sein Gehülfe; das sämmtliche übrige Perso- nale ist zu untergeordneten Zwecken bestimmt.
Immer um das dritte Jahr nimmt das Korps hundert und zwanzig, fünf- bis sechs- jährige Knaben auf. Zu den Erfordernissen der Aufnahme gehört, daß die Väter von Adel seyn, d. h. in bürgerlichen oder Kriegs- diensten den Rang als Stabsoffiziere haben, und daß die Kinder vollkommen gesund seyn müssen, weshalb sie auch der Besichtigung des Arztes unterworfen werden. Vorzügliche Ansprüche an die Aufnahme haben die Kinder, deren Väter arm sind, oder in Schlachten für das Vaterland ihr Leben verloren haben, oder die aus sehr entfernten Provinzen hierher geschickt sind. Alle einmal Aufgenommene können unter keinerley Vorwand wieder weggenommen wer- den, sondern müssen, bis zur Vollendung ihrer Erziehung im Institute bleiben. Außer diesen hundert und zwanzig Knaben, werden, nach einer Stiftung des wirklichen Geheimen- raths Bezkoi, noch fünfe unter eben diesen Bedingungen aufgenommen; und im Jahr 1772 legte die Kaiserinn eine Summe von 100,000 Rubeln nieder, deren Zinsen dazu
ſein Gehuͤlfe; das ſaͤmmtliche uͤbrige Perſo- nale iſt zu untergeordneten Zwecken beſtimmt.
Immer um das dritte Jahr nimmt das Korps hundert und zwanzig, fuͤnf- bis ſechs- jaͤhrige Knaben auf. Zu den Erforderniſſen der Aufnahme gehoͤrt, daß die Vaͤter von Adel ſeyn, d. h. in buͤrgerlichen oder Kriegs- dienſten den Rang als Stabsoffiziere haben, und daß die Kinder vollkommen geſund ſeyn muͤſſen, weshalb ſie auch der Beſichtigung des Arztes unterworfen werden. Vorzuͤgliche Anſpruͤche an die Aufnahme haben die Kinder, deren Vaͤter arm ſind, oder in Schlachten fuͤr das Vaterland ihr Leben verloren haben, oder die aus ſehr entfernten Provinzen hierher geſchickt ſind. Alle einmal Aufgenommene koͤnnen unter keinerley Vorwand wieder weggenommen wer- den, ſondern muͤſſen, bis zur Vollendung ihrer Erziehung im Inſtitute bleiben. Außer dieſen hundert und zwanzig Knaben, werden, nach einer Stiftung des wirklichen Geheimen- raths Bezkoi, noch fuͤnfe unter eben dieſen Bedingungen aufgenommen; und im Jahr 1772 legte die Kaiſerinn eine Summe von 100,000 Rubeln nieder, deren Zinſen dazu
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ſein Gehuͤlfe; das ſaͤmmtliche uͤbrige Perſo-
nale iſt zu untergeordneten Zwecken beſtimmt.
Immer um das dritte Jahr nimmt das
Korps hundert und zwanzig, fuͤnf- bis ſechs-
jaͤhrige Knaben auf. Zu den Erforderniſſen
der Aufnahme gehoͤrt, daß die Vaͤter von
Adel ſeyn, d. h. in buͤrgerlichen oder Kriegs-
dienſten den Rang als Stabsoffiziere haben, und
daß die Kinder vollkommen geſund ſeyn muͤſſen,
weshalb ſie auch der Beſichtigung des Arztes
unterworfen werden. Vorzuͤgliche Anſpruͤche
an die Aufnahme haben die Kinder, deren
Vaͤter arm ſind, oder in Schlachten fuͤr das
Vaterland ihr Leben verloren haben, oder die
aus ſehr entfernten Provinzen hierher geſchickt
ſind. Alle einmal Aufgenommene koͤnnen unter
keinerley Vorwand wieder weggenommen wer-
den, ſondern muͤſſen, bis zur Vollendung
ihrer Erziehung im Inſtitute bleiben. Außer
dieſen hundert und zwanzig Knaben, werden,
nach einer Stiftung des wirklichen Geheimen-
raths Bezkoi, noch fuͤnfe unter eben dieſen
Bedingungen aufgenommen; und im Jahr
1772 legte die Kaiſerinn eine Summe von
100,000 Rubeln nieder, deren Zinſen dazu
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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/318>, abgerufen am 25.11.2024.
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