Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.Handarbeiten. So wie man bei den Pferdearbeiten annehmen kann, daß das Gespann zu- §. 199. Ein größerer oder kleinerer Theil der Arbeit geschieht zuweilen durch Frohn-Frohnden. Wie viele Arbeit die Dienste eigentlich thun, läßt sich weder nach den Dienst- Da außer einigen Distrikten Deutschlands doch immer nur der kleinere Theil Handarbeiten. So wie man bei den Pferdearbeiten annehmen kann, daß das Geſpann zu- §. 199. Ein groͤßerer oder kleinerer Theil der Arbeit geſchieht zuweilen durch Frohn-Frohnden. Wie viele Arbeit die Dienſte eigentlich thun, laͤßt ſich weder nach den Dienſt- Da außer einigen Diſtrikten Deutſchlands doch immer nur der kleinere Theil <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0181" n="151"/> <fw place="top" type="header">Handarbeiten.</fw><lb/> <p>So wie man bei den Pferdearbeiten annehmen kann, daß das Geſpann zu-<lb/> reiche, wenn man bei der Beſtellung damit auskommt, ſo wird man mit den Hand-<lb/> arbeitern ausreichen, wenn man in der Erntezeit zur gehoͤrigen Vollfuͤhrung derſel-<lb/> ben Menſchen genug hat. Und dieſe Menſchen wird man wiederum bei einer gut<lb/> eingerichteten Wirthſchaft das ganze Jahr hindurch nuͤtzlich beſchaͤftigen koͤnnen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 199.</head><lb/> <p>Ein groͤßerer oder kleinerer Theil der Arbeit geſchieht zuweilen durch Frohn-<note place="right">Frohnden.</note><lb/> den, ſowohl mit dem Geſpann als mit der Hand. So vortheilhaft und dringend<lb/> die Aufhebung der Dienſte gegen einen billig auszumittelnden Erſatz fuͤr den Be-<lb/> rechtigten ſowohl als fuͤr den Leiſtenden, und insbeſondere fuͤr die allgemeine<lb/> Wohlfahrt in den bei weitem haͤufigſten Verhaͤltniſſen waͤre, ſo darf der Landwirth<lb/> ihren Gebrauch bis dahin doch nicht vernachlaͤßigen, ſondern muß den moͤglichſten<lb/> Nutzen daraus zu ziehen ſuchen. Es kommt dabei auf eine kluge Behandlung der<lb/> dienſtthuenden Leute vieles an, die nach dem National-, zuweilen nach dem<lb/> Dorf-Charakter der Menſchen verſchieden ſeyn muß. Wer es verſteht, die<lb/> Strenge nur wo ſie noͤthig iſt zu gebrauchen, dieſe Leute aber durch Guͤte und<lb/> kleine Wohlthaten zu einem ihnen ſelbſt vortheilhaften Fleiße zu ermuntern, die<lb/> Arbeitszeit bei mehrerem Fleiße abzukuͤrzen, ja unter gewiſſen Bedingungen Tage<lb/> zu erlaſſen, beſonders mit Ruͤckſicht auf ihre eigenen dringenden Geſchaͤfte, der<lb/> wird in vielen Faͤllen ungleich mehr bewirken, als mit der aͤußerſten Strenge<lb/> moͤglich iſt.</p><lb/> <p>Wie viele Arbeit die Dienſte eigentlich thun, laͤßt ſich weder nach den Dienſt-<lb/> tagen, noch nach der ihnen durch beſondere Uebereinkunft oder Obſervanz zuge-<lb/> meſſenen Arbeit im Allgemeinen beſtimmen. Man muß dabei in jedem Fall auf<lb/> die Lokalitaͤt und die bisherige Erfahrung, wenn ſich die Umſtaͤnde der Bauern<lb/> nicht veraͤndert haben, Ruͤckſicht nehmen, aber immer von den muthmaßlich zu<lb/> erwartenden noch betraͤchtlich abziehen, wenn man ſicher ausreichen will.</p><lb/> <p>Da außer einigen Diſtrikten <placeName>Deutſchlands</placeName> doch immer nur der kleinere Theil<lb/> der Arbeit durch Frohnden beſtritten werden kann, ſo muß man ihnen nur diejeni-<lb/> gen Arbeiten zutheilen, wobei es auf die Qualitaͤt derſelben nicht ſo ſehr ankommt.<lb/> Beim Pfluͤgen und Eggen, es ſey denn auf loſem Sandboden, iſt es von zu<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [151/0181]
Handarbeiten.
So wie man bei den Pferdearbeiten annehmen kann, daß das Geſpann zu-
reiche, wenn man bei der Beſtellung damit auskommt, ſo wird man mit den Hand-
arbeitern ausreichen, wenn man in der Erntezeit zur gehoͤrigen Vollfuͤhrung derſel-
ben Menſchen genug hat. Und dieſe Menſchen wird man wiederum bei einer gut
eingerichteten Wirthſchaft das ganze Jahr hindurch nuͤtzlich beſchaͤftigen koͤnnen.
§. 199.
Ein groͤßerer oder kleinerer Theil der Arbeit geſchieht zuweilen durch Frohn-
den, ſowohl mit dem Geſpann als mit der Hand. So vortheilhaft und dringend
die Aufhebung der Dienſte gegen einen billig auszumittelnden Erſatz fuͤr den Be-
rechtigten ſowohl als fuͤr den Leiſtenden, und insbeſondere fuͤr die allgemeine
Wohlfahrt in den bei weitem haͤufigſten Verhaͤltniſſen waͤre, ſo darf der Landwirth
ihren Gebrauch bis dahin doch nicht vernachlaͤßigen, ſondern muß den moͤglichſten
Nutzen daraus zu ziehen ſuchen. Es kommt dabei auf eine kluge Behandlung der
dienſtthuenden Leute vieles an, die nach dem National-, zuweilen nach dem
Dorf-Charakter der Menſchen verſchieden ſeyn muß. Wer es verſteht, die
Strenge nur wo ſie noͤthig iſt zu gebrauchen, dieſe Leute aber durch Guͤte und
kleine Wohlthaten zu einem ihnen ſelbſt vortheilhaften Fleiße zu ermuntern, die
Arbeitszeit bei mehrerem Fleiße abzukuͤrzen, ja unter gewiſſen Bedingungen Tage
zu erlaſſen, beſonders mit Ruͤckſicht auf ihre eigenen dringenden Geſchaͤfte, der
wird in vielen Faͤllen ungleich mehr bewirken, als mit der aͤußerſten Strenge
moͤglich iſt.
Frohnden.
Wie viele Arbeit die Dienſte eigentlich thun, laͤßt ſich weder nach den Dienſt-
tagen, noch nach der ihnen durch beſondere Uebereinkunft oder Obſervanz zuge-
meſſenen Arbeit im Allgemeinen beſtimmen. Man muß dabei in jedem Fall auf
die Lokalitaͤt und die bisherige Erfahrung, wenn ſich die Umſtaͤnde der Bauern
nicht veraͤndert haben, Ruͤckſicht nehmen, aber immer von den muthmaßlich zu
erwartenden noch betraͤchtlich abziehen, wenn man ſicher ausreichen will.
Da außer einigen Diſtrikten Deutſchlands doch immer nur der kleinere Theil
der Arbeit durch Frohnden beſtritten werden kann, ſo muß man ihnen nur diejeni-
gen Arbeiten zutheilen, wobei es auf die Qualitaͤt derſelben nicht ſo ſehr ankommt.
Beim Pfluͤgen und Eggen, es ſey denn auf loſem Sandboden, iſt es von zu
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