Neundtes Capitel. Von der Praerogativa der Churfür- sten, und von der Competentz, welche sie mit den Cardinälen und freyen Republiquen haben.
§. 1.
Diese nach einigen Reichs-Abschieden so genennete Säulen des Römisch-Deutschen Reiches, Königen gleich geachtete hohe Regen- ten, finden auch einige, welche ihnen wegen des Pas einen Competentz-Streit erregen wollen: die mit ihnen darüber ligitirende, aber auch zugleich verspielende Partien sind
1. Die Cardinäle,
2. Die freyen Republiquen.
§. 2.
Was die ersteren anbetrifft, wollen sel- bige mit Raison und Gewalt den Churfürsten vorgezogen seyn, zu dero Behülff anführende,
1. Daß sie den Röm. Pabst erwehlen, und weil der von ihnen gewehlete summus Pontifex hö- her wäre, als der von den Churfürsten erwehle- te Röm. Kayser, müste auch ihr Character und Person denen Churfürsten, geistlich und welt- lichen Standes vorgezogen werden.
2. Daß ein jeder unter ihnen als ein Candidatus summi Pontificatus müste angesehen wer- den, massen ausser ihrem Collegio kein anderer zu solcher geistlichen Souverainete Hoffnung hätte.
3. Daß
J 4
Hoff-Ceremoniel.
Neundtes Capitel. Von der Prærogativa der Churfuͤr- ſten, und von der Competentz, welche ſie mit den Cardinaͤlen und freyen Republiquen haben.
§. 1.
Dieſe nach einigen Reichs-Abſchieden ſo genennete Saͤulen des Roͤmiſch-Deutſchen Reiches, Koͤnigen gleich geachtete hohe Regen- ten, finden auch einige, welche ihnen wegen des Pas einen Competentz-Streit erregen wollen: die mit ihnen daruͤber ligitirende, aber auch zugleich verſpielende Partien ſind
1. Die Cardinaͤle,
2. Die freyen Republiquen.
§. 2.
Was die erſteren anbetrifft, wollen ſel- bige mit Raiſon und Gewalt den Churfuͤrſten vorgezogen ſeyn, zu dero Behuͤlff anfuͤhrende,
1. Daß ſie den Roͤm. Pabſt erwehlen, und weil der von ihnen gewehlete ſummus Pontifex hoͤ- her waͤre, als der von den Churfuͤrſten erwehle- te Roͤm. Kayſer, muͤſte auch ihr Character und Perſon denen Churfuͤrſten, geiſtlich und welt- lichen Standes vorgezogen werden.
2. Daß ein jeder unter ihnen als ein Candidatus ſummi Pontificatus muͤſte angeſehen wer- den, maſſen auſſer ihrem Collegio kein anderer zu ſolcher geiſtlichen Souveraineté Hoffnung haͤtte.
3. Daß
J 4
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0163"n="135"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Hoff-<hirendition="#aq">Ceremoniel.</hi></hi></fw><lb/><divn="2"><head><hirendition="#fr">Neundtes Capitel.</hi><lb/><hirendition="#b">Von der <hirendition="#aq">Prærogativa</hi> der Churfuͤr-<lb/>ſten, und von der <hirendition="#aq">Compete</hi>ntz, welche ſie<lb/>
mit den Cardinaͤlen und freyen<lb/><hirendition="#aq">Republiqu</hi>en haben.</hi></head><lb/><divn="3"><head>§. 1.</head><p>Dieſe nach einigen Reichs-Abſchieden<lb/>ſo genennete Saͤulen des Roͤmiſch-Deutſchen<lb/>
Reiches, Koͤnigen gleich geachtete hohe Regen-<lb/>
ten, finden auch einige, welche ihnen wegen des<lb/><hirendition="#aq">Pas</hi> einen <hirendition="#aq">Compete</hi>ntz-Streit erregen wollen: die<lb/>
mit ihnen daruͤber <hirendition="#aq">ligitire</hi>nde, aber auch zugleich<lb/>
verſpielende <hirendition="#aq">Parti</hi>en ſind</p><lb/><list><item>1. Die Cardinaͤle,</item><lb/><item>2. Die freyen <hirendition="#aq">Republiqu</hi>en.</item></list></div><lb/><divn="3"><head>§. 2.</head><p>Was die erſteren anbetrifft, wollen ſel-<lb/>
bige mit <hirendition="#aq">Raiſon</hi> und Gewalt den Churfuͤrſten<lb/>
vorgezogen ſeyn, zu dero Behuͤlff anfuͤhrende,</p><lb/><list><item>1. Daß ſie den Roͤm. Pabſt erwehlen, und weil<lb/>
der von ihnen gewehlete <hirendition="#aq">ſummus Pontifex</hi> hoͤ-<lb/>
her waͤre, als der von den Churfuͤrſten erwehle-<lb/>
te Roͤm. Kayſer, muͤſte auch ihr <hirendition="#aq">Character</hi> und<lb/>
Perſon denen Churfuͤrſten, geiſtlich und welt-<lb/>
lichen Standes vorgezogen werden.</item><lb/><item>2. Daß ein jeder unter ihnen als ein <hirendition="#aq">Candidatus<lb/>ſummi Pontificatus</hi> muͤſte angeſehen wer-<lb/>
den, maſſen auſſer ihrem <hirendition="#aq">Collegio</hi> kein anderer<lb/>
zu ſolcher geiſtlichen <hirendition="#aq">Souveraineté</hi> Hoffnung<lb/>
haͤtte.</item></list><lb/><fwplace="bottom"type="sig">J 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">3. Daß</fw><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[135/0163]
Hoff-Ceremoniel.
Neundtes Capitel.
Von der Prærogativa der Churfuͤr-
ſten, und von der Competentz, welche ſie
mit den Cardinaͤlen und freyen
Republiquen haben.
§. 1. Dieſe nach einigen Reichs-Abſchieden
ſo genennete Saͤulen des Roͤmiſch-Deutſchen
Reiches, Koͤnigen gleich geachtete hohe Regen-
ten, finden auch einige, welche ihnen wegen des
Pas einen Competentz-Streit erregen wollen: die
mit ihnen daruͤber ligitirende, aber auch zugleich
verſpielende Partien ſind
1. Die Cardinaͤle,
2. Die freyen Republiquen.
§. 2. Was die erſteren anbetrifft, wollen ſel-
bige mit Raiſon und Gewalt den Churfuͤrſten
vorgezogen ſeyn, zu dero Behuͤlff anfuͤhrende,
1. Daß ſie den Roͤm. Pabſt erwehlen, und weil
der von ihnen gewehlete ſummus Pontifex hoͤ-
her waͤre, als der von den Churfuͤrſten erwehle-
te Roͤm. Kayſer, muͤſte auch ihr Character und
Perſon denen Churfuͤrſten, geiſtlich und welt-
lichen Standes vorgezogen werden.
2. Daß ein jeder unter ihnen als ein Candidatus
ſummi Pontificatus muͤſte angeſehen wer-
den, maſſen auſſer ihrem Collegio kein anderer
zu ſolcher geiſtlichen Souveraineté Hoffnung
haͤtte.
3. Daß
J 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/163>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.