Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794.liche Frist nach Verlauf des Termins, gegen Er- Von ausgedehnterer Bestimmung und grö- *) Die vollständige Einrichtung des Findelhauses und
der Entbindungsanstalt, wie auch des Lombards und der Wittwen- und Depositokasse finden Deutsche Leser in dem ersten Vande der Denkwürdigkeiten der Regierung Katha- rina der Zweyten, daher hier nur das Wesentlichste der- selben kurz angezeigt ist. liche Friſt nach Verlauf des Termins, gegen Er- Von ausgedehnterer Beſtimmung und groͤ- *) Die vollſtändige Einrichtung des Findelhauſes und
der Entbindungsanſtalt, wie auch des Lombards und der Wittwen- und Depoſitokaſſe finden Deutſche Leſer in dem erſten Vande der Denkwürdigkeiten der Regierung Katha- rina der Zweyten, daher hier nur das Weſentlichſte der- ſelben kurz angezeigt iſt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0307" n="271"/> liche Friſt nach Verlauf des Termins, gegen Er-<lb/> legung der Zinſen fuͤr einen ganzen Monat zuge-<lb/> ſtanden. Nach dieſer Zeit werden ſie durch oͤf-<lb/> fentlichen Ausruf verkauft, wobey die Eigenthuͤ-<lb/> mer alles, was uͤber die Anleihe, Zinſen und<lb/> Unkoſten einkoͤmmt, gewiſſenhaft zuruͤckerhalten.<lb/> Die Zinſen betragen, fuͤr jeden auf drey Mona-<lb/> te laufenden Schein, einen halben Kopeken fuͤr<lb/> jeden Rubel, einen ganzen Kopeken aber, wenn<lb/> Diamanten oder aͤhnliche Koſtbarkeiten verpfaͤn-<lb/> det werden. — Der Lombard gewaͤhrt dem<lb/> Publikum auch die Bequemlichkeit, daß man<lb/> Gelder in demſelben auf eine unbeſtimmte Zeit<lb/> niederlegen, oder auch jahrweiſe auf Zinſen<lb/> geben kann. Im letztern Fall erhaͤlt man die<lb/> geſetzmaͤßigen Zinſen in der Muͤnze des Kapi-<lb/> tals <note place="foot" n="*)">Die vollſtändige Einrichtung des Findelhauſes und<lb/> der Entbindungsanſtalt, wie auch des Lombards und der<lb/> Wittwen- und Depoſitokaſſe finden Deutſche Leſer in dem<lb/> erſten Vande der Denkwürdigkeiten der Regierung Katha-<lb/> rina der Zweyten, daher hier nur das Weſentlichſte der-<lb/> ſelben kurz angezeigt iſt.</note>.</p><lb/> <p>Von ausgedehnterer Beſtimmung und groͤ-<lb/> ßerer Wichtigkeit iſt die <hi rendition="#g">Leihebank</hi> fuͤr den<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [271/0307]
liche Friſt nach Verlauf des Termins, gegen Er-
legung der Zinſen fuͤr einen ganzen Monat zuge-
ſtanden. Nach dieſer Zeit werden ſie durch oͤf-
fentlichen Ausruf verkauft, wobey die Eigenthuͤ-
mer alles, was uͤber die Anleihe, Zinſen und
Unkoſten einkoͤmmt, gewiſſenhaft zuruͤckerhalten.
Die Zinſen betragen, fuͤr jeden auf drey Mona-
te laufenden Schein, einen halben Kopeken fuͤr
jeden Rubel, einen ganzen Kopeken aber, wenn
Diamanten oder aͤhnliche Koſtbarkeiten verpfaͤn-
det werden. — Der Lombard gewaͤhrt dem
Publikum auch die Bequemlichkeit, daß man
Gelder in demſelben auf eine unbeſtimmte Zeit
niederlegen, oder auch jahrweiſe auf Zinſen
geben kann. Im letztern Fall erhaͤlt man die
geſetzmaͤßigen Zinſen in der Muͤnze des Kapi-
tals *).
Von ausgedehnterer Beſtimmung und groͤ-
ßerer Wichtigkeit iſt die Leihebank fuͤr den
*) Die vollſtändige Einrichtung des Findelhauſes und
der Entbindungsanſtalt, wie auch des Lombards und der
Wittwen- und Depoſitokaſſe finden Deutſche Leſer in dem
erſten Vande der Denkwürdigkeiten der Regierung Katha-
rina der Zweyten, daher hier nur das Weſentlichſte der-
ſelben kurz angezeigt iſt.
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