gen, beschäftigen so viele Hände als zur Ar- beit vorhanden sind, und würden mehr be- schäftigen können; die leichten Erwerbmittel und der hohe Arbeitslohn lassen daher der Faulheit und dem Müßiggange keine Entschul- digung übrig. Wirklich sieht man hier keinen Bettler, wenn man nicht etwa die kleinen Kinder hierher rechnen wollte, die den Vor- übergehenden zuweilen um eine Gabe anspre- chen. Alten, mit Krankheiten behafteten Men- schen, Krüppeln und andern solchen Gegen- ständen des Ekels wird das Betteln schlechter- dings nicht gestattet. Für die wirklich Armen und zu jeder Art des Erwerbs unfähigen Per- sonen ist ein wohleingerichtetes Armenhaus vor- handen, dessen nähere Anzeige einer der fol- genden Abschnitte enthält; für arbeitsuchen- de Fleißige und arbeitsfähige Müßiggänger aber bestehen folgende nützliche und heilsame Anstalten.
Zufolge der Polizeyordnung vom Jahr 1782 sind in der Residenz Gesindemäkler angeordnet, bey welchen sich täglich zu gewis- sen Stunden sowohl dienst- und arbeitsuchende Leute, als auch Herrschaften melden können,
gen, beſchaͤftigen ſo viele Haͤnde als zur Ar- beit vorhanden ſind, und wuͤrden mehr be- ſchaͤftigen koͤnnen; die leichten Erwerbmittel und der hohe Arbeitslohn laſſen daher der Faulheit und dem Muͤßiggange keine Entſchul- digung uͤbrig. Wirklich ſieht man hier keinen Bettler, wenn man nicht etwa die kleinen Kinder hierher rechnen wollte, die den Vor- uͤbergehenden zuweilen um eine Gabe anſpre- chen. Alten, mit Krankheiten behafteten Men- ſchen, Kruͤppeln und andern ſolchen Gegen- ſtaͤnden des Ekels wird das Betteln ſchlechter- dings nicht geſtattet. Fuͤr die wirklich Armen und zu jeder Art des Erwerbs unfaͤhigen Per- ſonen iſt ein wohleingerichtetes Armenhaus vor- handen, deſſen naͤhere Anzeige einer der fol- genden Abſchnitte enthaͤlt; fuͤr arbeitſuchen- de Fleißige und arbeitsfaͤhige Muͤßiggaͤnger aber beſtehen folgende nuͤtzliche und heilſame Anſtalten.
Zufolge der Polizeyordnung vom Jahr 1782 ſind in der Reſidenz Geſindemaͤkler angeordnet, bey welchen ſich taͤglich zu gewiſ- ſen Stunden ſowohl dienſt- und arbeitſuchende Leute, als auch Herrſchaften melden koͤnnen,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0221"n="187"/>
gen, beſchaͤftigen ſo viele Haͤnde als zur Ar-<lb/>
beit vorhanden ſind, und wuͤrden mehr be-<lb/>ſchaͤftigen koͤnnen; die leichten Erwerbmittel<lb/>
und der hohe Arbeitslohn laſſen daher der<lb/>
Faulheit und dem Muͤßiggange keine Entſchul-<lb/>
digung uͤbrig. Wirklich ſieht man hier keinen<lb/><hirendition="#g">Bettler</hi>, wenn man nicht etwa die kleinen<lb/>
Kinder hierher rechnen wollte, die den Vor-<lb/>
uͤbergehenden zuweilen um eine Gabe anſpre-<lb/>
chen. Alten, mit Krankheiten behafteten Men-<lb/>ſchen, Kruͤppeln und andern ſolchen Gegen-<lb/>ſtaͤnden des Ekels wird das Betteln ſchlechter-<lb/>
dings nicht geſtattet. Fuͤr die wirklich Armen<lb/>
und zu jeder Art des Erwerbs unfaͤhigen Per-<lb/>ſonen iſt ein wohleingerichtetes Armenhaus vor-<lb/>
handen, deſſen naͤhere Anzeige einer der fol-<lb/>
genden Abſchnitte enthaͤlt; fuͤr arbeitſuchen-<lb/>
de Fleißige und arbeitsfaͤhige Muͤßiggaͤnger<lb/>
aber beſtehen folgende nuͤtzliche und heilſame<lb/>
Anſtalten.</p><lb/><p>Zufolge der Polizeyordnung vom Jahr<lb/>
1782 ſind in der Reſidenz <hirendition="#g">Geſindemaͤkler</hi><lb/>
angeordnet, bey welchen ſich taͤglich zu gewiſ-<lb/>ſen Stunden ſowohl dienſt- und arbeitſuchende<lb/>
Leute, als auch Herrſchaften melden koͤnnen,<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[187/0221]
gen, beſchaͤftigen ſo viele Haͤnde als zur Ar-
beit vorhanden ſind, und wuͤrden mehr be-
ſchaͤftigen koͤnnen; die leichten Erwerbmittel
und der hohe Arbeitslohn laſſen daher der
Faulheit und dem Muͤßiggange keine Entſchul-
digung uͤbrig. Wirklich ſieht man hier keinen
Bettler, wenn man nicht etwa die kleinen
Kinder hierher rechnen wollte, die den Vor-
uͤbergehenden zuweilen um eine Gabe anſpre-
chen. Alten, mit Krankheiten behafteten Men-
ſchen, Kruͤppeln und andern ſolchen Gegen-
ſtaͤnden des Ekels wird das Betteln ſchlechter-
dings nicht geſtattet. Fuͤr die wirklich Armen
und zu jeder Art des Erwerbs unfaͤhigen Per-
ſonen iſt ein wohleingerichtetes Armenhaus vor-
handen, deſſen naͤhere Anzeige einer der fol-
genden Abſchnitte enthaͤlt; fuͤr arbeitſuchen-
de Fleißige und arbeitsfaͤhige Muͤßiggaͤnger
aber beſtehen folgende nuͤtzliche und heilſame
Anſtalten.
Zufolge der Polizeyordnung vom Jahr
1782 ſind in der Reſidenz Geſindemaͤkler
angeordnet, bey welchen ſich taͤglich zu gewiſ-
ſen Stunden ſowohl dienſt- und arbeitſuchende
Leute, als auch Herrſchaften melden koͤnnen,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/221>, abgerufen am 09.05.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.