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Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840.

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deren deutschen Sagen manche, z.B. der Glockenguß zu Attendorn, ebenfalls ohne allen wunderbaren Inhalt sind.

Einem zweiten Vorwurfe, der den Preußischen Sagen gemacht wurde, ist der Herausgeber schon in der Vorrede zu seinen Volkssagen der Altmark begegnet. Er hält es aber nicht für überflüssig, auch hier noch einige Worte darüber zu sagen, da er in gleicher Art auch der gegenwärtigen Sammlung gemacht werden könnte. Es sind nämlich viele Sagen blos aus Chroniken aufgenommen. Die eigentliche Volkssage aber soll nur aus dem Volke genommen werden. Jene Chroniken-Sagen hätten also nicht dürfen aufgenommen werden. Allein dieser Einwand ist illusorisch. Denn nicht der Chronikant, dem hier nacherzählt ist, hat das ihm Nacherzählte erfunden und gemacht. Die Erzählung existirte vielmehr im Volke, der Chronikant fand sie schon vor, und theilte sie nur weiter mit. Es ist hiernach also die Aufnahme der Sage in die Chroniken gerade ein Beweis für ihre Echtheit als Sage; denn das Volk hatte sie sich so ganz und gar zu eigen gemacht, daß selbst der gelehrte Chronikant sie gläubig, gar als Wahrheit mittheilte, oder doch mindestens, eben weil sie so innig mit dem Volke, dessen Geschichte er schrieb, verbunden war, es für nothwendig hielt, ihrer zu erwähnen. Rührte aber auch die Sage wirklich von dem Chronikanten, als dessen Erfindung her, so würde sie auch hierdurch nichts von ihrem Charakter verlieren. Denn auch die echteste Volkssage ist, sofern sie nicht einen geschichtlichen Boden hat, zuerst von Einem, gläubig oder ungläubig, aufgenommen und weiter erzählt, und so zur Sage geworden. Ob dieses ursprüngliche Erzählen von Einem aus dem Volke oder von einem Chronisten ausgegangen ist, bleibt gleichgültig,

deren deutschen Sagen manche, z.B. der Glockenguß zu Attendorn, ebenfalls ohne allen wunderbaren Inhalt sind.

Einem zweiten Vorwurfe, der den Preußischen Sagen gemacht wurde, ist der Herausgeber schon in der Vorrede zu seinen Volkssagen der Altmark begegnet. Er hält es aber nicht für überflüssig, auch hier noch einige Worte darüber zu sagen, da er in gleicher Art auch der gegenwärtigen Sammlung gemacht werden könnte. Es sind nämlich viele Sagen blos aus Chroniken aufgenommen. Die eigentliche Volkssage aber soll nur aus dem Volke genommen werden. Jene Chroniken-Sagen hätten also nicht dürfen aufgenommen werden. Allein dieser Einwand ist illusorisch. Denn nicht der Chronikant, dem hier nacherzählt ist, hat das ihm Nacherzählte erfunden und gemacht. Die Erzählung existirte vielmehr im Volke, der Chronikant fand sie schon vor, und theilte sie nur weiter mit. Es ist hiernach also die Aufnahme der Sage in die Chroniken gerade ein Beweis für ihre Echtheit als Sage; denn das Volk hatte sie sich so ganz und gar zu eigen gemacht, daß selbst der gelehrte Chronikant sie gläubig, gar als Wahrheit mittheilte, oder doch mindestens, eben weil sie so innig mit dem Volke, dessen Geschichte er schrieb, verbunden war, es für nothwendig hielt, ihrer zu erwähnen. Rührte aber auch die Sage wirklich von dem Chronikanten, als dessen Erfindung her, so würde sie auch hierdurch nichts von ihrem Charakter verlieren. Denn auch die echteste Volkssage ist, sofern sie nicht einen geschichtlichen Boden hat, zuerst von Einem, gläubig oder ungläubig, aufgenommen und weiter erzählt, und so zur Sage geworden. Ob dieses ursprüngliche Erzählen von Einem aus dem Volke oder von einem Chronisten ausgegangen ist, bleibt gleichgültig,

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[VIII/0010] deren deutschen Sagen manche, z.B. der Glockenguß zu Attendorn, ebenfalls ohne allen wunderbaren Inhalt sind. Einem zweiten Vorwurfe, der den Preußischen Sagen gemacht wurde, ist der Herausgeber schon in der Vorrede zu seinen Volkssagen der Altmark begegnet. Er hält es aber nicht für überflüssig, auch hier noch einige Worte darüber zu sagen, da er in gleicher Art auch der gegenwärtigen Sammlung gemacht werden könnte. Es sind nämlich viele Sagen blos aus Chroniken aufgenommen. Die eigentliche Volkssage aber soll nur aus dem Volke genommen werden. Jene Chroniken-Sagen hätten also nicht dürfen aufgenommen werden. Allein dieser Einwand ist illusorisch. Denn nicht der Chronikant, dem hier nacherzählt ist, hat das ihm Nacherzählte erfunden und gemacht. Die Erzählung existirte vielmehr im Volke, der Chronikant fand sie schon vor, und theilte sie nur weiter mit. Es ist hiernach also die Aufnahme der Sage in die Chroniken gerade ein Beweis für ihre Echtheit als Sage; denn das Volk hatte sie sich so ganz und gar zu eigen gemacht, daß selbst der gelehrte Chronikant sie gläubig, gar als Wahrheit mittheilte, oder doch mindestens, eben weil sie so innig mit dem Volke, dessen Geschichte er schrieb, verbunden war, es für nothwendig hielt, ihrer zu erwähnen. Rührte aber auch die Sage wirklich von dem Chronikanten, als dessen Erfindung her, so würde sie auch hierdurch nichts von ihrem Charakter verlieren. Denn auch die echteste Volkssage ist, sofern sie nicht einen geschichtlichen Boden hat, zuerst von Einem, gläubig oder ungläubig, aufgenommen und weiter erzählt, und so zur Sage geworden. Ob dieses ursprüngliche Erzählen von Einem aus dem Volke oder von einem Chronisten ausgegangen ist, bleibt gleichgültig,

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Zitationshilfe: Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840, S. VIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/temme_volkssagen_1840/10>, abgerufen am 02.05.2024.