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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845.

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ergreifen und einnehmen lassen. Die Partei bleibt für ihn
allezeit nichts als eine Partie: er ist von der Partie, er
nimmt Theil.


Der beste Staat wird offenbar derjenige sein, welcher die
loyalsten Bürger hat, und je mehr der ergebene Sinn für
Gesetzlichkeit sich verliert, um so mehr wird der Staat
dieses System der Sittlichkeit, dieses sittliche Leben selbst, an
Kraft und Güte geschmälert werden. Mit den "guten Bür¬
gern" verkommt auch der gute Staat und löst sich in Anarchie
und Gesetzlosigkeit auf. "Achtung vor dem Gesetze!" Durch
diesen Kitt wird das Staatsganze zusammengehalten. "Das
Gesetz ist heilig, und wer daran frevelt, ein Verbrecher."
Ohne Verbrechen kein Staat: die sittliche Welt -- und das
ist der Staat -- steckt voll Schelme, Betrüger, Lügner, Diebe
u.s.w. Da der Staat die "Herrschaft des Gesetzes", die
Hierarchie desselben ist, so kann der Egoist in allen Fällen, wo
sein Nutzen gegen den des Staates läuft, nur im Wege des
Verbrechens sich befriedigen.

Der Staat kann den Anspruch nicht aufgeben, daß seine
Gesetze und Anordnungen heilig seien. Dabei gilt dann
der Einzelne gerade so für den Unheiligen (Barbaren, na¬
türlichen Menschen, "Egoisten") gegenüber dem Staate, wie er
von der Kirche einst betrachtet wurde; vor dem Einzelnen
nimmt der Staat den Nimbus eines Heiligen an. So erläßt
er ein Duellgesetz. Zwei Menschen, die beide darüber einig
sind, daß sie ihr Leben für eine Sache (gleichviel welche) ein¬
setzen wollen, sollen dieß nicht dürfen, weil's der Staat nicht
haben will: er setzt eine Strafe darauf. Wo bleibt da die

ergreifen und einnehmen laſſen. Die Partei bleibt für ihn
allezeit nichts als eine Partie: er iſt von der Partie, er
nimmt Theil.


Der beſte Staat wird offenbar derjenige ſein, welcher die
loyalſten Bürger hat, und je mehr der ergebene Sinn für
Geſetzlichkeit ſich verliert, um ſo mehr wird der Staat
dieſes Syſtem der Sittlichkeit, dieſes ſittliche Leben ſelbſt, an
Kraft und Güte geſchmälert werden. Mit den „guten Bür¬
gern“ verkommt auch der gute Staat und löſt ſich in Anarchie
und Geſetzloſigkeit auf. „Achtung vor dem Geſetze!“ Durch
dieſen Kitt wird das Staatsganze zuſammengehalten. „Das
Geſetz iſt heilig, und wer daran frevelt, ein Verbrecher.“
Ohne Verbrechen kein Staat: die ſittliche Welt — und das
iſt der Staat — ſteckt voll Schelme, Betrüger, Lügner, Diebe
u.ſ.w. Da der Staat die „Herrſchaft des Geſetzes“, die
Hierarchie deſſelben iſt, ſo kann der Egoiſt in allen Fällen, wo
ſein Nutzen gegen den des Staates läuft, nur im Wege des
Verbrechens ſich befriedigen.

Der Staat kann den Anſpruch nicht aufgeben, daß ſeine
Geſetze und Anordnungen heilig ſeien. Dabei gilt dann
der Einzelne gerade ſo für den Unheiligen (Barbaren, na¬
türlichen Menſchen, „Egoiſten“) gegenüber dem Staate, wie er
von der Kirche einſt betrachtet wurde; vor dem Einzelnen
nimmt der Staat den Nimbus eines Heiligen an. So erläßt
er ein Duellgeſetz. Zwei Menſchen, die beide darüber einig
ſind, daß ſie ihr Leben für eine Sache (gleichviel welche) ein¬
ſetzen wollen, ſollen dieß nicht dürfen, weil's der Staat nicht
haben will: er ſetzt eine Strafe darauf. Wo bleibt da die

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[314/0322] ergreifen und einnehmen laſſen. Die Partei bleibt für ihn allezeit nichts als eine Partie: er iſt von der Partie, er nimmt Theil. Der beſte Staat wird offenbar derjenige ſein, welcher die loyalſten Bürger hat, und je mehr der ergebene Sinn für Geſetzlichkeit ſich verliert, um ſo mehr wird der Staat dieſes Syſtem der Sittlichkeit, dieſes ſittliche Leben ſelbſt, an Kraft und Güte geſchmälert werden. Mit den „guten Bür¬ gern“ verkommt auch der gute Staat und löſt ſich in Anarchie und Geſetzloſigkeit auf. „Achtung vor dem Geſetze!“ Durch dieſen Kitt wird das Staatsganze zuſammengehalten. „Das Geſetz iſt heilig, und wer daran frevelt, ein Verbrecher.“ Ohne Verbrechen kein Staat: die ſittliche Welt — und das iſt der Staat — ſteckt voll Schelme, Betrüger, Lügner, Diebe u.ſ.w. Da der Staat die „Herrſchaft des Geſetzes“, die Hierarchie deſſelben iſt, ſo kann der Egoiſt in allen Fällen, wo ſein Nutzen gegen den des Staates läuft, nur im Wege des Verbrechens ſich befriedigen. Der Staat kann den Anſpruch nicht aufgeben, daß ſeine Geſetze und Anordnungen heilig ſeien. Dabei gilt dann der Einzelne gerade ſo für den Unheiligen (Barbaren, na¬ türlichen Menſchen, „Egoiſten“) gegenüber dem Staate, wie er von der Kirche einſt betrachtet wurde; vor dem Einzelnen nimmt der Staat den Nimbus eines Heiligen an. So erläßt er ein Duellgeſetz. Zwei Menſchen, die beide darüber einig ſind, daß ſie ihr Leben für eine Sache (gleichviel welche) ein¬ ſetzen wollen, ſollen dieß nicht dürfen, weil's der Staat nicht haben will: er ſetzt eine Strafe darauf. Wo bleibt da die

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Zitationshilfe: Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/322>, abgerufen am 26.11.2024.