ret haben soll, über dieses die Dähnen dieses Land durch öfftere Einfälle beunruhigten, und die Englischen Könige ihnen nicht allein tributar machten, sondern auch gar unter sich brachten, und den
4. Periodum, nemlich den Dähnischen umb das Jahr 1008. einführeten, welcher zwar nicht lange, sondern nur etwan 40. Jahr ge- dauret; so lässet es sich nicht wohl statuiren, daß man die Souverainite von Engelland, und das Datum der Monarchie weiter hin- aus rücke, als auf den
5. Periodum der Könige aus Normandie, welchen Wilhelmus Conquestor umb das Jahr Christi 1066. eingeführet.
5. Schweden, von diesem machen theils ihre eigene, theils aber auch auswertige Scriben- ten, eine unerhört lange und alte Succession der Könige, indem sie selbige über 2200. Jahr für Christi Geburth, und zwar von dem Go- mer oder Magog, derer im 1. B. Mosis am 10. Cap. v. 2. gedacht wird, denen Enckeln des Noä anfangen, ja es fehlet denen Scribenten nicht an den Nahmen, wie jeder König von den Zeiten Magog, welcher An. 88. nach der Sündfluth zu regieren angefangen, geheissen. Allein der Herr Baron von Pufendorf will in seiner Einleitung zu der Historie von Schwe- den diesem alten Wesen keinen Beyfall geben,
und
B 2
Hoff-Ceremoniel.
ret haben ſoll, uͤber dieſes die Daͤhnen dieſes Land durch oͤfftere Einfaͤlle beunruhigten, und die Engliſchen Koͤnige ihnen nicht allein tributar machten, ſondern auch gar unter ſich brachten, und den
4. Periodum, nemlich den Daͤhniſchen umb das Jahr 1008. einfuͤhreten, welcher zwar nicht lange, ſondern nur etwan 40. Jahr ge- dauret; ſo laͤſſet es ſich nicht wohl ſtatuiren, daß man die Souverainité von Engelland, und das Datum der Monarchie weiter hin- aus ruͤcke, als auf den
5. Periodum der Koͤnige aus Normandie, welchen Wilhelmus Conqueſtor umb das Jahr Chriſti 1066. eingefuͤhret.
5. Schweden, von dieſem machen theils ihre eigene, theils aber auch auswertige Scriben- ten, eine unerhoͤrt lange und alte Succesſion der Koͤnige, indem ſie ſelbige uͤber 2200. Jahr fuͤr Chriſti Geburth, und zwar von dem Go- mer oder Magog, derer im 1. B. Moſis am 10. Cap. v. 2. gedacht wird, denen Enckeln des Noaͤ anfangen, ja es fehlet denen Scribenten nicht an den Nahmen, wie jeder Koͤnig von den Zeiten Magog, welcher An. 88. nach der Suͤndfluth zu regieren angefangen, geheiſſen. Allein der Herr Baron von Pufendorf will in ſeiner Einleitung zu der Hiſtorie von Schwe- den dieſem alten Weſen keinen Beyfall geben,
und
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Hoff-Ceremoniel.
ret haben ſoll, uͤber dieſes die Daͤhnen dieſes
Land durch oͤfftere Einfaͤlle beunruhigten,
und die Engliſchen Koͤnige ihnen nicht allein
tributar machten, ſondern auch gar unter
ſich brachten, und den
4. Periodum, nemlich den Daͤhniſchen umb
das Jahr 1008. einfuͤhreten, welcher zwar
nicht lange, ſondern nur etwan 40. Jahr ge-
dauret; ſo laͤſſet es ſich nicht wohl ſtatuiren,
daß man die Souverainité von Engelland,
und das Datum der Monarchie weiter hin-
aus ruͤcke, als auf den
5. Periodum der Koͤnige aus Normandie,
welchen Wilhelmus Conqueſtor umb das
Jahr Chriſti 1066. eingefuͤhret.
5. Schweden, von dieſem machen theils ihre
eigene, theils aber auch auswertige Scriben-
ten, eine unerhoͤrt lange und alte Succesſion
der Koͤnige, indem ſie ſelbige uͤber 2200. Jahr
fuͤr Chriſti Geburth, und zwar von dem Go-
mer oder Magog, derer im 1. B. Moſis am
10. Cap. v. 2. gedacht wird, denen Enckeln des
Noaͤ anfangen, ja es fehlet denen Scribenten
nicht an den Nahmen, wie jeder Koͤnig von
den Zeiten Magog, welcher An. 88. nach der
Suͤndfluth zu regieren angefangen, geheiſſen.
Allein der Herr Baron von Pufendorf will in
ſeiner Einleitung zu der Hiſtorie von Schwe-
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und
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/47>, abgerufen am 21.11.2024.
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