junge Mannschafft umb Geld verkauffen. So tragen auch die Souverains und Potentiores in Europa bedencken diesen Etat, dessen Regiment so Democratisch und Popularisch, die Ehre anzu- thun, und ihn zu dem Mediations-Wercke zu em- ploiren: würde auch endlich denen Schweitzern an Kräfften fehlen, die Quarantie zu leisten; weil es ihnen an den nervo belli, und also an dem besten, nemlich am Gelde fehlet. So daß ihnen ihre Redligkeit, und andere anklebende Geschick- lichkeit zur Friedens-Mediation, wegen itzt bey- gebrachter obstaculorum, nicht wohl zu statten kommen kan.
§. 11.
Die Röm. Kayserl. Majestät, der Kö- nig von Spanien, Franckreich, Engelland, Schweden, Preußen, etc. wie auch die Republic Holland, sind wegen ihres Potentatus alle fä- hig, das Amt eines Mediatoris zu übernehmen; allein man kan einen, oder auch den andern höchst- gemeldter Potentaten nicht allemahl, wenn man es wünschet und will, dazu nehmen, bloß und al- lein darumb: weil allemahl einer und der ander, und offters derer viele auf einmahl, in die Euro- päischen Kriege, directe oder indirecte ver- wickelt, und demnach Pars litigans nicht zugleich Mediator seyn kan; es wäre denn, daß einer oder der andere zum Voraus seinen Frieden a parte gemacht (dergleichen Exempel zur Gnüge verhanden) und so dann, wenn er mit seiner Tra-
ctation
Hoff-Ceremoniel.
junge Mannſchafft umb Geld verkauffen. So tragen auch die Souverains und Potentiores in Europa bedencken dieſen Etat, deſſen Regiment ſo Democratiſch und Populariſch, die Ehre anzu- thun, und ihn zu dem Mediations-Wercke zu em- ploiren: wuͤrde auch endlich denen Schweitzern an Kraͤfften fehlen, die Quarantie zu leiſten; weil es ihnen an den nervo belli, und alſo an dem beſten, nemlich am Gelde fehlet. So daß ihnen ihre Redligkeit, und andere anklebende Geſchick- lichkeit zur Friedens-Mediation, wegen itzt bey- gebrachter obſtaculorum, nicht wohl zu ſtatten kommen kan.
§. 11.
Die Roͤm. Kayſerl. Majeſtaͤt, der Koͤ- nig von Spanien, Franckreich, Engelland, Schweden, Preußen, ꝛc. wie auch die Republic Holland, ſind wegen ihres Potentatus alle faͤ- hig, das Amt eines Mediatoris zu uͤbernehmen; allein man kan einen, oder auch den andern hoͤchſt- gemeldter Potentaten nicht allemahl, wenn man es wuͤnſchet und will, dazu nehmen, bloß und al- lein darumb: weil allemahl einer und der ander, und offters derer viele auf einmahl, in die Euro- paͤiſchen Kriege, directe oder indirecte ver- wickelt, und demnach Pars litigans nicht zugleich Mediator ſeyn kan; es waͤre denn, daß einer oder der andere zum Voraus ſeinen Frieden à parte gemacht (dergleichen Exempel zur Gnuͤge verhanden) und ſo dann, wenn er mit ſeiner Tra-
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Hoff-Ceremoniel.
junge Mannſchafft umb Geld verkauffen. So
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Europa bedencken dieſen Etat, deſſen Regiment ſo
Democratiſch und Populariſch, die Ehre anzu-
thun, und ihn zu dem Mediations-Wercke zu em-
ploiren: wuͤrde auch endlich denen Schweitzern
an Kraͤfften fehlen, die Quarantie zu leiſten; weil
es ihnen an den nervo belli, und alſo an dem
beſten, nemlich am Gelde fehlet. So daß ihnen
ihre Redligkeit, und andere anklebende Geſchick-
lichkeit zur Friedens-Mediation, wegen itzt bey-
gebrachter obſtaculorum, nicht wohl zu ſtatten
kommen kan.
§. 11. Die Roͤm. Kayſerl. Majeſtaͤt, der Koͤ-
nig von Spanien, Franckreich, Engelland,
Schweden, Preußen, ꝛc. wie auch die Republic
Holland, ſind wegen ihres Potentatus alle faͤ-
hig, das Amt eines Mediatoris zu uͤbernehmen;
allein man kan einen, oder auch den andern hoͤchſt-
gemeldter Potentaten nicht allemahl, wenn man
es wuͤnſchet und will, dazu nehmen, bloß und al-
lein darumb: weil allemahl einer und der ander,
und offters derer viele auf einmahl, in die Euro-
paͤiſchen Kriege, directe oder indirecte ver-
wickelt, und demnach Pars litigans nicht zugleich
Mediator ſeyn kan; es waͤre denn, daß einer
oder der andere zum Voraus ſeinen Frieden à
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/359>, abgerufen am 24.11.2024.
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