seine Tochter nichts als eine vortreffliche Ausstattung, das andere ist Sache des Ehemanns, daß er es mache und für alle Zukunft es besorge. Die Färberei in Millsdorf und die Landwirthschaft auf dem Färber¬ hause sei für sich ein ansehnliches und ehrenwerthes Gewerbe, das seiner Ehre willen bestehen, und wozu alles, was da sei, als Grundstok dienen müsse, daher er nichts weggebe. Wenn einmal er und sein Eheweib die Färberin todt seien, dann gehöre Färberei und Landwirthschaft in Millsdorf ihrer einzigen Tochter nehmlich der Schusterin in Gschaid, und Schuster und Schusterin könnten dann damit thun, was sie wollten: aber alles dieses nur, wenn die Erben es werth wären, das Erbe zu empfangen; wären sie es nicht werth, so ginge das Erbe auf die Kinder dersel¬ ben, und wenn keine vorhanden wären, mit der Aus¬ nahme des lediglichen Pflichttheiles auf andere Ver¬ wandte über. Der Schuster verlangte auch nichts, er zeigte im Stolze, daß es ihm nur um die schöne Färberstochter in Millsdorf zu thun gewesen, und daß er sie schon ernähren und erhalten könne, wie sie zu Hause ernährt und erhalten worden ist. Er kleidete sie als sein Eheweib nicht nur schöner als alle Gschai¬ derinnen und alle Bewohnerinnen des Thales, sondern auch schöner, als sie sich je zu Hause getragen hatte,
ſeine Tochter nichts als eine vortreffliche Ausſtattung, das andere iſt Sache des Ehemanns, daß er es mache und für alle Zukunft es beſorge. Die Färberei in Millsdorf und die Landwirthſchaft auf dem Färber¬ hauſe ſei für ſich ein anſehnliches und ehrenwerthes Gewerbe, das ſeiner Ehre willen beſtehen, und wozu alles, was da ſei, als Grundſtok dienen müſſe, daher er nichts weggebe. Wenn einmal er und ſein Eheweib die Färberin todt ſeien, dann gehöre Färberei und Landwirthſchaft in Millsdorf ihrer einzigen Tochter nehmlich der Schuſterin in Gſchaid, und Schuſter und Schuſterin könnten dann damit thun, was ſie wollten: aber alles dieſes nur, wenn die Erben es werth wären, das Erbe zu empfangen; wären ſie es nicht werth, ſo ginge das Erbe auf die Kinder derſel¬ ben, und wenn keine vorhanden wären, mit der Aus¬ nahme des lediglichen Pflichttheiles auf andere Ver¬ wandte über. Der Schuſter verlangte auch nichts, er zeigte im Stolze, daß es ihm nur um die ſchöne Färberstochter in Millsdorf zu thun geweſen, und daß er ſie ſchon ernähren und erhalten könne, wie ſie zu Hauſe ernährt und erhalten worden iſt. Er kleidete ſie als ſein Eheweib nicht nur ſchöner als alle Gſchai¬ derinnen und alle Bewohnerinnen des Thales, ſondern auch ſchöner, als ſie ſich je zu Hauſe getragen hatte,
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ſeine Tochter nichts als eine vortreffliche Ausſtattung,
das andere iſt Sache des Ehemanns, daß er es mache
und für alle Zukunft es beſorge. Die Färberei in
Millsdorf und die Landwirthſchaft auf dem Färber¬
hauſe ſei für ſich ein anſehnliches und ehrenwerthes
Gewerbe, das ſeiner Ehre willen beſtehen, und wozu
alles, was da ſei, als Grundſtok dienen müſſe, daher
er nichts weggebe. Wenn einmal er und ſein Eheweib
die Färberin todt ſeien, dann gehöre Färberei und
Landwirthſchaft in Millsdorf ihrer einzigen Tochter
nehmlich der Schuſterin in Gſchaid, und Schuſter
und Schuſterin könnten dann damit thun, was ſie
wollten: aber alles dieſes nur, wenn die Erben es
werth wären, das Erbe zu empfangen; wären ſie es
nicht werth, ſo ginge das Erbe auf die Kinder derſel¬
ben, und wenn keine vorhanden wären, mit der Aus¬
nahme des lediglichen Pflichttheiles auf andere Ver¬
wandte über. Der Schuſter verlangte auch nichts,
er zeigte im Stolze, daß es ihm nur um die ſchöne
Färberstochter in Millsdorf zu thun geweſen, und
daß er ſie ſchon ernähren und erhalten könne, wie ſie
zu Hauſe ernährt und erhalten worden iſt. Er kleidete
ſie als ſein Eheweib nicht nur ſchöner als alle Gſchai¬
derinnen und alle Bewohnerinnen des Thales, ſondern
auch ſchöner, als ſie ſich je zu Hauſe getragen hatte,
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Stifter, Adalbert: Bunte Steine. Bd. 2. Pest u. a., 1853, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stifter_steine02_1853/38>, abgerufen am 21.11.2024.
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