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Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 1. Tübingen, 1835.

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Zweiter Abschnitt.
nicht, was sich diejenigen unter Wahrscheinlichkeit den-
ken, welchen die Reden Jesu bei Johannes das Gepräge
derselben zu tragen scheinen.

Was fürs Andere die Gesetze der Behaltbarkeit be-
trifft, so ist man so ziemlich darin einverstanden, dass
diejenige Art von Reden, wie sie das johanneische Evan-
gelium, im Unterschied von den einzeln stehenden oder
zusammengereihten Sinnsprüchen und Parabeln der übri-
gen, berichtet, nämlich zusammenhängende Demonstratio-
nen oder fortlaufende Dialogen, zu demjenigen gehöre,
was sich am schwersten behalten und treu wiedergeben
lässt 3). Wenn solche Reden nicht protokollarisch nach-
geschrieben werden, so ist für ein treues Wiedergeben
nicht zu stehen. Wirklich hat daher Dr. Paulus einmal
den Einfall gehabt, es mögen vielleicht bei den Tempel-
oder Synagogengerichten zu Jerusalem eine Art von Ge-
schwindschreibern als Protokollisten angestellt gewesen
sein, aus deren Akten dann nach Jesu Tode die Christen
Abschriften gesammelt hätten 4), und auf ähnliche Weise
meinte Bertholdt, unser Evangelist habe noch bei Leb-
zeiten Jesu die meisten seiner Reden aramäisch aufge-
zeichnet und diese Aufzeichnungen bei der weit späteren
Abfassung seines Evangeliums zum Grunde gelegt 5). So
leicht das Unhistorische dieser modernen Hypothesen in

Evangelist Johannes und seine Ausleger vor dem jüngsten Ge-
richt, 1, S. 28 ff., bei Wegscheider, a. a. O. S. 281; Bret-
schneider
, Probabil. S. 33. 45.
3) de Wette, Einl. in das N. T. §. 105. Tholuck, S. 19. Lücke,
1, S. 198 f.
4) Commentar, 4, S. 275 f.
5) Verosimilia de origine evangelii Joannis, opusc. S. 1 ff. und
Einleit. in das N. T. S. 1302 ff. Dieser Ansicht giebt Weg-
scheider
, a. a. O. S. 270 ff. Beifall, und auch Hug, 2, 263 f.
und Tholuck, S. 21., glauben die Annahme früherer Aufzeich-
nungen nicht ganz ausschliessen zu dürfen.

Zweiter Abschnitt.
nicht, was sich diejenigen unter Wahrscheinlichkeit den-
ken, welchen die Reden Jesu bei Johannes das Gepräge
derselben zu tragen scheinen.

Was fürs Andere die Gesetze der Behaltbarkeit be-
trifft, so ist man so ziemlich darin einverstanden, daſs
diejenige Art von Reden, wie sie das johanneische Evan-
gelium, im Unterschied von den einzeln stehenden oder
zusammengereihten Sinnsprüchen und Parabeln der übri-
gen, berichtet, nämlich zusammenhängende Demonstratio-
nen oder fortlaufende Dialogen, zu demjenigen gehöre,
was sich am schwersten behalten und treu wiedergeben
läſst 3). Wenn solche Reden nicht protokollarisch nach-
geschrieben werden, so ist für ein treues Wiedergeben
nicht zu stehen. Wirklich hat daher Dr. Paulus einmal
den Einfall gehabt, es mögen vielleicht bei den Tempel-
oder Synagogengerichten zu Jerusalem eine Art von Ge-
schwindschreibern als Protokollisten angestellt gewesen
sein, aus deren Akten dann nach Jesu Tode die Christen
Abschriften gesammelt hätten 4), und auf ähnliche Weise
meinte Bertholdt, unser Evangelist habe noch bei Leb-
zeiten Jesu die meisten seiner Reden aramäisch aufge-
zeichnet und diese Aufzeichnungen bei der weit späteren
Abfassung seines Evangeliums zum Grunde gelegt 5). So
leicht das Unhistorische dieser modernen Hypothesen in

Evangelist Johannes und seine Ausleger vor dem jüngsten Ge-
richt, 1, S. 28 ff., bei Wegscheider, a. a. O. S. 281; Bret-
schneider
, Probabil. S. 33. 45.
3) de Wette, Einl. in das N. T. §. 105. Tholuck, S. 19. Lücke,
1, S. 198 f.
4) Commentar, 4, S. 275 f.
5) Verosimilia de origine evangelii Joannis, opusc. S. 1 ff. und
Einleit. in das N. T. S. 1302 ff. Dieser Ansicht giebt Weg-
scheider
, a. a. O. S. 270 ff. Beifall, und auch Hug, 2, 263 f.
und Tholuck, S. 21., glauben die Annahme früherer Aufzeich-
nungen nicht ganz ausschliessen zu dürfen.
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[666/0690] Zweiter Abschnitt. nicht, was sich diejenigen unter Wahrscheinlichkeit den- ken, welchen die Reden Jesu bei Johannes das Gepräge derselben zu tragen scheinen. Was fürs Andere die Gesetze der Behaltbarkeit be- trifft, so ist man so ziemlich darin einverstanden, daſs diejenige Art von Reden, wie sie das johanneische Evan- gelium, im Unterschied von den einzeln stehenden oder zusammengereihten Sinnsprüchen und Parabeln der übri- gen, berichtet, nämlich zusammenhängende Demonstratio- nen oder fortlaufende Dialogen, zu demjenigen gehöre, was sich am schwersten behalten und treu wiedergeben läſst 3). Wenn solche Reden nicht protokollarisch nach- geschrieben werden, so ist für ein treues Wiedergeben nicht zu stehen. Wirklich hat daher Dr. Paulus einmal den Einfall gehabt, es mögen vielleicht bei den Tempel- oder Synagogengerichten zu Jerusalem eine Art von Ge- schwindschreibern als Protokollisten angestellt gewesen sein, aus deren Akten dann nach Jesu Tode die Christen Abschriften gesammelt hätten 4), und auf ähnliche Weise meinte Bertholdt, unser Evangelist habe noch bei Leb- zeiten Jesu die meisten seiner Reden aramäisch aufge- zeichnet und diese Aufzeichnungen bei der weit späteren Abfassung seines Evangeliums zum Grunde gelegt 5). So leicht das Unhistorische dieser modernen Hypothesen in 2) 3) de Wette, Einl. in das N. T. §. 105. Tholuck, S. 19. Lücke, 1, S. 198 f. 4) Commentar, 4, S. 275 f. 5) Verosimilia de origine evangelii Joannis, opusc. S. 1 ff. und Einleit. in das N. T. S. 1302 ff. Dieser Ansicht giebt Weg- scheider, a. a. O. S. 270 ff. Beifall, und auch Hug, 2, 263 f. und Tholuck, S. 21., glauben die Annahme früherer Aufzeich- nungen nicht ganz ausschliessen zu dürfen. 2) Evangelist Johannes und seine Ausleger vor dem jüngsten Ge- richt, 1, S. 28 ff., bei Wegscheider, a. a. O. S. 281; Bret- schneider, Probabil. S. 33. 45.

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Zitationshilfe: Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 1. Tübingen, 1835, S. 666. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus01_1835/690>, abgerufen am 21.11.2024.