituten<lb/> entſprechen, die mit den deutſchen Univerſitäten verbunden ſind. Allein<lb/> auch wenn man das Syſtem der <hi rendition="#aq">Facultés</hi> und andererſeits des <hi rendition="#aq">Collège<lb/> de France</hi> und der Specialinſtitute für ſich betrachtet, iſt der Unter-<lb/> ſchied mit der deutſchen Univerſitätsbildung ein durchgreifender. Wir<lb/> ſtellen ſie daher hier neben einander, den Blick feſt auf das Bild ge-<lb/> richtet, das uns die deutſchen Univerſitäten gegeben haben.</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [307/0335]
hier daher von einem „neuen Studienplan“ geredet worden iſt, ſehen
wir im Weſentlichen das alte Syſtem in gar nichts geändert. Die
franzöſiſche Vorbildung hat ihren Charakter, die formelle Einheit der
wiſſenſchaftlichen und wirthſchaftlichen Vorbildung trotz Duruy und
ſeinen Circularen zum Schaden des Bildungsweſens behalten, und wird
ſie behalten, ſo lange nicht durch Aufhebung der verderblichen Pen-
ſionate ein ſelbſtändiges Realſchulſyſtem neben dem Gymnaſialſyſtem
aufgeſtellt wird.
II. Gelehrte und wirthſchaftliche Fachbildung (die Instruction supérieure
oder das Syſtem der Facultés. Das Collège de France und die Special-
inſtitute).
Unter dem Fachbildungsweſen begreifen wir nun hier die Geſammt-
heit von Staatsanſtalten, welche, an das Vorbildungsweſen anſchließend,
für den wirklichen öffentlichen Beruf vorbereiten. Auch hier iſt eine
Trennung des gelehrten von dem wirthſchaftlichen Syſtem nicht thunlich,
was die einheitliche Auffaſſung des Ganzen allerdings ſchwierig macht.
Man muß nämlich zuerſt für dieſe Fachbildung das Syſtem des
Facultés von dem Collège de France und daneben die Specialinſtitute,
die gleichfalls der Université nicht einverleibt ſind und ſelbſtändige Bil-
dungsanſtalten für ganz einzelne Fächer ſind, ſcheiden. Formell näm-
lich bilden die Facultés Fachbildungsſchulen, den deutſchen Fakultäten
ähnlich, und die Geſammtheit dieſer Facultés wird zuſammengefaßt
unter der öffentlich rechtlichen Bezeichnung der Instruction supérieure,
die das dritte und höchſte Gebiet der Université als allgemeinen Bil-
dungsorganismus bildet, während das Collège de France und die
Specialinſtitute neben den Facultés ſelbſtändige, der Université an-
gehörige Lehrkörper ſind, und ebenſo auch eine weſentlich verſchiedene
Organiſation beſitzen. Es iſt dabei auf den erſten Blick in die geſetzliche
Thätigkeit und Stellung derſelben klar, daß die Facultés das eigentlich
franzöſiſche Syſtem der Fachbildung enthalten, während das Collège
de France den Reſt der höheren freieren germaniſchen Univerſitäts-
bildung freilich auf dem ſehr beſchränkten Gebiete der allgemeinen Bil-
dung vertritt, und die Specialinſtitutionen wieder von den Facultés
und dem Collège de France geſchieden, etwa den einzelnen Inſtituten
entſprechen, die mit den deutſchen Univerſitäten verbunden ſind. Allein
auch wenn man das Syſtem der Facultés und andererſeits des Collège
de France und der Specialinſtitute für ſich betrachtet, iſt der Unter-
ſchied mit der deutſchen Univerſitätsbildung ein durchgreifender. Wir
ſtellen ſie daher hier neben einander, den Blick feſt auf das Bild ge-
richtet, das uns die deutſchen Univerſitäten gegeben haben.
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