Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.Arbeit, so bezahlt er zwei Kannen Bier in des Meisters Hatte er ein Unterkommen für ihn gefunden, so sagte er Darauf führte er ihn zu dem betreffenden Meister und redete Nun wünschte man dem Fremden Glück in die Werkstatt, Gruß und Umschau der Tischlergesellen. Die reisenden Gesellen dieses Handwerks bekamen kein fest- *) Mündlich ist mir gesagt worden, daß der Meister für einen gemachten Gesellen 16 Groschen, für einen Jünger 12 Groschen Einführgeld zahlte, was dann beyde Gesellen auf der Herberge verzehrten. Die mir gegebene schriftliche Mittheilung eines gereisten Meisters enthält davon nichts. d. V. 5
Arbeit, ſo bezahlt er zwei Kannen Bier in des Meiſters Hatte er ein Unterkommen für ihn gefunden, ſo ſagte er Darauf führte er ihn zu dem betreffenden Meiſter und redete Nun wünſchte man dem Fremden Glück in die Werkſtatt, Gruß und Umſchau der Tiſchlergeſellen. Die reiſenden Geſellen dieſes Handwerks bekamen kein feſt- *) Mündlich iſt mir geſagt worden, daß der Meiſter für einen gemachten Geſellen 16 Groſchen, für einen Jünger 12 Groſchen Einführgeld zahlte, was dann beyde Geſellen auf der Herberge verzehrten. Die mir gegebene ſchriftliche Mittheilung eines gereiſten Meiſters enthält davon nichts. d. V. 5
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Arbeit, ſo bezahlt er zwei Kannen Bier in des Meiſters
Haus, erhält er keine Arbeit, ſo bekommt er eben ſo viel
zum Thor hinaus, mit Gunſt ſei er bedeckt.
Hatte er ein Unterkommen für ihn gefunden, ſo ſagte er
nach den Worten, der läßt ſich aber für diesmal bedan-
ken: Aber Meiſter N. läßt auf vierzehn Tage Arbeit zuſagen,
nehm Er mit einem armen Meiſter vorlieb, ich wünſche Glück zu
einem reichen.
Darauf führte er ihn zu dem betreffenden Meiſter und redete
dieſen mit folgenden Worten an:
Glück zu! Hier bringe ich dem Meiſter einen Geſellen
(Jünger), er wird Schaden zu mindern, Nutzen zu för-
dern ſuchen, gebe der Meiſter ihm ſchwarze Feilen und
weißes Brod, ſo wird der Meiſter einen guten Geſellen,
der Geſell einen guten Meiſter haben.
Nun wünſchte man dem Fremden Glück in die Werkſtatt,
er war aber für dieſen Abend der Gaſt des Umſchaugeſellen auf
der Herberge. *)
Gruß und Umſchau der Tiſchlergeſellen.
Die reiſenden Geſellen dieſes Handwerks bekamen kein feſt-
geſetztes Geſchenk, ſie hatten im Gegentheil einige Gebühren zu
bezahlen, wenn ſie bei einem Meiſter Arbeit erhielten, jedoch mag
dies nicht überall Gebrauch geweſen ſeyn; wurden ſie dennoch von
dem Umſchaugeſellen bewirthet, ſo geſchah es aus Gaſtfreund-
ſchaft. Um hierbei Uebertreibungen vorzubeugen, hatten die
Tiſchler in Münſter 1607 verordnet, daß die Umſchaugeſellen nur
*) Mündlich iſt mir geſagt worden, daß der Meiſter für einen gemachten
Geſellen 16 Groſchen, für einen Jünger 12 Groſchen Einführgeld
zahlte, was dann beyde Geſellen auf der Herberge verzehrten. Die
mir gegebene ſchriftliche Mittheilung eines gereiſten Meiſters enthält
davon nichts. d. V.
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