hafte und vernünftige Konversation nicht so gänzlich aus, wie dies bey andern Klubbs der Fall ist. Seinen Namen führt er mit Un- recht, denn er ist weder bloß von Engländern gestiftet, noch bloß von ihnen besucht. Es be- finden sich Leute von den mehresten hier ange- sessenen Nationen in dieser Gesellschaft, deren Anzahl übrigens nur auf dreyhundert beschränkt ist, welche 40 R. Eintrittsgeld und einen jähr- lichen Beytrag von 20 R. zahlen. Es werden hier die besten Zeitungen und einige Journale gehalten; auch ist der Anfang zu einer kleinen aber gewählten Büchersammlung gemacht.
Der unlängst errichtete Klubb für den Adel kommt im Wesentlichen mit den ebenge- nannten überein. Man würde sich aber sehr irren, wenn man glaubte, daß diese Gesellschaft allen Bürgerlichen den Zutritt versagte. Das Kastensystem, welches in Deutschland und an- dern Ländern die Menschen nach ihrem Ge- burtsrang sondert, ist in Rußland und vor- züglich in der Residenz völlig unbekannt. Jeder rechtliche Mann, der entweder den Dienstadel besitzt, oder sich zu den nahmhaften Bürgern rechnen kann, hat Ansprüche an die Aufnahme.
Zweiter Theil. T
hafte und vernuͤnftige Konverſation nicht ſo gaͤnzlich aus, wie dies bey andern Klubbs der Fall iſt. Seinen Namen fuͤhrt er mit Un- recht, denn er iſt weder bloß von Englaͤndern geſtiftet, noch bloß von ihnen beſucht. Es be- finden ſich Leute von den mehreſten hier ange- ſeſſenen Nationen in dieſer Geſellſchaft, deren Anzahl uͤbrigens nur auf dreyhundert beſchraͤnkt iſt, welche 40 R. Eintrittsgeld und einen jaͤhr- lichen Beytrag von 20 R. zahlen. Es werden hier die beſten Zeitungen und einige Journale gehalten; auch iſt der Anfang zu einer kleinen aber gewaͤhlten Buͤcherſammlung gemacht.
Der unlaͤngſt errichtete Klubb fuͤr den Adel kommt im Weſentlichen mit den ebenge- nannten uͤberein. Man wuͤrde ſich aber ſehr irren, wenn man glaubte, daß dieſe Geſellſchaft allen Buͤrgerlichen den Zutritt verſagte. Das Kaſtenſyſtem, welches in Deutſchland und an- dern Laͤndern die Menſchen nach ihrem Ge- burtsrang ſondert, iſt in Rußland und vor- zuͤglich in der Reſidenz voͤllig unbekannt. Jeder rechtliche Mann, der entweder den Dienſtadel beſitzt, oder ſich zu den nahmhaften Buͤrgern rechnen kann, hat Anſpruͤche an die Aufnahme.
Zweiter Theil. T
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hafte und vernuͤnftige Konverſation nicht ſo
gaͤnzlich aus, wie dies bey andern Klubbs der
Fall iſt. Seinen Namen fuͤhrt er mit Un-
recht, denn er iſt weder bloß von Englaͤndern
geſtiftet, noch bloß von ihnen beſucht. Es be-
finden ſich Leute von den mehreſten hier ange-
ſeſſenen Nationen in dieſer Geſellſchaft, deren
Anzahl uͤbrigens nur auf dreyhundert beſchraͤnkt
iſt, welche 40 R. Eintrittsgeld und einen jaͤhr-
lichen Beytrag von 20 R. zahlen. Es werden
hier die beſten Zeitungen und einige Journale
gehalten; auch iſt der Anfang zu einer kleinen
aber gewaͤhlten Buͤcherſammlung gemacht.
Der unlaͤngſt errichtete Klubb fuͤr den
Adel kommt im Weſentlichen mit den ebenge-
nannten uͤberein. Man wuͤrde ſich aber ſehr
irren, wenn man glaubte, daß dieſe Geſellſchaft
allen Buͤrgerlichen den Zutritt verſagte. Das
Kaſtenſyſtem, welches in Deutſchland und an-
dern Laͤndern die Menſchen nach ihrem Ge-
burtsrang ſondert, iſt in Rußland und vor-
zuͤglich in der Reſidenz voͤllig unbekannt. Jeder
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rechnen kann, hat Anſpruͤche an die Aufnahme.
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Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Bd. 2. Riga, 1794, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/storch_petersburg02_1794/307>, abgerufen am 23.11.2024.
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