ten? Welches letztere, weil es doch manchmahl zu emergiren pfleget, ein Mediator muß ver- hindern, und denjenigen Theil, welcher, was er versprochen nicht praestiren will, dazu nöthigen können. Diese denen Mediatoribus noth- wendig anklebende Guarantie ist vielmahlen Ursache gewesen: daß sie durch einen Frieden in einen Krieg verwickelt, und da sie in diesem Frieden Mediator gewesen, in einem andern darauf folgenden Frieden, bloß ex capite Me- diationis, pars litigans worden.
§. 15.
Ob nun diese und andere requisita ei- nes Mediatoris, bey allen Friedens-Schlüssen so genau observiret worden, lässet sich gar leicht be- urtheilen: wenn man ein oder die andere Friedens- Negotia und Tractaten: sonderlich die Arcana derselben durchgehet; da man denn wahr befinden wird, daß mancher Frieden gantz anders abge- lauffen wäre, wenn die Mediatores derselben an- ders als sie waren, beschaffen gewesen. Es ist aber sicherer, daß man denenjenigen, welche hiervon gründlich unterrichtet seyn wollen, andere Au- tores, welche dergleichen Arcana publiciret, zu lesen anweise, als etwan hier viel beson- ders davon zu schreiben, sich unterstehe.
Vierd-
Europaͤiſches
ten? Welches letztere, weil es doch manchmahl zu emergiren pfleget, ein Mediator muß ver- hindern, und denjenigen Theil, welcher, was er verſprochen nicht præſtiren will, dazu noͤthigen koͤnnen. Dieſe denen Mediatoribus noth- wendig anklebende Guarantie iſt vielmahlen Urſache geweſen: daß ſie durch einen Frieden in einen Krieg verwickelt, und da ſie in dieſem Frieden Mediator geweſen, in einem andern darauf folgenden Frieden, bloß ex capite Me- diationis, pars litigans worden.
§. 15.
Ob nun dieſe und andere requiſita ei- nes Mediatoris, bey allen Friedens-Schluͤſſen ſo genau obſerviret worden, laͤſſet ſich gar leicht be- urtheilen: wenn man ein oder die andere Friedens- Negotia und Tractaten: ſonderlich die Arcana derſelben durchgehet; da man denn wahr befinden wird, daß mancher Frieden gantz anders abge- lauffen waͤre, wenn die Mediatores derſelben an- ders als ſie waren, beſchaffen geweſen. Es iſt aber ſicherer, daß man denenjenigen, welche hiervon gruͤndlich unterrichtet ſeyn wollen, andere Au- tores, welche dergleichen Arcana publiciret, zu leſen anweiſe, als etwan hier viel beſon- ders davon zu ſchreiben, ſich unterſtehe.
Vierd-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><list><item><pbfacs="#f0364"n="336"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Europaͤiſches</hi></fw><lb/>
ten? Welches letztere, weil es doch manchmahl<lb/>
zu <hirendition="#aq">emergi</hi>ren pfleget, ein <hirendition="#aq">Mediator</hi> muß ver-<lb/>
hindern, und denjenigen Theil, welcher, was er<lb/>
verſprochen nicht <hirendition="#aq">præſti</hi>ren will, dazu noͤthigen<lb/>
koͤnnen. Dieſe denen <hirendition="#aq">Mediatoribus</hi> noth-<lb/>
wendig anklebende <hirendition="#aq">Guarant</hi>ie iſt vielmahlen<lb/>
Urſache geweſen: daß ſie durch einen Frieden<lb/>
in einen Krieg verwickelt, und da ſie in dieſem<lb/>
Frieden <hirendition="#aq">Mediator</hi> geweſen, in einem andern<lb/>
darauf folgenden Frieden, bloß <hirendition="#aq">ex capite Me-<lb/>
diationis, pars litigans</hi> worden.</item></list></div><lb/><divn="3"><head>§. 15.</head><p>Ob nun dieſe und andere <hirendition="#aq">requiſita</hi> ei-<lb/>
nes <hirendition="#aq">Mediatoris,</hi> bey allen Friedens-Schluͤſſen ſo<lb/>
genau <hirendition="#aq">obſervi</hi>ret worden, laͤſſet ſich gar leicht be-<lb/>
urtheilen: wenn man ein oder die andere Friedens-<lb/><hirendition="#aq">Negotia</hi> und Tractaten: ſonderlich die <hirendition="#aq">Arcana</hi><lb/>
derſelben durchgehet; da man denn wahr befinden<lb/>
wird, daß mancher Frieden gantz anders abge-<lb/>
lauffen waͤre, wenn die <hirendition="#aq">Mediatores</hi> derſelben an-<lb/>
ders als ſie waren, beſchaffen geweſen. Es iſt aber<lb/>ſicherer, daß man denenjenigen, welche hiervon<lb/>
gruͤndlich unterrichtet ſeyn wollen, andere <hirendition="#aq">Au-<lb/>
tores,</hi> welche dergleichen <hirendition="#aq">Arcana publici</hi>ret, zu<lb/><hirendition="#c">leſen anweiſe, als etwan hier viel beſon-<lb/>
ders davon zu ſchreiben, ſich<lb/>
unterſtehe.</hi></p></div></div><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#b">Vierd-</hi></fw><lb/></div></body></text></TEI>
[336/0364]
Europaͤiſches
ten? Welches letztere, weil es doch manchmahl
zu emergiren pfleget, ein Mediator muß ver-
hindern, und denjenigen Theil, welcher, was er
verſprochen nicht præſtiren will, dazu noͤthigen
koͤnnen. Dieſe denen Mediatoribus noth-
wendig anklebende Guarantie iſt vielmahlen
Urſache geweſen: daß ſie durch einen Frieden
in einen Krieg verwickelt, und da ſie in dieſem
Frieden Mediator geweſen, in einem andern
darauf folgenden Frieden, bloß ex capite Me-
diationis, pars litigans worden.
§. 15. Ob nun dieſe und andere requiſita ei-
nes Mediatoris, bey allen Friedens-Schluͤſſen ſo
genau obſerviret worden, laͤſſet ſich gar leicht be-
urtheilen: wenn man ein oder die andere Friedens-
Negotia und Tractaten: ſonderlich die Arcana
derſelben durchgehet; da man denn wahr befinden
wird, daß mancher Frieden gantz anders abge-
lauffen waͤre, wenn die Mediatores derſelben an-
ders als ſie waren, beſchaffen geweſen. Es iſt aber
ſicherer, daß man denenjenigen, welche hiervon
gruͤndlich unterrichtet ſeyn wollen, andere Au-
tores, welche dergleichen Arcana publiciret, zu
leſen anweiſe, als etwan hier viel beſon-
ders davon zu ſchreiben, ſich
unterſtehe.
Vierd-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 336. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/364>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.