Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794.gen, beschäftigen so viele Hände als zur Ar- Zufolge der Polizeyordnung vom Jahr gen, beſchaͤftigen ſo viele Haͤnde als zur Ar- Zufolge der Polizeyordnung vom Jahr <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0221" n="187"/> gen, beſchaͤftigen ſo viele Haͤnde als zur Ar-<lb/> beit vorhanden ſind, und wuͤrden mehr be-<lb/> ſchaͤftigen koͤnnen; die leichten Erwerbmittel<lb/> und der hohe Arbeitslohn laſſen daher der<lb/> Faulheit und dem Muͤßiggange keine Entſchul-<lb/> digung uͤbrig. Wirklich ſieht man hier keinen<lb/><hi rendition="#g">Bettler</hi>, wenn man nicht etwa die kleinen<lb/> Kinder hierher rechnen wollte, die den Vor-<lb/> uͤbergehenden zuweilen um eine Gabe anſpre-<lb/> chen. Alten, mit Krankheiten behafteten Men-<lb/> ſchen, Kruͤppeln und andern ſolchen Gegen-<lb/> ſtaͤnden des Ekels wird das Betteln ſchlechter-<lb/> dings nicht geſtattet. Fuͤr die wirklich Armen<lb/> und zu jeder Art des Erwerbs unfaͤhigen Per-<lb/> ſonen iſt ein wohleingerichtetes Armenhaus vor-<lb/> handen, deſſen naͤhere Anzeige einer der fol-<lb/> genden Abſchnitte enthaͤlt; fuͤr arbeitſuchen-<lb/> de Fleißige und arbeitsfaͤhige Muͤßiggaͤnger<lb/> aber beſtehen folgende nuͤtzliche und heilſame<lb/> Anſtalten.</p><lb/> <p>Zufolge der Polizeyordnung vom Jahr<lb/> 1782 ſind in der Reſidenz <hi rendition="#g">Geſindemaͤkler</hi><lb/> angeordnet, bey welchen ſich taͤglich zu gewiſ-<lb/> ſen Stunden ſowohl dienſt- und arbeitſuchende<lb/> Leute, als auch Herrſchaften melden koͤnnen,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [187/0221]
gen, beſchaͤftigen ſo viele Haͤnde als zur Ar-
beit vorhanden ſind, und wuͤrden mehr be-
ſchaͤftigen koͤnnen; die leichten Erwerbmittel
und der hohe Arbeitslohn laſſen daher der
Faulheit und dem Muͤßiggange keine Entſchul-
digung uͤbrig. Wirklich ſieht man hier keinen
Bettler, wenn man nicht etwa die kleinen
Kinder hierher rechnen wollte, die den Vor-
uͤbergehenden zuweilen um eine Gabe anſpre-
chen. Alten, mit Krankheiten behafteten Men-
ſchen, Kruͤppeln und andern ſolchen Gegen-
ſtaͤnden des Ekels wird das Betteln ſchlechter-
dings nicht geſtattet. Fuͤr die wirklich Armen
und zu jeder Art des Erwerbs unfaͤhigen Per-
ſonen iſt ein wohleingerichtetes Armenhaus vor-
handen, deſſen naͤhere Anzeige einer der fol-
genden Abſchnitte enthaͤlt; fuͤr arbeitſuchen-
de Fleißige und arbeitsfaͤhige Muͤßiggaͤnger
aber beſtehen folgende nuͤtzliche und heilſame
Anſtalten.
Zufolge der Polizeyordnung vom Jahr
1782 ſind in der Reſidenz Geſindemaͤkler
angeordnet, bey welchen ſich taͤglich zu gewiſ-
ſen Stunden ſowohl dienſt- und arbeitſuchende
Leute, als auch Herrſchaften melden koͤnnen,
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