Nunmehr soll die Verhältniß der beiden Ge- schlechter nach dem verschiedenen Alter des mensch- lichen Lebens in Betrachtung gezogen werden. So wohl die Listen der lebenden auf dem Lande und in Städten, als auch die Sterbe-Listen zeigen, daß der Satz, daß mehr vom männl. als weibl. Ge- schlechte leben, nicht von jedem Alter könne verstan- den werden, wenn man nemlich die in selbigem le- bende in Vergleichung setzen will.
Was erstlich die Kindheit betrift, so scheinet es fast, als wenn der Tod den Uberschuß der gebohr- nen Knaben wieder auf hebe, und als wenn die Le- bens-Kräfte bey denen Jungens nicht so groß als bey denen Mädgens, weil wenigstens in denen Ster- be-Listen der Städte, die ich habe, mehr Jungens sterben, als ihrer in Proportion sterben solten. Mehr Knaben müssen sterben, denn es leben ihrer mehrere, weil mehr gebohren. (§. 43.) Aber es sterben ihrer mehr, in Vergleichung mit denen Mäd- gens. Der Herr Struyck [r] meldet, daß er aus der Breßlauer Liste vom Jahr 1717. zuerst ange- mercket, daß die Mädgens, wenn man sie durchein- ander rechnet, länger leben als die Jungens. Er behauptet, daß, wenn man 200 gebohrne Kinder, 100 Jungens und 100 Mädgens, aufschreibt, es si- cher sey, daß durchgehends viel mehr Mädgens das Alter von 10 Jahren erreichen werden als Knaben. Aus nachstehenden Städten, die er zusammen ge- rechnet, hat er die Regel gemacht, daß gegen 100 Jungens nur 86 Meisjens sterben. Er hat sie aber hernach auch besonders berechnet, wie viel nach der
Regel
[r]Inleid. P. 2. p. 338.
Von der Fortpflantzung und Verhaͤltniß
§. 58.
Nunmehr ſoll die Verhaͤltniß der beiden Ge- ſchlechter nach dem verſchiedenen Alter des menſch- lichen Lebens in Betrachtung gezogen werden. So wohl die Liſten der lebenden auf dem Lande und in Staͤdten, als auch die Sterbe-Liſten zeigen, daß der Satz, daß mehr vom maͤnnl. als weibl. Ge- ſchlechte leben, nicht von jedem Alter koͤnne verſtan- den werden, wenn man nemlich die in ſelbigem le- bende in Vergleichung ſetzen will.
Was erſtlich die Kindheit betrift, ſo ſcheinet es faſt, als wenn der Tod den Uberſchuß der gebohr- nen Knaben wieder auf hebe, und als wenn die Le- bens-Kraͤfte bey denen Jungens nicht ſo groß als bey denen Maͤdgens, weil wenigſtens in denen Ster- be-Liſten der Staͤdte, die ich habe, mehr Jungens ſterben, als ihrer in Proportion ſterben ſolten. Mehr Knaben muͤſſen ſterben, denn es leben ihrer mehrere, weil mehr gebohren. (§. 43.) Aber es ſterben ihrer mehr, in Vergleichung mit denen Maͤd- gens. Der Herr Struyck [r] meldet, daß er aus der Breßlauer Liſte vom Jahr 1717. zuerſt ange- mercket, daß die Maͤdgens, wenn man ſie durchein- ander rechnet, laͤnger leben als die Jungens. Er behauptet, daß, wenn man 200 gebohrne Kinder, 100 Jungens und 100 Maͤdgens, aufſchreibt, es ſi- cher ſey, daß durchgehends viel mehr Maͤdgens das Alter von 10 Jahren erreichen werden als Knaben. Aus nachſtehenden Staͤdten, die er zuſammen ge- rechnet, hat er die Regel gemacht, daß gegen 100 Jungens nur 86 Meisjens ſterben. Er hat ſie aber hernach auch beſonders berechnet, wie viel nach der
Regel
[r]Inleid. P. 2. p. 338.
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Von der Fortpflantzung und Verhaͤltniß
§. 58.
Nunmehr ſoll die Verhaͤltniß der beiden Ge-
ſchlechter nach dem verſchiedenen Alter des menſch-
lichen Lebens in Betrachtung gezogen werden. So
wohl die Liſten der lebenden auf dem Lande und in
Staͤdten, als auch die Sterbe-Liſten zeigen, daß
der Satz, daß mehr vom maͤnnl. als weibl. Ge-
ſchlechte leben, nicht von jedem Alter koͤnne verſtan-
den werden, wenn man nemlich die in ſelbigem le-
bende in Vergleichung ſetzen will.
Was erſtlich die Kindheit betrift, ſo ſcheinet es
faſt, als wenn der Tod den Uberſchuß der gebohr-
nen Knaben wieder auf hebe, und als wenn die Le-
bens-Kraͤfte bey denen Jungens nicht ſo groß als
bey denen Maͤdgens, weil wenigſtens in denen Ster-
be-Liſten der Staͤdte, die ich habe, mehr Jungens
ſterben, als ihrer in Proportion ſterben ſolten.
Mehr Knaben muͤſſen ſterben, denn es leben ihrer
mehrere, weil mehr gebohren. (§. 43.) Aber es
ſterben ihrer mehr, in Vergleichung mit denen Maͤd-
gens. Der Herr Struyck [r] meldet, daß er aus
der Breßlauer Liſte vom Jahr 1717. zuerſt ange-
mercket, daß die Maͤdgens, wenn man ſie durchein-
ander rechnet, laͤnger leben als die Jungens. Er
behauptet, daß, wenn man 200 gebohrne Kinder,
100 Jungens und 100 Maͤdgens, aufſchreibt, es ſi-
cher ſey, daß durchgehends viel mehr Maͤdgens das
Alter von 10 Jahren erreichen werden als Knaben.
Aus nachſtehenden Staͤdten, die er zuſammen ge-
rechnet, hat er die Regel gemacht, daß gegen 100
Jungens nur 86 Meisjens ſterben. Er hat ſie aber
hernach auch beſonders berechnet, wie viel nach der
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[r] Inleid. P. 2. p. 338.
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/208>, abgerufen am 21.11.2024.
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