Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Die Pachtung. pfiffigen Pächter schützte, ohne durchaus für einen rechtlichen Pächter verwerflichzu seyn. Macht man gar zu beschränkende Bedingungen, so wird ein ehrlicher und zugleich kluger Mann solche verwerfen, und die Pacht einfältigen oder hinterlisti- gen Menschen überlassen. Wäre auch die Pachtsumme so, daß er unter den gemachten Bedingungen dabei bestehen könnte, so wird er dadurch doch in allen seinen Unternehmungen gelähmt, und selbst oft von dem, was dem Gute vortheil- haft seyn könnte, abgehalten, und muß bei jeder Operation, die von dem bisheri- gen Leisten, sey sie auch noch so nützlich, im mindesten abweicht, Vorwürfe und Chikanen befürchten. Dagegen wird ein Pächter, dem es nur darauf ankommt, daß er nach dem Buchstaben seines Kontrakts nicht gerichtlich belangt, oder zu einem Schadenersatz, der seinen Vortheil überwiegt, angehalten werden könne, mit juristischen Kautelen angefüllte Pachtkontrakte, besonders wenn dabei nicht auf die besondern ökonomischen Verhältnisse des Guts scharfe Rücksicht genommen ist, immerhin eingehen, und doch Mittel und Wege finden, alle ihm beschwer- lichen Bedingungen zu umgehn, oder sich wegen derselben anderweitig zum noch größern Nachtheil des Guts zu entschädigen. §. 122. Güldenes 1) Suche vor allem ein Gut aufzufinden, welches bisher entweder durch 2) Baue lauter verkäufliche Früchte allenthalben, wo es möglich ist; gar Die Pachtung. pfiffigen Paͤchter ſchuͤtzte, ohne durchaus fuͤr einen rechtlichen Paͤchter verwerflichzu ſeyn. Macht man gar zu beſchraͤnkende Bedingungen, ſo wird ein ehrlicher und zugleich kluger Mann ſolche verwerfen, und die Pacht einfaͤltigen oder hinterliſti- gen Menſchen uͤberlaſſen. Waͤre auch die Pachtſumme ſo, daß er unter den gemachten Bedingungen dabei beſtehen koͤnnte, ſo wird er dadurch doch in allen ſeinen Unternehmungen gelaͤhmt, und ſelbſt oft von dem, was dem Gute vortheil- haft ſeyn koͤnnte, abgehalten, und muß bei jeder Operation, die von dem bisheri- gen Leiſten, ſey ſie auch noch ſo nuͤtzlich, im mindeſten abweicht, Vorwuͤrfe und Chikanen befuͤrchten. Dagegen wird ein Paͤchter, dem es nur darauf ankommt, daß er nach dem Buchſtaben ſeines Kontrakts nicht gerichtlich belangt, oder zu einem Schadenerſatz, der ſeinen Vortheil uͤberwiegt, angehalten werden koͤnne, mit juriſtiſchen Kautelen angefuͤllte Pachtkontrakte, beſonders wenn dabei nicht auf die beſondern oͤkonomiſchen Verhaͤltniſſe des Guts ſcharfe Ruͤckſicht genommen iſt, immerhin eingehen, und doch Mittel und Wege finden, alle ihm beſchwer- lichen Bedingungen zu umgehn, oder ſich wegen derſelben anderweitig zum noch groͤßern Nachtheil des Guts zu entſchaͤdigen. §. 122. Guͤldenes 1) Suche vor allem ein Gut aufzufinden, welches bisher entweder durch 2) Baue lauter verkaͤufliche Fruͤchte allenthalben, wo es moͤglich iſt; gar <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0112" n="82"/><fw place="top" type="header">Die Pachtung.</fw><lb/> pfiffigen Paͤchter ſchuͤtzte, ohne durchaus fuͤr einen rechtlichen Paͤchter verwerflich<lb/> zu ſeyn. 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Die Pachtung.
pfiffigen Paͤchter ſchuͤtzte, ohne durchaus fuͤr einen rechtlichen Paͤchter verwerflich
zu ſeyn. Macht man gar zu beſchraͤnkende Bedingungen, ſo wird ein ehrlicher und
zugleich kluger Mann ſolche verwerfen, und die Pacht einfaͤltigen oder hinterliſti-
gen Menſchen uͤberlaſſen. Waͤre auch die Pachtſumme ſo, daß er unter den
gemachten Bedingungen dabei beſtehen koͤnnte, ſo wird er dadurch doch in allen
ſeinen Unternehmungen gelaͤhmt, und ſelbſt oft von dem, was dem Gute vortheil-
haft ſeyn koͤnnte, abgehalten, und muß bei jeder Operation, die von dem bisheri-
gen Leiſten, ſey ſie auch noch ſo nuͤtzlich, im mindeſten abweicht, Vorwuͤrfe und
Chikanen befuͤrchten. Dagegen wird ein Paͤchter, dem es nur darauf ankommt,
daß er nach dem Buchſtaben ſeines Kontrakts nicht gerichtlich belangt, oder zu
einem Schadenerſatz, der ſeinen Vortheil uͤberwiegt, angehalten werden koͤnne,
mit juriſtiſchen Kautelen angefuͤllte Pachtkontrakte, beſonders wenn dabei nicht auf
die beſondern oͤkonomiſchen Verhaͤltniſſe des Guts ſcharfe Ruͤckſicht genommen
iſt, immerhin eingehen, und doch Mittel und Wege finden, alle ihm beſchwer-
lichen Bedingungen zu umgehn, oder ſich wegen derſelben anderweitig zum noch
groͤßern Nachtheil des Guts zu entſchaͤdigen.
§. 122.
Um die Maximen, die ſich ſchlaue Paͤchter zur Richtſchnur zu machen pflegen,
klar ins Licht zu ſtellen, und zugleich jedem Verpaͤchter dafuͤr zu warnen, wollen
wir hier folgendes guͤldene A B C fuͤr Paͤchter, welche ſich uͤber die Pflich-
ten eines ehrlichen Mannes einmal weggeſetzt haben, aufſtellen.
Guͤldenes
Paͤchter-
A B C.
1) Suche vor allem ein Gut aufzufinden, welches bisher entweder durch
eine gute verbeſſernde Wirthſchaft, oder aber durch geringe Benutzung und Scho-
nung ſeiner Grundſtuͤcke in großer Kraft und Duͤnger ſteht. Du kannſt es
ſeinem Flaͤcheninhalte und Bonitaͤt nach auf eine kurze Pachtzeit noch einmal ſo
theuer bezahlen, wie ein anderes, welches geizige Wirthe oder emſige Paͤchter
ſchon ausgeſogen haben. Dort kannſt du mit dem hoͤchſten Raffinement alle
Erſchoͤpfungskuͤnſte anwenden, hier aber nur nach der bekannten hergebrachten
Weiſe verfahren.
2) Baue lauter verkaͤufliche Fruͤchte allenthalben, wo es moͤglich iſt; gar
nichts fuͤr das Vieh, weil dieſes in der Regel die beſſere Futterung nicht unmittel-
bar wieder bezahlt, und du bei der kurzen Pachtzeit von dem Duͤnger den vollen
Nutzen nicht mehr haben wuͤrdeſt.
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