Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715.Europäisches mehr oder weniger, ein jeder aber doch sehr vielzahlen; so, daß sich mancher in dem Dorffe Haag Possessionireter, ein Jahr über, mit einem eintzigen Hause mehr, als etwa ein anderer mit vielen Dörf- fern verdienete; Damit man aber auch jeden Ge- sandten desto bequemer finden, und dessen Hauß respectiren möchte: stelleten einige die Wapen ihrer Hohen Herren Principalen, groß geschildert über die Thüren: dergleichen sonderlich die Kay- serlichen, Schwedischen, Dähnischen, Churfürst- lichen, und einige andere thaten. Diejenigen aber, welche entweder ihre eigene Häuser in dem Haag, oder doch ein von langen Zeiten her gemiethetes und allen Leuten bekanntes Quartier hatten, unter- liessen die Aufsetzung der Wapen ihrer Hohen Principalen; Dannenhero sahe man dergleichen nicht über dem, dem Könige von Spanien eigen- thümlich zustehenden, und in Westende gelegenen Palais: auch nicht über dem Quartier des Engli- schen und der Holländischen: wie auch nicht in Delph, über der Frantzösischen Gesandten; wel- che letzteren es desto weniger benöthiget, weil sie daselbst gantz alleine einlogiret waren. Der Mi- nister des Hannoverischen Churfürsten, richtete sei- nes Hohen Herren Principalen Wapen nicht eher auf, bis ihn die Königlichen Ministers insgesamt (Franckreich und Dännemarck ausgenommen) pro Electorali erkennet hatten; jedoch war der Platz des Brust-Schildleins, in welchem das Reichs-
Europaͤiſches mehr oder weniger, ein jeder aber doch ſehr vielzahlen; ſo, daß ſich mancher in dem Dorffe Haag Poſſeſſionireter, ein Jahꝛ uͤber, mit einem eintzigen Hauſe mehr, als etwa ein anderer mit vielen Doͤꝛf- fern verdienete; Damit man aber auch jeden Ge- ſandten deſto bequemer finden, und deſſen Hauß reſpectiren moͤchte: ſtelleten einige die Wapen ihrer Hohen Herren Principalen, groß geſchildert uͤber die Thuͤren: dergleichen ſonderlich die Kay- ſerlichen, Schwediſchen, Daͤhniſchen, Churfuͤrſt- lichen, und einige andere thaten. Diejenigen aber, welche entweder ihre eigene Haͤuſer in dem Haag, oder doch ein von langen Zeiten her gemiethetes und allen Leuten bekañtes Quartier hatten, unter- lieſſen die Aufſetzung der Wapen ihrer Hohen Principalen; Dannenhero ſahe man dergleichen nicht uͤber dem, dem Koͤnige von Spanien eigen- thuͤmlich zuſtehenden, und in Weſtende gelegenen Palais: auch nicht uͤber dem Quartier des Engli- ſchen und der Hollaͤndiſchen: wie auch nicht in Delph, uͤber der Frantzoͤſiſchen Geſandten; wel- che letzteren es deſto weniger benoͤthiget, weil ſie daſelbſt gantz alleine einlogiret waren. Der Mi- niſter des Hannoveriſchen Churfuͤrſten, richtete ſei- nes Hohen Herren Principalen Wapen nicht eher auf, bis ihn die Koͤniglichen Miniſters insgeſamt (Franckreich und Daͤnnemarck ausgenommen) pro Electorali erkennet hatten; jedoch war der Platz des Bruſt-Schildleins, in welchem das Reichs-
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Europaͤiſches
mehr oder weniger, ein jeder aber doch ſehr viel
zahlen; ſo, daß ſich mancher in dem Dorffe Haag
Poſſeſſionireter, ein Jahꝛ uͤber, mit einem eintzigen
Hauſe mehr, als etwa ein anderer mit vielen Doͤꝛf-
fern verdienete; Damit man aber auch jeden Ge-
ſandten deſto bequemer finden, und deſſen Hauß
reſpectiren moͤchte: ſtelleten einige die Wapen
ihrer Hohen Herren Principalen, groß geſchildert
uͤber die Thuͤren: dergleichen ſonderlich die Kay-
ſerlichen, Schwediſchen, Daͤhniſchen, Churfuͤrſt-
lichen, und einige andere thaten. Diejenigen aber,
welche entweder ihre eigene Haͤuſer in dem Haag,
oder doch ein von langen Zeiten her gemiethetes
und allen Leuten bekañtes Quartier hatten, unter-
lieſſen die Aufſetzung der Wapen ihrer Hohen
Principalen; Dannenhero ſahe man dergleichen
nicht uͤber dem, dem Koͤnige von Spanien eigen-
thuͤmlich zuſtehenden, und in Weſtende gelegenen
Palais: auch nicht uͤber dem Quartier des Engli-
ſchen und der Hollaͤndiſchen: wie auch nicht in
Delph, uͤber der Frantzoͤſiſchen Geſandten; wel-
che letzteren es deſto weniger benoͤthiget, weil ſie
daſelbſt gantz alleine einlogiret waren. Der Mi-
niſter des Hannoveriſchen Churfuͤrſten, richtete ſei-
nes Hohen Herren Principalen Wapen nicht eher
auf, bis ihn die Koͤniglichen Miniſters insgeſamt
(Franckreich und Daͤnnemarck ausgenommen)
pro Electorali erkennet hatten; jedoch war der
Platz des Bruſt-Schildleins, in welchem das
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