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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Landwirthschaftliche Buchhaltung.
zelnen nutzbaren Theilen enthalten, und eine vollständige Uebersicht aller Verhältnisse
auf möglichst klare und bestimmte Weise vor Augen legen.

Es gehören dazu vor Allem die Charten nebst den sie erläuternden Re-Charten.
Vermessungs-
Bonitirungs-
Nutzungs-
Charte.

gistern. Man unterscheidet dreierlei Arten von Charten, 1) die Vermessungs-
charte;
2) die Bonitirungscharte; 3) die Nutzungscharte.

Sie können in der Folge vereint mit einander oder zusammengetragen dargestellt
werden. Jedoch werden sie einzeln und in Bezug auf einander angefertigt. Und es
ist in mancher Hinsicht nicht ohne Nutzen, jede Art abgesondert und rein beizubehalten.

1) Bei der Vermessungscharte wird nur Rücksicht auf die Fläche und
deren bleibende natürliche Abtheilungen und Gränzzeichen genommen. Jedoch kön-
nen auch wohl solche Gegenstände, welche man wegzuschaffen sich nicht leicht bewogen
finden wird, als Merkzeichen angedeutet seyn, wozu also Gränzsteine, Gränzhügel,
auch wohl einzelne große Bäume gehören.

2) Die Bonitirungscharte, auf welcher die Bodenarten nach ihrer ver-
schiedenen Güte, am besten durch Farben und Nüanzirungen derselben bezeichnet,
und die Gränzen und Uebergänge derselben sinnlich angedeutet sind. Wo die Ver-
schiedenheit des Bodens und die Abwechselung desselben groß ist und häufig vorkommt,
ist es rathsam, diese Charten nach einem ungleich größern Maaßstabe anzufertigen,
wie bei der Vermessungs- und Nutzungscharte nöthig ist, und deshalb jeder Abthei-
lung der Feldflur ein besonderes Blatt zu widmen. Es kann dies an die bei der Be-
stellung zu nehmenden Maaßregeln besser erinnern. Es muß bei dieser Bonitirungs-
oder Bodenartscharte insbesondere auch auf den Feuchtigkeitsgrad geachtet, und dieser
bei besonders trockenen und feuchten Stellen auf irgend eine Weise bezeichnet seyn.
Sie muß uns ein lebhaftes, aber zugleich mathematisch richtiges Gemälde vom Bo-
den und dessen sämmtlichen physischen Eigenschaften darstellen.

3) Die Nutzungscharte. Sie enthält diejenigen künstlichen Abtheilungen,
welche man in der Feldmark gemacht oder zu machen beschlossen hat. Es ist aber
rathsam, sich nicht bloß auf die Hauptabtheilungen oder Schläge zu beschränken, son-
dern auch die Unterabtheilungen, insofern sie bei der Bestellung irgend in Betracht
kommen können, darauf zu bemerken, vielleicht sogar einzelne Gewende oder Acker-
beete, um die darauf zu verwendende Arbeit, Düngung und Einsaat gleich über-

Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
zelnen nutzbaren Theilen enthalten, und eine vollſtaͤndige Ueberſicht aller Verhaͤltniſſe
auf moͤglichſt klare und beſtimmte Weiſe vor Augen legen.

Es gehoͤren dazu vor Allem die Charten nebſt den ſie erlaͤuternden Re-Charten.
Vermeſſungs-
Bonitirungs-
Nutzungs-
Charte.

giſtern. Man unterſcheidet dreierlei Arten von Charten, 1) die Vermeſſungs-
charte;
2) die Bonitirungscharte; 3) die Nutzungscharte.

Sie koͤnnen in der Folge vereint mit einander oder zuſammengetragen dargeſtellt
werden. Jedoch werden ſie einzeln und in Bezug auf einander angefertigt. Und es
iſt in mancher Hinſicht nicht ohne Nutzen, jede Art abgeſondert und rein beizubehalten.

1) Bei der Vermeſſungscharte wird nur Ruͤckſicht auf die Flaͤche und
deren bleibende natuͤrliche Abtheilungen und Graͤnzzeichen genommen. Jedoch koͤn-
nen auch wohl ſolche Gegenſtaͤnde, welche man wegzuſchaffen ſich nicht leicht bewogen
finden wird, als Merkzeichen angedeutet ſeyn, wozu alſo Graͤnzſteine, Graͤnzhuͤgel,
auch wohl einzelne große Baͤume gehoͤren.

2) Die Bonitirungscharte, auf welcher die Bodenarten nach ihrer ver-
ſchiedenen Guͤte, am beſten durch Farben und Nuͤanzirungen derſelben bezeichnet,
und die Graͤnzen und Uebergaͤnge derſelben ſinnlich angedeutet ſind. Wo die Ver-
ſchiedenheit des Bodens und die Abwechſelung deſſelben groß iſt und haͤufig vorkommt,
iſt es rathſam, dieſe Charten nach einem ungleich groͤßern Maaßſtabe anzufertigen,
wie bei der Vermeſſungs- und Nutzungscharte noͤthig iſt, und deshalb jeder Abthei-
lung der Feldflur ein beſonderes Blatt zu widmen. Es kann dies an die bei der Be-
ſtellung zu nehmenden Maaßregeln beſſer erinnern. Es muß bei dieſer Bonitirungs-
oder Bodenartscharte insbeſondere auch auf den Feuchtigkeitsgrad geachtet, und dieſer
bei beſonders trockenen und feuchten Stellen auf irgend eine Weiſe bezeichnet ſeyn.
Sie muß uns ein lebhaftes, aber zugleich mathematiſch richtiges Gemaͤlde vom Bo-
den und deſſen ſaͤmmtlichen phyſiſchen Eigenſchaften darſtellen.

3) Die Nutzungscharte. Sie enthaͤlt diejenigen kuͤnſtlichen Abtheilungen,
welche man in der Feldmark gemacht oder zu machen beſchloſſen hat. Es iſt aber
rathſam, ſich nicht bloß auf die Hauptabtheilungen oder Schlaͤge zu beſchraͤnken, ſon-
dern auch die Unterabtheilungen, inſofern ſie bei der Beſtellung irgend in Betracht
kommen koͤnnen, darauf zu bemerken, vielleicht ſogar einzelne Gewende oder Acker-
beete, um die darauf zu verwendende Arbeit, Duͤngung und Einſaat gleich uͤber-

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[205/0235] Landwirthſchaftliche Buchhaltung. zelnen nutzbaren Theilen enthalten, und eine vollſtaͤndige Ueberſicht aller Verhaͤltniſſe auf moͤglichſt klare und beſtimmte Weiſe vor Augen legen. Es gehoͤren dazu vor Allem die Charten nebſt den ſie erlaͤuternden Re- giſtern. Man unterſcheidet dreierlei Arten von Charten, 1) die Vermeſſungs- charte; 2) die Bonitirungscharte; 3) die Nutzungscharte. Charten. Vermeſſungs- Bonitirungs- Nutzungs- Charte. Sie koͤnnen in der Folge vereint mit einander oder zuſammengetragen dargeſtellt werden. Jedoch werden ſie einzeln und in Bezug auf einander angefertigt. Und es iſt in mancher Hinſicht nicht ohne Nutzen, jede Art abgeſondert und rein beizubehalten. 1) Bei der Vermeſſungscharte wird nur Ruͤckſicht auf die Flaͤche und deren bleibende natuͤrliche Abtheilungen und Graͤnzzeichen genommen. Jedoch koͤn- nen auch wohl ſolche Gegenſtaͤnde, welche man wegzuſchaffen ſich nicht leicht bewogen finden wird, als Merkzeichen angedeutet ſeyn, wozu alſo Graͤnzſteine, Graͤnzhuͤgel, auch wohl einzelne große Baͤume gehoͤren. 2) Die Bonitirungscharte, auf welcher die Bodenarten nach ihrer ver- ſchiedenen Guͤte, am beſten durch Farben und Nuͤanzirungen derſelben bezeichnet, und die Graͤnzen und Uebergaͤnge derſelben ſinnlich angedeutet ſind. Wo die Ver- ſchiedenheit des Bodens und die Abwechſelung deſſelben groß iſt und haͤufig vorkommt, iſt es rathſam, dieſe Charten nach einem ungleich groͤßern Maaßſtabe anzufertigen, wie bei der Vermeſſungs- und Nutzungscharte noͤthig iſt, und deshalb jeder Abthei- lung der Feldflur ein beſonderes Blatt zu widmen. Es kann dies an die bei der Be- ſtellung zu nehmenden Maaßregeln beſſer erinnern. Es muß bei dieſer Bonitirungs- oder Bodenartscharte insbeſondere auch auf den Feuchtigkeitsgrad geachtet, und dieſer bei beſonders trockenen und feuchten Stellen auf irgend eine Weiſe bezeichnet ſeyn. Sie muß uns ein lebhaftes, aber zugleich mathematiſch richtiges Gemaͤlde vom Bo- den und deſſen ſaͤmmtlichen phyſiſchen Eigenſchaften darſtellen. 3) Die Nutzungscharte. Sie enthaͤlt diejenigen kuͤnſtlichen Abtheilungen, welche man in der Feldmark gemacht oder zu machen beſchloſſen hat. Es iſt aber rathſam, ſich nicht bloß auf die Hauptabtheilungen oder Schlaͤge zu beſchraͤnken, ſon- dern auch die Unterabtheilungen, inſofern ſie bei der Beſtellung irgend in Betracht kommen koͤnnen, darauf zu bemerken, vielleicht ſogar einzelne Gewende oder Acker- beete, um die darauf zu verwendende Arbeit, Duͤngung und Einſaat gleich uͤber-

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/235>, abgerufen am 23.11.2024.