worden, dem Reich weder anitzo, noch ins künftige praejudicirlich seyn:
4. Der König von Pohlen, Augustus, auch in diesen Frieden miteingeschlossen werden möchte.
Hierauf bekamen die Stände des Reichs, von Kayserl. Majestät, den 3ten December eine gar gnädige Antwort; in welcher doch gleichwohl dem Reich Vorstellung gemacht wurde, daß es hors de la Saison seyn möchte: ihr Verlangen dem Könige in Franckreich eodem modo, als sie es begehrten, vorzutragen. Darauf erfolgte die Kayserl. den 7. Decembr. in Wien ausgefertigte Ratification, in Lateinischer Sprache: welche aber in kurtzen und generalen Terminis bestunde. Es erschiene auch die Frantzösische vom 14. Nov. zu Meudon unterschriebene Ratification: welche aber auch nur in generalen und zu der Sache ge- hörigen Terminis verfasset war. So wohl nun die Ratification Kays. Majestät, und des Königes von Franckreich, als auch der Stände des Röm. Reichs, wurden, um ausgewechselt zu werden, nach dem Haag gesendet; welche Auswechselung auch daselbst mit diesem Ceremoniel geschahe: Daß sich der Kayserliche, der Chur-Cöllnische, (denn der Chur-Mayntzische war schon von dem Haag abgegangen, hatte aber dem Chur-Cöllnischen kein Mandat hinterlassen) der Frantzösische und der Schwedische Legations-Secretarius: ein je-
der
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Hoff-Ceremoniel.
worden, dem Reich weder anitzo, noch ins kuͤnftige præjudicirlich ſeyn:
4. Der Koͤnig von Pohlen, Auguſtus, auch in dieſen Frieden miteingeſchloſſen werden moͤchte.
Hierauf bekamen die Staͤnde des Reichs, von Kayſerl. Majeſtaͤt, den 3ten December eine gar gnaͤdige Antwort; in welcher doch gleichwohl dem Reich Vorſtellung gemacht wurde, daß es hors de la Saiſon ſeyn moͤchte: ihr Verlangen dem Koͤnige in Franckreich eodem modo, als ſie es begehrten, vorzutragen. Darauf erfolgte die Kayſerl. den 7. Decembr. in Wien ausgefertigte Ratification, in Lateiniſcher Sprache: welche aber in kurtzen und generalen Terminis beſtunde. Es erſchiene auch die Frantzoͤſiſche vom 14. Nov. zu Meudon unterſchriebene Ratification: welche aber auch nur in generalen und zu der Sache ge- hoͤrigen Terminis verfaſſet war. So wohl nun die Ratification Kayſ. Majeſtaͤt, und des Koͤniges von Franckreich, als auch der Staͤnde des Roͤm. Reichs, wurden, um ausgewechſelt zu werden, nach dem Haag geſendet; welche Auswechſelung auch daſelbſt mit dieſem Ceremoniel geſchahe: Daß ſich der Kayſerliche, der Chur-Coͤllniſche, (deñ der Chur-Mayntziſche war ſchon von dem Haag abgegangen, hatte aber dem Chur-Coͤllniſchen kein Mandat hinterlaſſen) der Frantzoͤſiſche und der Schwediſche Legations-Secretarius: ein je-
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Hoff-Ceremoniel.
worden, dem Reich weder anitzo, noch ins
kuͤnftige præjudicirlich ſeyn:
4. Der Koͤnig von Pohlen, Auguſtus, auch
in dieſen Frieden miteingeſchloſſen werden
moͤchte.
Hierauf bekamen die Staͤnde des Reichs, von
Kayſerl. Majeſtaͤt, den 3ten December eine gar
gnaͤdige Antwort; in welcher doch gleichwohl dem
Reich Vorſtellung gemacht wurde, daß es hors
de la Saiſon ſeyn moͤchte: ihr Verlangen dem
Koͤnige in Franckreich eodem modo, als ſie es
begehrten, vorzutragen. Darauf erfolgte die
Kayſerl. den 7. Decembr. in Wien ausgefertigte
Ratification, in Lateiniſcher Sprache: welche aber
in kurtzen und generalen Terminis beſtunde.
Es erſchiene auch die Frantzoͤſiſche vom 14. Nov.
zu Meudon unterſchriebene Ratification: welche
aber auch nur in generalen und zu der Sache ge-
hoͤrigen Terminis verfaſſet war. So wohl nun
die Ratification Kayſ. Majeſtaͤt, und des Koͤniges
von Franckreich, als auch der Staͤnde des Roͤm.
Reichs, wurden, um ausgewechſelt zu werden,
nach dem Haag geſendet; welche Auswechſelung
auch daſelbſt mit dieſem Ceremoniel geſchahe:
Daß ſich der Kayſerliche, der Chur-Coͤllniſche, (deñ
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abgegangen, hatte aber dem Chur-Coͤllniſchen
kein Mandat hinterlaſſen) der Frantzoͤſiſche und
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 665. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/693>, abgerufen am 22.11.2024.
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