Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.Fremder. Ja die, welche eigene Länder haben, bleiben wohl zu Hause, es stehet ihnen auch zu rathen, denn die Bauern haben böse Hunde. So mit Gunst mein Ge- sellschaft, hast Du das Aeltest? Altgesell. Ich weiß nicht anders. Fremder. So wollte ich Dich gebeten haben, Du wollest mir Handwerksgewohnheit widerfahren lassen und danach umschauen, es stehet heute oder morgen wieder zu ver- schulden, ist es nicht hier, so ist es anderswo. Altgesell. Warum nicht, es ist Handwerksgebrauch. Nun setzte sich der Wandergesell, und sprach weiter: Altgesell. Mit Gunst, wohin ist Dein Begehr? Fremder. Ich begehre in der Werkstatt, welche am läng- sten leer gestanden, acht oder vierzehn Tage Arbeit, so lange es mir oder dem Meister gefällt. Altgesell. Das soll Dir widerfahren, ist es Dir lange nicht widerfahren, so soll es Dir heute widerfahren, ver- zieh nur einen Streich. *) Hierauf verließ er den Fremden und schau'te um, nach den- Guten Tag Meister! Gott ehre das Handwerk! Es ist ein Fremder angekommen, begehrt acht oder vierzehn Tage in eines ehrlichen Meisters Werkstatt zu arbeiten. Der Meister, wenn er Arbeit für ihn hatte: Ich sage auf acht oder vierzehn Tage zu; im andern Fall: ich danke, und wünsche dem Fremden viel Glück auf Wegen und Stegen, zu Wasser und zu Lande. *) Glockenschlag.
Fremder. Ja die, welche eigene Länder haben, bleiben wohl zu Hauſe, es ſtehet ihnen auch zu rathen, denn die Bauern haben böſe Hunde. So mit Gunſt mein Ge- ſellſchaft, haſt Du das Aelteſt? Altgeſell. Ich weiß nicht anders. Fremder. So wollte ich Dich gebeten haben, Du wolleſt mir Handwerksgewohnheit widerfahren laſſen und danach umſchauen, es ſtehet heute oder morgen wieder zu ver- ſchulden, iſt es nicht hier, ſo iſt es anderswo. Altgeſell. Warum nicht, es iſt Handwerksgebrauch. Nun ſetzte ſich der Wandergeſell, und ſprach weiter: Altgeſell. Mit Gunſt, wohin iſt Dein Begehr? Fremder. Ich begehre in der Werkſtatt, welche am läng- ſten leer geſtanden, acht oder vierzehn Tage Arbeit, ſo lange es mir oder dem Meiſter gefällt. Altgeſell. Das ſoll Dir widerfahren, iſt es Dir lange nicht widerfahren, ſo ſoll es Dir heute widerfahren, ver- zieh nur einen Streich. *) Hierauf verließ er den Fremden und ſchau’te um, nach den- Guten Tag Meiſter! Gott ehre das Handwerk! Es iſt ein Fremder angekommen, begehrt acht oder vierzehn Tage in eines ehrlichen Meiſters Werkſtatt zu arbeiten. Der Meiſter, wenn er Arbeit für ihn hatte: Ich ſage auf acht oder vierzehn Tage zu; im andern Fall: ich danke, und wünſche dem Fremden viel Glück auf Wegen und Stegen, zu Waſſer und zu Lande. *) Glockenſchlag.
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Fremder. Ja die, welche eigene Länder haben, bleiben wohl
zu Hauſe, es ſtehet ihnen auch zu rathen, denn die
Bauern haben böſe Hunde. So mit Gunſt mein Ge-
ſellſchaft, haſt Du das Aelteſt?
Altgeſell. Ich weiß nicht anders.
Fremder. So wollte ich Dich gebeten haben, Du wolleſt
mir Handwerksgewohnheit widerfahren laſſen und danach
umſchauen, es ſtehet heute oder morgen wieder zu ver-
ſchulden, iſt es nicht hier, ſo iſt es anderswo.
Altgeſell. Warum nicht, es iſt Handwerksgebrauch.
Nun ſetzte ſich der Wandergeſell, und ſprach weiter:
Mit Verlaub und Gunſt, daß ich mag niederſitzen und
meinen Hut oder Filz auf des Vaters Tiſch legen.
Altgeſell. Mit Gunſt, wohin iſt Dein Begehr?
Fremder. Ich begehre in der Werkſtatt, welche am läng-
ſten leer geſtanden, acht oder vierzehn Tage Arbeit, ſo
lange es mir oder dem Meiſter gefällt.
Altgeſell. Das ſoll Dir widerfahren, iſt es Dir lange
nicht widerfahren, ſo ſoll es Dir heute widerfahren, ver-
zieh nur einen Streich. *)
Hierauf verließ er den Fremden und ſchau’te um, nach den-
ſelben Regeln, wie es bei andern Handwerken Gebrauch war und
der fremde Geſell ſelbſt angedeutet hatte, nur daß er den Meiſter
nicht nennen durfte, bei dem er vorzüglich gern arbeiten mochte,
wie es den Schloſſergeſellen erlaubt war. Die Meiſter redete er
ſo an:
Guten Tag Meiſter! Gott ehre das Handwerk! Es iſt
ein Fremder angekommen, begehrt acht oder vierzehn Tage
in eines ehrlichen Meiſters Werkſtatt zu arbeiten.
Der Meiſter, wenn er Arbeit für ihn hatte: Ich ſage auf
acht oder vierzehn Tage zu; im andern Fall: ich danke,
und wünſche dem Fremden viel Glück auf Wegen und
Stegen, zu Waſſer und zu Lande.
*) Glockenſchlag.
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