nität, Protection, und über dero Bediente habenden Privilegien renunciret werden.
8. Dafern aber etwan ein Domestique eines Ambassadeurs, eines andern dergleichen Ministri seinen, auf eine Art, da die Tran- quillitas publica nicht Nachtheil litte, beleidigte; solte der autor rixae so gleich in die Gewalt desselben Ambassadeurs, dessen Diener beleidiget worden, zu beliebiger Straffe extradiret werden.
9. Doch solle dieses alles nur seinen Werth und Geltung wehrenden Friedens-Con- greß im Haag haben; ausser diesem Orte und Gelegenheit aber, nirgends anderswo und zu keiner Zeit mehr gelten, oder als ein Praejuditz allegiret werden.
§. 10.
Als nun alles auf besagte Masse war reguliret worden, so daß man hätte glauben sol- len, es würde das sonst picquante Ceremonien- Werck dadurch ein wenig stumpff gemacht wer- den; bliebe es dennoch bey der alten Art: nemlich bey der Disputirung, und hervor gesuchter und künstlich meditireter Ablauffung des Ranges: so daß man den gantzen Friedens-Congreß über immer etwas dißfals zu entscheiden gehabt, wel- ches man, so gut es sich thun lässet, in folgender Ordnung und Kürtze vorzutragen nöthig und nützlich erachtet.
§. 11. Haupt-
Europaͤiſches
nitaͤt, Protection, und uͤber dero Bediente habenden Privilegien renunciret werden.
8. Dafern aber etwan ein Domeſtique eines Ambaſſadeurs, eines andern dergleichen Miniſtri ſeinen, auf eine Art, da die Tran- quillitas publica nicht Nachtheil litte, beleidigte; ſolte der autor rixæ ſo gleich in die Gewalt deſſelben Ambaſſadeurs, deſſen Diener beleidiget worden, zu beliebiger Straffe extradiret werden.
9. Doch ſolle dieſes alles nur ſeinen Werth und Geltung wehrenden Friedens-Con- greß im Haag haben; auſſer dieſem Orte und Gelegenheit aber, nirgends anderswo und zu keiner Zeit mehr gelten, oder als ein Præjuditz allegiret werden.
§. 10.
Als nun alles auf beſagte Maſſe war reguliret worden, ſo daß man haͤtte glauben ſol- len, es wuͤrde das ſonſt picquante Ceremonien- Werck dadurch ein wenig ſtumpff gemacht wer- den; bliebe es dennoch bey der alten Art: nemlich bey der Diſputirung, und hervor geſuchter und kuͤnſtlich meditireter Ablauffung des Ranges: ſo daß man den gantzen Friedens-Congreß uͤber immer etwas dißfals zu entſcheiden gehabt, wel- ches man, ſo gut es ſich thun laͤſſet, in folgender Ordnung und Kuͤrtze vorzutragen noͤthig und nuͤtzlich erachtet.
§. 11. Haupt-
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Europaͤiſches
nitaͤt, Protection, und uͤber dero Bediente
habenden Privilegien renunciret werden.
8. Dafern aber etwan ein Domeſtique eines
Ambaſſadeurs, eines andern dergleichen
Miniſtri ſeinen, auf eine Art, da die Tran-
quillitas publica nicht Nachtheil litte,
beleidigte; ſolte der autor rixæ ſo gleich in
die Gewalt deſſelben Ambaſſadeurs, deſſen
Diener beleidiget worden, zu beliebiger
Straffe extradiret werden.
9. Doch ſolle dieſes alles nur ſeinen Werth
und Geltung wehrenden Friedens-Con-
greß im Haag haben; auſſer dieſem Orte
und Gelegenheit aber, nirgends anderswo
und zu keiner Zeit mehr gelten, oder als ein
Præjuditz allegiret werden.
§. 10. Als nun alles auf beſagte Maſſe war
reguliret worden, ſo daß man haͤtte glauben ſol-
len, es wuͤrde das ſonſt picquante Ceremonien-
Werck dadurch ein wenig ſtumpff gemacht wer-
den; bliebe es dennoch bey der alten Art: nemlich
bey der Diſputirung, und hervor geſuchter und
kuͤnſtlich meditireter Ablauffung des Ranges:
ſo daß man den gantzen Friedens-Congreß uͤber
immer etwas dißfals zu entſcheiden gehabt, wel-
ches man, ſo gut es ſich thun laͤſſet, in folgender
Ordnung und Kuͤrtze vorzutragen noͤthig und
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§. 11. Haupt-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 544. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/572>, abgerufen am 22.11.2024.
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