lich den vorigen mehrern Abgang der Männer ab- rechnen, und sodann zusehen, ob es noch rathsam, daß drey und mehr Männer gegen eine Frauens- Person zu dem schädlichen Gelübde der äusserlichen Keuschheit sollen verdammt werden.
Es ist also nichts gefehlet, wenn man annimmt, daß sich zwischen erwachsenen Personen des weib- lichen und männlichen Geschlechts eine Gleichheit finde, und die vorher drauf gegründete Beweise ver- liehren nichts an ihrer Stärcke.
§. 63.
Der beständige Uberschuß der gebohrnen Kna- ben gibt uns nun einen abermahligen unwieder- sprechlichen Beweiß, daß die göttliche Vorsehung wie den Tod, (§. 7.) also auch die Geburth der Menschen regiere und nach gewissen Absichten ein- richte. Es braucht keinen weitläuftigen Beweis, daß bey der Geburth der beyden Geschlechter sich ei- ne gewisse Ordnung befinde, weil ein jeder solches gleich erkennen und zugestehen muß. Die vielen Fälle und zwar von verschiedenen Ländern und ver- schiedenen Jahren sind angeführet. Sie kommen allesamt darinn überin, daß sich nicht nur ein Uber- schuß der Knaben allezeit findet, sondern daß auch dieser Uberschuß in gewissen Gräntzen eingeschlossen, so daß die Knaben allezeit eine gewisse Verhältniß zu denen Mädgen haben (§. 44.) Diese Uberein- stimmung ist so groß, daß man auch für etwas grosse Zahlen eine Regel und Gesetz hat angeben können, nach welchem die Fortpflantzung der beiden Ge- schlechter geschicht. Die Ordnung ist also unläug- bahr, als welche aus der Aehnlichkeit erwächst, die sich unter mannigfaltigen Dingen und in vielerley
Fällen
Von der Fortpflantzung und Verhaͤltniß
lich den vorigen mehrern Abgang der Maͤnner ab- rechnen, und ſodann zuſehen, ob es noch rathſam, daß drey und mehr Maͤnner gegen eine Frauens- Perſon zu dem ſchaͤdlichen Geluͤbde der aͤuſſerlichen Keuſchheit ſollen verdammt werden.
Es iſt alſo nichts gefehlet, wenn man annimmt, daß ſich zwiſchen erwachſenen Perſonen des weib- lichen und maͤnnlichen Geſchlechts eine Gleichheit finde, und die vorher drauf gegruͤndete Beweiſe ver- liehren nichts an ihrer Staͤrcke.
§. 63.
Der beſtaͤndige Uberſchuß der gebohrnen Kna- ben gibt uns nun einen abermahligen unwieder- ſprechlichen Beweiß, daß die goͤttliche Vorſehung wie den Tod, (§. 7.) alſo auch die Geburth der Menſchen regiere und nach gewiſſen Abſichten ein- richte. Es braucht keinen weitlaͤuftigen Beweis, daß bey der Geburth der beyden Geſchlechter ſich ei- ne gewiſſe Ordnung befinde, weil ein jeder ſolches gleich erkennen und zugeſtehen muß. Die vielen Faͤlle und zwar von verſchiedenen Laͤndern und ver- ſchiedenen Jahren ſind angefuͤhret. Sie kommen alleſamt darinn uͤberin, daß ſich nicht nur ein Uber- ſchuß der Knaben allezeit findet, ſondern daß auch dieſer Uberſchuß in gewiſſen Graͤntzen eingeſchloſſen, ſo daß die Knaben allezeit eine gewiſſe Verhaͤltniß zu denen Maͤdgen haben (§. 44.) Dieſe Uberein- ſtimmung iſt ſo groß, daß man auch fuͤr etwas groſſe Zahlen eine Regel und Geſetz hat angeben koͤnnen, nach welchem die Fortpflantzung der beiden Ge- ſchlechter geſchicht. Die Ordnung iſt alſo unlaͤug- bahr, als welche aus der Aehnlichkeit erwaͤchſt, die ſich unter mannigfaltigen Dingen und in vielerley
Faͤllen
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Von der Fortpflantzung und Verhaͤltniß
lich den vorigen mehrern Abgang der Maͤnner ab-
rechnen, und ſodann zuſehen, ob es noch rathſam,
daß drey und mehr Maͤnner gegen eine Frauens-
Perſon zu dem ſchaͤdlichen Geluͤbde der aͤuſſerlichen
Keuſchheit ſollen verdammt werden.
Es iſt alſo nichts gefehlet, wenn man annimmt,
daß ſich zwiſchen erwachſenen Perſonen des weib-
lichen und maͤnnlichen Geſchlechts eine Gleichheit
finde, und die vorher drauf gegruͤndete Beweiſe ver-
liehren nichts an ihrer Staͤrcke.
§. 63.
Der beſtaͤndige Uberſchuß der gebohrnen Kna-
ben gibt uns nun einen abermahligen unwieder-
ſprechlichen Beweiß, daß die goͤttliche Vorſehung
wie den Tod, (§. 7.) alſo auch die Geburth der
Menſchen regiere und nach gewiſſen Abſichten ein-
richte. Es braucht keinen weitlaͤuftigen Beweis,
daß bey der Geburth der beyden Geſchlechter ſich ei-
ne gewiſſe Ordnung befinde, weil ein jeder ſolches
gleich erkennen und zugeſtehen muß. Die vielen
Faͤlle und zwar von verſchiedenen Laͤndern und ver-
ſchiedenen Jahren ſind angefuͤhret. Sie kommen
alleſamt darinn uͤberin, daß ſich nicht nur ein Uber-
ſchuß der Knaben allezeit findet, ſondern daß auch
dieſer Uberſchuß in gewiſſen Graͤntzen eingeſchloſſen,
ſo daß die Knaben allezeit eine gewiſſe Verhaͤltniß
zu denen Maͤdgen haben (§. 44.) Dieſe Uberein-
ſtimmung iſt ſo groß, daß man auch fuͤr etwas groſſe
Zahlen eine Regel und Geſetz hat angeben koͤnnen,
nach welchem die Fortpflantzung der beiden Ge-
ſchlechter geſchicht. Die Ordnung iſt alſo unlaͤug-
bahr, als welche aus der Aehnlichkeit erwaͤchſt, die
ſich unter mannigfaltigen Dingen und in vielerley
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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/222>, abgerufen am 21.11.2024.
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