Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794.lein der lesenden Klasse des Volks, da sie auf Die Rechtsgelehrsamkeit ist bis itzt welcher ich gezwungen seyn würde, wenn ich immer im
Namen meiner Freunde oder des Publikums sprechen wollte. Diese Anmerkung gilt für die ganze Schilderung der Litteratur. lein der leſenden Klaſſe des Volks, da ſie auf Die Rechtsgelehrſamkeit iſt bis itzt welcher ich gezwungen ſeyn würde, wenn ich immer im
Namen meiner Freunde oder des Publikums ſprechen wollte. Dieſe Anmerkung gilt für die ganze Schilderung der Litteratur. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0187" n="171"/> lein der leſenden Klaſſe des Volks, da ſie auf<lb/> hoͤherm Befehl auch in den Kirchen vorgele-<lb/> ſen werden. — Von den neuern Veranſtal-<lb/> tungen, den erſten Unterricht in der Religion<lb/> zu befoͤrdern, und ſtatt der bloßen Anhaͤnglich-<lb/> keit an aͤußere Gebraͤuche eine vernuͤnftige Ue-<lb/> berzeugung bey dem Volk allgemeiner zu ma-<lb/> chen, wird weiter unten die Rede ſeyn.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">Rechtsgelehrſamkeit</hi> iſt bis itzt<lb/> das aͤrmſte Fach der ruſſiſchen Litteratur. Die<lb/> Vorleſungen ausgenommen, welche auf der<lb/> moskowiſchen Univerſitaͤt gehalten werden,<lb/> giebt es keinen oͤffentlichen Unterricht in dieſer<lb/> Wiſſenſchaft; eine genaue Kenntniß der vater-<lb/> laͤndiſchen Geſetze und etwas natuͤrliche oder<lb/> erworbene Logik ſind hinreichend einen taugli-<lb/> chen Rechtsgelehrten zu bilden. Der ganze<lb/> Ertrag dieſes Feldes der Litteratur ſchraͤnkt ſich<lb/> daher auf mehrere <hi rendition="#g">Sammlungen</hi> ein, die<lb/> man von den <hi rendition="#g">aͤltern Geſetzbuͤchern</hi> und<lb/><note xml:id="seg2pn_3_2" prev="#seg2pn_3_1" place="foot" n="*)">welcher ich gezwungen ſeyn würde, wenn ich immer im<lb/> Namen meiner Freunde oder des Publikums ſprechen<lb/> wollte. Dieſe Anmerkung gilt für die ganze Schilderung<lb/> der Litteratur.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [171/0187]
lein der leſenden Klaſſe des Volks, da ſie auf
hoͤherm Befehl auch in den Kirchen vorgele-
ſen werden. — Von den neuern Veranſtal-
tungen, den erſten Unterricht in der Religion
zu befoͤrdern, und ſtatt der bloßen Anhaͤnglich-
keit an aͤußere Gebraͤuche eine vernuͤnftige Ue-
berzeugung bey dem Volk allgemeiner zu ma-
chen, wird weiter unten die Rede ſeyn.
Die Rechtsgelehrſamkeit iſt bis itzt
das aͤrmſte Fach der ruſſiſchen Litteratur. Die
Vorleſungen ausgenommen, welche auf der
moskowiſchen Univerſitaͤt gehalten werden,
giebt es keinen oͤffentlichen Unterricht in dieſer
Wiſſenſchaft; eine genaue Kenntniß der vater-
laͤndiſchen Geſetze und etwas natuͤrliche oder
erworbene Logik ſind hinreichend einen taugli-
chen Rechtsgelehrten zu bilden. Der ganze
Ertrag dieſes Feldes der Litteratur ſchraͤnkt ſich
daher auf mehrere Sammlungen ein, die
man von den aͤltern Geſetzbuͤchern und
*)
*) welcher ich gezwungen ſeyn würde, wenn ich immer im
Namen meiner Freunde oder des Publikums ſprechen
wollte. Dieſe Anmerkung gilt für die ganze Schilderung
der Litteratur.
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