schnitte nur Gewöhnlichkeit vorhanden. Auf diese Beschaffenheit seines Personenstoffes mußte nun der Staat die Einrichtung seines Dienstes gründen. Der Sachstoff dieses Dienstes mußte eine Fassung bekom¬ men, die es möglich macht, daß die zur Erreichung des Staatszweckes nöthigen Geschäfte fortgehen und keinen Abbruch und keine wesentliche Schwächung er¬ leiden, wenn bessere oder geringere einzelne Kräfte abwechselnd auf die einzelnen Stellen gelangen, in denen sie thätig sind. Ich könnte ein Beispiel gebrau¬ chen, und sagen, jene Uhr wäre die vortrefflichste, welche so gebaut wäre, daß sie richtig ginge, wenn auch ihre Theile verändert würden, schlechtere an die Stelle besserer, bessere an die Stelle schlechterer kämen. Aber eine solche Uhr dürfte kaum möglich sein. Der Staatsdienst mußte sich aber so möglich machen, oder sich nach der Entwicklung, die er heute erlangt hat, aufgeben. Es ist nun einleuchtend, daß die Fassung des Dienstes eine strenge sein muß, daß es nicht er¬ laubt sein könne, daß ein Einzelner den Dienstesin¬ halt in einer andern Fassung als in der vorgeschriebe¬ nen anstrebe, ja daß sogar mit Rücksicht auf die Zu¬ sammenhaltung des Ganzen ein Einzelnes minder gut verrichtet werden muß, als man es von seinem Stand¬
ſchnitte nur Gewöhnlichkeit vorhanden. Auf dieſe Beſchaffenheit ſeines Perſonenſtoffes mußte nun der Staat die Einrichtung ſeines Dienſtes gründen. Der Sachſtoff dieſes Dienſtes mußte eine Faſſung bekom¬ men, die es möglich macht, daß die zur Erreichung des Staatszweckes nöthigen Geſchäfte fortgehen und keinen Abbruch und keine weſentliche Schwächung er¬ leiden, wenn beſſere oder geringere einzelne Kräfte abwechſelnd auf die einzelnen Stellen gelangen, in denen ſie thätig ſind. Ich könnte ein Beiſpiel gebrau¬ chen, und ſagen, jene Uhr wäre die vortrefflichſte, welche ſo gebaut wäre, daß ſie richtig ginge, wenn auch ihre Theile verändert würden, ſchlechtere an die Stelle beſſerer, beſſere an die Stelle ſchlechterer kämen. Aber eine ſolche Uhr dürfte kaum möglich ſein. Der Staatsdienſt mußte ſich aber ſo möglich machen, oder ſich nach der Entwicklung, die er heute erlangt hat, aufgeben. Es iſt nun einleuchtend, daß die Faſſung des Dienſtes eine ſtrenge ſein muß, daß es nicht er¬ laubt ſein könne, daß ein Einzelner den Dienſtesin¬ halt in einer andern Faſſung als in der vorgeſchriebe¬ nen anſtrebe, ja daß ſogar mit Rückſicht auf die Zu¬ ſammenhaltung des Ganzen ein Einzelnes minder gut verrichtet werden muß, als man es von ſeinem Stand¬
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0224"n="210"/>ſchnitte nur Gewöhnlichkeit vorhanden. Auf dieſe<lb/>
Beſchaffenheit ſeines Perſonenſtoffes mußte nun der<lb/>
Staat die Einrichtung ſeines Dienſtes gründen. Der<lb/>
Sachſtoff dieſes Dienſtes mußte eine Faſſung bekom¬<lb/>
men, die es möglich macht, daß die zur Erreichung<lb/>
des Staatszweckes nöthigen Geſchäfte fortgehen und<lb/>
keinen Abbruch und keine weſentliche Schwächung er¬<lb/>
leiden, wenn beſſere oder geringere einzelne Kräfte<lb/>
abwechſelnd auf die einzelnen Stellen gelangen, in<lb/>
denen ſie thätig ſind. Ich könnte ein Beiſpiel gebrau¬<lb/>
chen, und ſagen, jene Uhr wäre die vortrefflichſte,<lb/>
welche ſo gebaut wäre, daß ſie richtig ginge, wenn<lb/>
auch ihre Theile verändert würden, ſchlechtere an die<lb/>
Stelle beſſerer, beſſere an die Stelle ſchlechterer kämen.<lb/>
Aber eine ſolche Uhr dürfte kaum möglich ſein. Der<lb/>
Staatsdienſt mußte ſich aber ſo möglich machen, oder<lb/>ſich nach der Entwicklung, die er heute erlangt hat,<lb/>
aufgeben. Es iſt nun einleuchtend, daß die Faſſung<lb/>
des Dienſtes eine ſtrenge ſein muß, daß es nicht er¬<lb/>
laubt ſein könne, daß ein Einzelner den Dienſtesin¬<lb/>
halt in einer andern Faſſung als in der vorgeſchriebe¬<lb/>
nen anſtrebe, ja daß ſogar mit Rückſicht auf die Zu¬<lb/>ſammenhaltung des Ganzen ein Einzelnes minder gut<lb/>
verrichtet werden muß, als man es von ſeinem Stand¬<lb/></p></div></body></text></TEI>
[210/0224]
ſchnitte nur Gewöhnlichkeit vorhanden. Auf dieſe
Beſchaffenheit ſeines Perſonenſtoffes mußte nun der
Staat die Einrichtung ſeines Dienſtes gründen. Der
Sachſtoff dieſes Dienſtes mußte eine Faſſung bekom¬
men, die es möglich macht, daß die zur Erreichung
des Staatszweckes nöthigen Geſchäfte fortgehen und
keinen Abbruch und keine weſentliche Schwächung er¬
leiden, wenn beſſere oder geringere einzelne Kräfte
abwechſelnd auf die einzelnen Stellen gelangen, in
denen ſie thätig ſind. Ich könnte ein Beiſpiel gebrau¬
chen, und ſagen, jene Uhr wäre die vortrefflichſte,
welche ſo gebaut wäre, daß ſie richtig ginge, wenn
auch ihre Theile verändert würden, ſchlechtere an die
Stelle beſſerer, beſſere an die Stelle ſchlechterer kämen.
Aber eine ſolche Uhr dürfte kaum möglich ſein. Der
Staatsdienſt mußte ſich aber ſo möglich machen, oder
ſich nach der Entwicklung, die er heute erlangt hat,
aufgeben. Es iſt nun einleuchtend, daß die Faſſung
des Dienſtes eine ſtrenge ſein muß, daß es nicht er¬
laubt ſein könne, daß ein Einzelner den Dienſtesin¬
halt in einer andern Faſſung als in der vorgeſchriebe¬
nen anſtrebe, ja daß ſogar mit Rückſicht auf die Zu¬
ſammenhaltung des Ganzen ein Einzelnes minder gut
verrichtet werden muß, als man es von ſeinem Stand¬
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Stifter, Adalbert: Der Nachsommer. Bd. 3. Pesth, 1857, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stifter_nachsommer03_1857/224>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.