Anstalten ist diesem Gegenstande gewidmet: das Fräulein- und Jungfernstift im woskresenskischen Kloster. Diese Benennung stammt noch von der ehemaligen, durch die Kaiserinn Elisabeth verordneten Bestim- mung her, welche Katharina die Zwey- te in die jetzige wohlthätigere und gemeinnützi- gere umgewandelt hat.
Die ganze innere Einrichtung des Stifts beruht, mit einigen Modifikationen, auf den nämlichen Grundsätzen, nach welchen das Land- kadettenkorps organisirt ist. Die Anzahl der Zöglinge, die in einem Alter von sechs Jah- ren aufgenommen werden, ist 480, deren eine Hälfte von Adel, die andere bürgerlich ist. Die Direktion ist einem Konvent, zunächst aber einer Direktrice übergeben; die Aufsicht wird durch acht Inspektricen und vierzig Klas- sendamen besorgt. Das Personale aller ange- stellten Leute ist, in einem gewissen Verhält- niß, dem des Landkadettenkorps gleich.
Die adlichen sowol als bürgerlichen Mäd- chen sind in vier Klassen vertheilt, die sich durch die Farbe ihrer Kleidung unterscheiden. In jeder derselben bleiben sie drey Jahre, und
Anſtalten iſt dieſem Gegenſtande gewidmet: das Fraͤulein- und Jungfernſtift im woskreſenskiſchen Kloſter. Dieſe Benennung ſtammt noch von der ehemaligen, durch die Kaiſerinn Eliſabeth verordneten Beſtim- mung her, welche Katharina die Zwey- te in die jetzige wohlthaͤtigere und gemeinnuͤtzi- gere umgewandelt hat.
Die ganze innere Einrichtung des Stifts beruht, mit einigen Modifikationen, auf den naͤmlichen Grundſaͤtzen, nach welchen das Land- kadettenkorps organiſirt iſt. Die Anzahl der Zoͤglinge, die in einem Alter von ſechs Jah- ren aufgenommen werden, iſt 480, deren eine Haͤlfte von Adel, die andere buͤrgerlich iſt. Die Direktion iſt einem Konvent, zunaͤchſt aber einer Direktrice uͤbergeben; die Aufſicht wird durch acht Inſpektricen und vierzig Klaſ- ſendamen beſorgt. Das Perſonale aller ange- ſtellten Leute iſt, in einem gewiſſen Verhaͤlt- niß, dem des Landkadettenkorps gleich.
Die adlichen ſowol als buͤrgerlichen Maͤd- chen ſind in vier Klaſſen vertheilt, die ſich durch die Farbe ihrer Kleidung unterſcheiden. In jeder derſelben bleiben ſie drey Jahre, und
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Anſtalten iſt dieſem Gegenſtande gewidmet:
das Fraͤulein- und Jungfernſtift im
woskreſenskiſchen Kloſter. Dieſe Benennung
ſtammt noch von der ehemaligen, durch die
Kaiſerinn Eliſabeth verordneten Beſtim-
mung her, welche Katharina die Zwey-
te in die jetzige wohlthaͤtigere und gemeinnuͤtzi-
gere umgewandelt hat.
Die ganze innere Einrichtung des Stifts
beruht, mit einigen Modifikationen, auf den
naͤmlichen Grundſaͤtzen, nach welchen das Land-
kadettenkorps organiſirt iſt. Die Anzahl der
Zoͤglinge, die in einem Alter von ſechs Jah-
ren aufgenommen werden, iſt 480, deren eine
Haͤlfte von Adel, die andere buͤrgerlich iſt.
Die Direktion iſt einem Konvent, zunaͤchſt
aber einer Direktrice uͤbergeben; die Aufſicht
wird durch acht Inſpektricen und vierzig Klaſ-
ſendamen beſorgt. Das Perſonale aller ange-
ſtellten Leute iſt, in einem gewiſſen Verhaͤlt-
niß, dem des Landkadettenkorps gleich.
Die adlichen ſowol als buͤrgerlichen Maͤd-
chen ſind in vier Klaſſen vertheilt, die ſich
durch die Farbe ihrer Kleidung unterſcheiden.
In jeder derſelben bleiben ſie drey Jahre, und
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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 1. Riga, 1794, S. 308. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg01_1794/344>, abgerufen am 22.11.2024.
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