Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.Fremder. Dasjenige, was Wasser und Feuer nicht verzeh- ren kann. Altgesell. Was ist das Beste bei einer Mauer? Fremder. Das Wasser. Gruß und Umschau der Schlosser, Uhr-, Spor-, Büchsen- und Windenmacher. Die reisenden Gesellen dieser vereinigten Gewerke durften Wenn dieser ankam, ließ er zunächst nach Landesgebrauch Der Wandergesell, welcher bis dahin an einem andern Tisch Fremder. Stück davon. *) *) Nehmlich eines von den vereinigten Gewerken.
Fremder. Dasjenige, was Waſſer und Feuer nicht verzeh- ren kann. Altgeſell. Was iſt das Beſte bei einer Mauer? Fremder. Das Waſſer. Gruß und Umſchau der Schloſſer, Uhr-, Spor-, Büchſen- und Windenmacher. Die reiſenden Geſellen dieſer vereinigten Gewerke durften Wenn dieſer ankam, ließ er zunächſt nach Landesgebrauch Der Wandergeſell, welcher bis dahin an einem andern Tiſch Fremder. Stück davon. *) *) Nehmlich eines von den vereinigten Gewerken.
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Fremder. Dasjenige, was Waſſer und Feuer nicht verzeh-
ren kann.
Altgeſell. Was iſt das Beſte bei einer Mauer?
Fremder. Das Waſſer.
Gruß und Umſchau der Schloſſer, Uhr-, Spor-,
Büchſen- und Windenmacher.
Die reiſenden Geſellen dieſer vereinigten Gewerke durften
in den Orten, wo ſie eine Lade und Handwerksgewohnheit ver-
muthen konnten, nicht perſönlich bei den Meiſtern um Arbeit
anhalten, ſondern mußten ſich auf ihre Herberge begeben. Der
Herbergswirth (Vater) ſchickte darauf zu dem Ordenjünger oder
Geſellen und ließ ihm ſagen, es ſei ein fremder Geſell angekom-
men und verlange die Umſchau.
Wenn dieſer ankam, ließ er zunächſt nach Landesgebrauch
Bier oder Wein auf den Tiſch ſtellen, über welchem das Schild
der vereinigten Handwerke hing, dann nahm er die Meiſtertafel
aus einem Schrank, klopfte damit dreimal auf und ſprach:
Alſo mit Gunſt! Sind fremde Schloſſer, Uhr-, Spor-,
Büchſen- und Windenmacher vorhanden, ſo ſetzen ſie
ſich an dieſen Tiſch, es ſoll ihnen Handwerksgebrauch
und Gewohnheit erwieſen werden, wie mir und andern
rechtſchaffenen Geſellen und Jüngern iſt erwieſen wor-
den, alſo mit Gunſt zum erſten, zweiten und dritten
Mal, was Fremde ſind, herbei!
Der Wandergeſell, welcher bis dahin an einem andern Tiſch
geſeſſen, ſetzte ſich nun zur Rechten des Ordengeſellen, dieſer
reichte ihm die Hand, beide ſtanden auf und erſterer fragte:
Mit Gunſt Fremder, Schloſſer?
Fremder. Stück davon. *)
*) Nehmlich eines von den vereinigten Gewerken.
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