Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Handarbeiten. §. 195. Es läßt sich der mannigfaltigen Verschiedenheit wegen im Allgemeinen nichtsKosten dersel- Am genauesten berechnet ist es von dem Grafen von Podewills in seinen Nach einem allgemeinen, auf solche Angaben gezogenen Durchschnitte müssen Auch der Lohn ist sehr verschieden; indessen pflegt er doch auch in gleicherem Der Lohn des Hofmeiers pflegt etwas höher, der der Hirten etwas geringer als §. 196. Andere Arbeiter erhalten entweder Tagelohn oder verdungenes Stücklohn für einTage-, Stück- Die Arbeit im Tagelohn erfordert die genaueste Aufsicht, um die Menschen bei Erster Theil. T
Handarbeiten. §. 195. Es laͤßt ſich der mannigfaltigen Verſchiedenheit wegen im Allgemeinen nichtsKoſten derſel- Am genaueſten berechnet iſt es von dem Grafen von Podewills in ſeinen Nach einem allgemeinen, auf ſolche Angaben gezogenen Durchſchnitte muͤſſen Auch der Lohn iſt ſehr verſchieden; indeſſen pflegt er doch auch in gleicherem Der Lohn des Hofmeiers pflegt etwas hoͤher, der der Hirten etwas geringer als §. 196. Andere Arbeiter erhalten entweder Tagelohn oder verdungenes Stuͤcklohn fuͤr einTage-, Stuͤck- Die Arbeit im Tagelohn erfordert die genaueſte Aufſicht, um die Menſchen bei Erſter Theil. T
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Handarbeiten.
§. 195.
Es laͤßt ſich der mannigfaltigen Verſchiedenheit wegen im Allgemeinen nichts
uͤber die Unterhaltungskoſten eines Knechts oder einer Magd beſtimmen Der Unter-
ſchied iſt von einer Gegend zur andern ſo groß, daß er uͤber das Doppelte betraͤgt.
Jedoch findet man im Ganzen, daß das Geſinde da, wo es beſſer bekoͤſtigt wird,
und beſonders mehrere Fleiſchſpeiſen erhaͤlt, ſtaͤrker arbeitet und ſich zu allerlei Arbei-
ten mehr gebrauchen laͤßt, ſo daß die Koſten der von ihnen verrichteten Arbeit nicht
ſo verſchieden ſind, als die Koſten, die auf jede Perſon fallen. Man findet in ver-
ſchiedenen landwirthſchaftlichen und kameraliſtiſchen Handbuͤchern die Obſervanzen
beſonderer Gegenden angegeben, und jedes einzeln ſpezifizirt.
Koſten derſel-
ben.
Am genaueſten berechnet iſt es von dem Grafen von Podewills in ſeinen
Wirthſchafts-Erfahrungen zu Guſow.
Nach einem allgemeinen, auf ſolche Angaben gezogenen Durchſchnitte muͤſſen
in den mir genauer bekannten Gegenden die Speiſungs- und ſaͤmmtliche Unterhal-
tungskoſten eines Knechts, Meiers, Hirtens, gleich dem Werthe von 34 Scheffel
Rocken oder 306 #; die einer Magd und eines Jungens zu 28 Schfl. gleich 252 #
angeſchlagen werden, worunter aber alles, was zu deren Haltung noͤthig, auch
Feuer, Licht, Betten u. ſ. w. mit begriffen iſt. Zu Gelde gerechnet iſt die Differenz
wegen des verſchiedenen Preiſes der Viktualien groͤßer.
Auch der Lohn iſt ſehr verſchieden; indeſſen pflegt er doch auch in gleicherem
Verhaͤltniſſe mit dem Preiſe des Getreides, als mit dem Nominalwerthe nach Gelde
zu ſtehen, und man kann ſolchen fuͤr einen Knecht auf 16 Schfl. Rocken oder 96 #,
und fuͤr eine Magd mit dem Leinen und was ſie ſonſt erhaͤlt auf 12 Scheffel
oder 72 # anſchlagen.
Der Lohn des Hofmeiers pflegt etwas hoͤher, der der Hirten etwas geringer als
der Knechtslohn zu ſeyn.
§. 196.
Andere Arbeiter erhalten entweder Tagelohn oder verdungenes Stuͤcklohn fuͤr ein
gewiſſes Maaß jeder Arbeit oder Quoten von dem Ertrage einer gewiſſen Arbeit.
Tage-, Stuͤck-
oder Quoten-
Lohn anderer
Arbeiten.
Die Arbeit im Tagelohn erfordert die genaueſte Aufſicht, um die Menſchen bei
einer gewiſſen Thaͤtigkeit zu erhalten. Bei dieſer Tageloͤhnung verdienen die Men-
Erſter Theil. T
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