solte, wurde von denen Frantzosen als was impertinentes angesehen. Es berufften sich zwar die Herren Staaten auf das Exempel Henrici IV. in Franckreich, als welcher den Staatischen Gesandten gleiche Ehre, und ein gleiches Ceremoniel wie den Venetianern, zugestanden; allein Mons. Thuillerie antwortete ihnen darauf: daß er, Comte de Avaux, und Servien, sich nun über zwantzig Jahr in mancherley Am- bassaden befunden, aber nicht gehöret, we- niger gesehen, das man die Staatischen Gesandten, denen Königl. oder der Repu- blic Venedig gleich tractiret; sondern sie würden können und müssen zu frieden seyn, wenn man ihnen etwan ein gleiches Tracta- ment, mit den Churfürsten, oder Hertzoge von Savoyen einräumete. Die Hollän- der wolten sich mit diesem Anerbieten nicht vergnügen, und von dem praetendireten Ceremoniel nichts nachlassen: erklärten sich gegen die Frantzosen, daß wenn man ihnen solches verweigerte, sie lieber nicht auf dem Congreß nach Münster senden, sondern mit Spanien in einen besondern Ort zu- sammen gehen, und ihre Sachen abthun wolten. Die Frantzösischen Plenipo- tentiarii, welche sich einer Separation be- furchten, und der Herren Staaten ferme
Re-
Europaͤiſches
ſolte, wurde von denen Frantzoſen als was impertinentes angeſehen. Es berufften ſich zwar die Herren Staaten auf das Exempel Henrici IV. in Franckreich, als welcher den Staatiſchen Geſandten gleiche Ehre, und ein gleiches Ceremoniel wie den Venetianern, zugeſtanden; allein Monſ. Thuillerie antwortete ihnen darauf: daß er, Comte de Avaux, und Servien, ſich nun uͤber zwantzig Jahr in mancherley Am- baſſaden befunden, aber nicht gehoͤret, we- niger geſehen, das man die Staatiſchen Geſandten, denen Koͤnigl. oder der Repu- blic Venedig gleich tractiret; ſondern ſie wuͤrden koͤnnen und muͤſſen zu frieden ſeyn, wenn man ihnen etwan ein gleiches Tracta- ment, mit den Churfuͤrſten, oder Hertzoge von Savoyen einraͤumete. Die Hollaͤn- der wolten ſich mit dieſem Anerbieten nicht vergnuͤgen, und von dem prætendireten Ceremoniel nichts nachlaſſen: erklaͤrten ſich gegen die Frantzoſen, daß wenn man ihnen ſolches verweigerte, ſie lieber nicht auf dem Congreß nach Muͤnſter ſenden, ſondern mit Spanien in einen beſondern Ort zu- ſammen gehen, und ihre Sachen abthun wolten. Die Frantzoͤſiſchen Plenipo- tentiarii, welche ſich einer Separation be- furchten, und der Herren Staaten ferme
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Europaͤiſches
ſolte, wurde von denen Frantzoſen als was
impertinentes angeſehen. Es berufften
ſich zwar die Herren Staaten auf das
Exempel Henrici IV. in Franckreich, als
welcher den Staatiſchen Geſandten gleiche
Ehre, und ein gleiches Ceremoniel wie den
Venetianern, zugeſtanden; allein Monſ.
Thuillerie antwortete ihnen darauf: daß
er, Comte de Avaux, und Servien, ſich
nun uͤber zwantzig Jahr in mancherley Am-
baſſaden befunden, aber nicht gehoͤret, we-
niger geſehen, das man die Staatiſchen
Geſandten, denen Koͤnigl. oder der Repu-
blic Venedig gleich tractiret; ſondern ſie
wuͤrden koͤnnen und muͤſſen zu frieden ſeyn,
wenn man ihnen etwan ein gleiches Tracta-
ment, mit den Churfuͤrſten, oder Hertzoge
von Savoyen einraͤumete. Die Hollaͤn-
der wolten ſich mit dieſem Anerbieten nicht
vergnuͤgen, und von dem prætendireten
Ceremoniel nichts nachlaſſen: erklaͤrten ſich
gegen die Frantzoſen, daß wenn man ihnen
ſolches verweigerte, ſie lieber nicht auf dem
Congreß nach Muͤnſter ſenden, ſondern
mit Spanien in einen beſondern Ort zu-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/402>, abgerufen am 22.11.2024.
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