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Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.

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Schenkgesell. Dank Dir Gott, willkommen! Dank Euch
Gott um und um, so komme ich bald herum. So mit
Gunst habe ich ausgeredet, Du magst mich weiter
fragen. *)
Altgesell. So mit Gunst meine Gesellschaft, so komme ich
zu Dir und frage Dich weiter, in welcher Stadt Du
Dein Handwerk gelernt hast, Du wollest so wohl thun
und es melden oder zu verstehen geben, damit Friede
und Einigkeit unter uns erhalten werde.
Schenkgesell. Gar gern, denn es ist Handwerksgebrauch,
so mit V. u. G., daß ich mag reden und still sitzen,
Gott gebe Euch Allen besser Glück!
Alle Gesellen. Dank Dir Gott willkommen!

Nun sagte der Schenkgesell, wo er das Handwerk gelernt
hatte, wobei nur diese Stelle merkwürdig ist:

Drei Jahre lang und vier Wochen, vierzehn Tage vor und
vierzehn Tage hernach, wie es zur selbigen Zeit einem
Meisters Sohn oder Lehrjungen wohl angestanden.

Was eigentlich der Sinn dieser Berechnung sein mag,
möchte schwer zu errathen sein. Wenn es nicht, wie so Vieles
in den Reden der Gesellen, bloßer Wortkram ist, so werden die
vier Probewochen gemeint, die jeder Lehrling vor seinem Auf-
dingen zu bestehen hatte und hier noch einmal getheilt werden.

Hierauf fragt ihn der Altgesell weiter, wo er seinen Lehr-
braten
verschenkt und den Jüngernamen angenommen,
und wo er seinen Jüngernamen verschenkt und den Gesel-
lennamen
angenommen habe **), und welche drei Gesellen
bei dem ersten Akt und welche vier Gesellen bei dem zweiten
gegenwärtig gewesen. Diese Zahlen sind nicht ohne Bedeutung,
sie beziehen sich vielmehr auf die hernach folgenden sieben Artikel.

*) Der Altgesell hatte ihn nämlich nochmals gefragt, ob er von Meister
und Gesellen etwas Böses wisse, und was ihm von entfernten Ge-
werken befohlen sei.
**) Nämlich wo er nach absolvirten Lehrjahren Jünger und später wirk-
licher Gesell geworden sei, also dieselbe Einrichtung wie bei den
Schlossern.
Schenkgeſell. Dank Dir Gott, willkommen! Dank Euch
Gott um und um, ſo komme ich bald herum. So mit
Gunſt habe ich ausgeredet, Du magſt mich weiter
fragen. *)
Altgeſell. So mit Gunſt meine Geſellſchaft, ſo komme ich
zu Dir und frage Dich weiter, in welcher Stadt Du
Dein Handwerk gelernt haſt, Du wolleſt ſo wohl thun
und es melden oder zu verſtehen geben, damit Friede
und Einigkeit unter uns erhalten werde.
Schenkgeſell. Gar gern, denn es iſt Handwerksgebrauch,
ſo mit V. u. G., daß ich mag reden und ſtill ſitzen,
Gott gebe Euch Allen beſſer Glück!
Alle Geſellen. Dank Dir Gott willkommen!

Nun ſagte der Schenkgeſell, wo er das Handwerk gelernt
hatte, wobei nur dieſe Stelle merkwürdig iſt:

Drei Jahre lang und vier Wochen, vierzehn Tage vor und
vierzehn Tage hernach, wie es zur ſelbigen Zeit einem
Meiſters Sohn oder Lehrjungen wohl angeſtanden.

Was eigentlich der Sinn dieſer Berechnung ſein mag,
möchte ſchwer zu errathen ſein. Wenn es nicht, wie ſo Vieles
in den Reden der Geſellen, bloßer Wortkram iſt, ſo werden die
vier Probewochen gemeint, die jeder Lehrling vor ſeinem Auf-
dingen zu beſtehen hatte und hier noch einmal getheilt werden.

Hierauf fragt ihn der Altgeſell weiter, wo er ſeinen Lehr-
braten
verſchenkt und den Jüngernamen angenommen,
und wo er ſeinen Jüngernamen verſchenkt und den Geſel-
lennamen
angenommen habe **), und welche drei Geſellen
bei dem erſten Akt und welche vier Geſellen bei dem zweiten
gegenwärtig geweſen. Dieſe Zahlen ſind nicht ohne Bedeutung,
ſie beziehen ſich vielmehr auf die hernach folgenden ſieben Artikel.

*) Der Altgeſell hatte ihn nämlich nochmals gefragt, ob er von Meiſter
und Geſellen etwas Böſes wiſſe, und was ihm von entfernten Ge-
werken befohlen ſei.
**) Nämlich wo er nach abſolvirten Lehrjahren Jünger und ſpäter wirk-
licher Geſell geworden ſei, alſo dieſelbe Einrichtung wie bei den
Schloſſern.
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[94/0104] Schenkgeſell. Dank Dir Gott, willkommen! Dank Euch Gott um und um, ſo komme ich bald herum. So mit Gunſt habe ich ausgeredet, Du magſt mich weiter fragen. *) Altgeſell. So mit Gunſt meine Geſellſchaft, ſo komme ich zu Dir und frage Dich weiter, in welcher Stadt Du Dein Handwerk gelernt haſt, Du wolleſt ſo wohl thun und es melden oder zu verſtehen geben, damit Friede und Einigkeit unter uns erhalten werde. Schenkgeſell. Gar gern, denn es iſt Handwerksgebrauch, ſo mit V. u. G., daß ich mag reden und ſtill ſitzen, Gott gebe Euch Allen beſſer Glück! Alle Geſellen. Dank Dir Gott willkommen! Nun ſagte der Schenkgeſell, wo er das Handwerk gelernt hatte, wobei nur dieſe Stelle merkwürdig iſt: Drei Jahre lang und vier Wochen, vierzehn Tage vor und vierzehn Tage hernach, wie es zur ſelbigen Zeit einem Meiſters Sohn oder Lehrjungen wohl angeſtanden. Was eigentlich der Sinn dieſer Berechnung ſein mag, möchte ſchwer zu errathen ſein. Wenn es nicht, wie ſo Vieles in den Reden der Geſellen, bloßer Wortkram iſt, ſo werden die vier Probewochen gemeint, die jeder Lehrling vor ſeinem Auf- dingen zu beſtehen hatte und hier noch einmal getheilt werden. Hierauf fragt ihn der Altgeſell weiter, wo er ſeinen Lehr- braten verſchenkt und den Jüngernamen angenommen, und wo er ſeinen Jüngernamen verſchenkt und den Geſel- lennamen angenommen habe **), und welche drei Geſellen bei dem erſten Akt und welche vier Geſellen bei dem zweiten gegenwärtig geweſen. Dieſe Zahlen ſind nicht ohne Bedeutung, ſie beziehen ſich vielmehr auf die hernach folgenden ſieben Artikel. *) Der Altgeſell hatte ihn nämlich nochmals gefragt, ob er von Meiſter und Geſellen etwas Böſes wiſſe, und was ihm von entfernten Ge- werken befohlen ſei. **) Nämlich wo er nach abſolvirten Lehrjahren Jünger und ſpäter wirk- licher Geſell geworden ſei, alſo dieſelbe Einrichtung wie bei den Schloſſern.

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Zitationshilfe: Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stock_gesellenwesen_1844/104>, abgerufen am 22.11.2024.