kaum Platz für die übrigen war; wie es denn an sich selbst unmöglich war, daß das gan- tze Röm. Reich in einem mittelmäßigen Zimmer Raum finden kunte. Die Städ- tischen Abgeordneten aber hatten hierbey ihre besondere Anfechtungen, und musten ihre Gedult exerciren lassen. Als auch nachgehends die Kayserlichen mit denen Frantzosen zu mündlicher Conferentz in ein Zimmer traten, verlangten die Reichs- Deputireten auch bey solcher Unterredung mit zu erscheinen; alleine dieses wurde ihnen von den Kayserl. Gesandten rund abge- schlagen, und zwar aus folgenden gar pro- bablen Ursachen; Weil die Stände zu Re- genspurg ein solches nicht verlanget hätten: es der Allerhöchsten Kayserl. Autorität, auch der zu Münster und Oßnabrüg, wie auch zu Franckfurth etablirten Gewohnheit zuwiederlieffe. Ob nun gleich die sämpt- lichen Reichs-Deputirete, absonderlich aber die Churfürstl. dargegen einwendeten, daß ihre Principals, in dem von den Chur- fürstl. Ministris daselbst projectireten Schluß, niemahlen consentiret hätten: auch dasjenige was per leges publicas, nem- lich den Oßnabrügischen Frieden und durch desselben 8. Artic. §. gandeant, denen Ständen des Reichs zukäme, durch keine
Con-
Europaͤiſches
kaum Platz fuͤr die uͤbrigen war; wie es denn an ſich ſelbſt unmoͤglich war, daß das gan- tze Roͤm. Reich in einem mittelmaͤßigen Zimmer Raum finden kunte. Die Staͤd- tiſchen Abgeordneten aber hatten hierbey ihre beſondere Anfechtungen, und muſten ihre Gedult exerciren laſſen. Als auch nachgehends die Kayſerlichen mit denen Frantzoſen zu muͤndlicher Conferentz in ein Zimmer traten, verlangten die Reichs- Deputireten auch bey ſolcher Unterredung mit zu erſcheinen; alleine dieſes wurde ihnen von den Kayſerl. Geſandten rund abge- ſchlagen, und zwar aus folgenden gar pro- bablen Urſachen; Weil die Staͤnde zu Re- genſpurg ein ſolches nicht verlanget haͤtten: es der Allerhoͤchſten Kayſerl. Autoritaͤt, auch der zu Muͤnſter und Oßnabruͤg, wie auch zu Franckfurth etablirten Gewohnheit zuwiederlieffe. Ob nun gleich die ſaͤmpt- lichen Reichs-Deputirete, abſonderlich aber die Churfuͤrſtl. dargegen einwendeten, daß ihre Principals, in dem von den Chur- fuͤrſtl. Miniſtris daſelbſt projectireten Schluß, niemahlen conſentiret haͤtten: auch dasjenige was per leges publicas, nem- lich den Oßnabruͤgiſchen Frieden und durch deſſelben 8. Artic. §. gandeant, denen Staͤnden des Reichs zukaͤme, durch keine
Con-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><hirendition="#et"><pbfacs="#f0612"n="584"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Europaͤiſches</hi></fw><lb/>
kaum Platz fuͤr die uͤbrigen war; wie es denn<lb/>
an ſich ſelbſt unmoͤglich war, daß das gan-<lb/>
tze Roͤm. Reich in einem mittelmaͤßigen<lb/>
Zimmer Raum finden kunte. Die Staͤd-<lb/>
tiſchen Abgeordneten aber hatten hierbey<lb/>
ihre beſondere Anfechtungen, und muſten<lb/>
ihre Gedult <hirendition="#aq">exerci</hi>ren laſſen. Als auch<lb/>
nachgehends die Kayſerlichen mit denen<lb/>
Frantzoſen zu muͤndlicher <hirendition="#aq">Conferen</hi>tz in ein<lb/>
Zimmer traten, verlangten die Reichs-<lb/><hirendition="#aq">Deputir</hi>eten auch bey ſolcher Unterredung<lb/>
mit zu erſcheinen; alleine dieſes wurde ihnen<lb/>
von den Kayſerl. Geſandten rund abge-<lb/>ſchlagen, und zwar aus folgenden gar <hirendition="#aq">pro-<lb/>
babl</hi>en Urſachen; Weil die Staͤnde zu Re-<lb/>
genſpurg ein ſolches nicht verlanget haͤtten:<lb/>
es der Allerhoͤchſten Kayſerl. <hirendition="#aq">Autori</hi>taͤt,<lb/>
auch der zu Muͤnſter und Oßnabruͤg, wie<lb/>
auch zu Franckfurth <hirendition="#aq">etablir</hi>ten Gewohnheit<lb/>
zuwiederlieffe. Ob nun gleich die ſaͤmpt-<lb/>
lichen Reichs-<hirendition="#aq">Deputir</hi>ete, abſonderlich<lb/>
aber die Churfuͤrſtl. dargegen einwendeten,<lb/>
daß ihre Principals, in dem von den Chur-<lb/>
fuͤrſtl. Miniſtris daſelbſt <hirendition="#aq">projectir</hi>eten<lb/>
Schluß, niemahlen <hirendition="#aq">conſenti</hi>ret haͤtten: auch<lb/>
dasjenige was <hirendition="#aq">per leges publicas,</hi> nem-<lb/>
lich den Oßnabruͤgiſchen Frieden und durch<lb/>
deſſelben 8. Artic. §. <hirendition="#aq">gandeant,</hi> denen<lb/>
Staͤnden des Reichs zukaͤme, durch keine<lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#aq">Con-</hi></fw><lb/></hi></p></div></div></div></body></text></TEI>
[584/0612]
Europaͤiſches
kaum Platz fuͤr die uͤbrigen war; wie es denn
an ſich ſelbſt unmoͤglich war, daß das gan-
tze Roͤm. Reich in einem mittelmaͤßigen
Zimmer Raum finden kunte. Die Staͤd-
tiſchen Abgeordneten aber hatten hierbey
ihre beſondere Anfechtungen, und muſten
ihre Gedult exerciren laſſen. Als auch
nachgehends die Kayſerlichen mit denen
Frantzoſen zu muͤndlicher Conferentz in ein
Zimmer traten, verlangten die Reichs-
Deputireten auch bey ſolcher Unterredung
mit zu erſcheinen; alleine dieſes wurde ihnen
von den Kayſerl. Geſandten rund abge-
ſchlagen, und zwar aus folgenden gar pro-
bablen Urſachen; Weil die Staͤnde zu Re-
genſpurg ein ſolches nicht verlanget haͤtten:
es der Allerhoͤchſten Kayſerl. Autoritaͤt,
auch der zu Muͤnſter und Oßnabruͤg, wie
auch zu Franckfurth etablirten Gewohnheit
zuwiederlieffe. Ob nun gleich die ſaͤmpt-
lichen Reichs-Deputirete, abſonderlich
aber die Churfuͤrſtl. dargegen einwendeten,
daß ihre Principals, in dem von den Chur-
fuͤrſtl. Miniſtris daſelbſt projectireten
Schluß, niemahlen conſentiret haͤtten: auch
dasjenige was per leges publicas, nem-
lich den Oßnabruͤgiſchen Frieden und durch
deſſelben 8. Artic. §. gandeant, denen
Staͤnden des Reichs zukaͤme, durch keine
Con-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 584. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/612>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.