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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Landwirthschaftliche Buchhaltung.
triebe, um zu übersehen, was dieser von Jahr zu Jahr eingebracht habe, und um
wieviel das Vermögen dadurch vermehrt sey. In der Form der doppelten Buchhal-
tung kommen in diesem Lagerbuche auf das Debet der jährlichen Wirthschafts-
Verwaltung zu stehen die jährlichen Zinsen von dem Kapitalwerthe des Guts und des
Inventariums, so wie das, was derselben an baarem Gelde etwa vorgeschossen wor-
den. Auf das Credit derselben kommt aber zu stehen, was sie an Gelde und an
Naturalien dem Eigenthümer abgeliefert hat; ferner auch was an daurende Meliora-
tionen verwandt worden, oder um wieviel der Kapitalwerth des Guts dadurch ver-
mehrt sey. Letzteres möchte in manchen Fällen wohl nicht sogleich bestimmt auszu-
mitteln seyn, und deshalb begnügt man sich, nur die Kosten dieser Meliorationen
oder den Werth der darauf verwandten Arbeiten, wenn diese auch allein durch die ge-
wöhnlichen Kräfte der Wirthschaft bewirkt werden, zu berechnen. Da aber durch
diese Meliorationen das im Gute steckende Kapital vergrößert worden, so werden im
folgenden Jahre die Zinsen dafür der Bewirthschaftung, und zwar billigerweise höher
(wenn das Grundkapital zu 4 Prozent angesetzt ist, diese zu 6 Prozent) berechnet.
Mit diesem Conto im Lagerbuche harmoniren dann die Kapital-Contos der jährlichen
Hauptbücher des Wirthschaftsbetriebes, oder jenes wird nach diesem formiret. Die-
ses Conto steht z. B. folgendermaßen:


Erster Theil. D d

Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
triebe, um zu uͤberſehen, was dieſer von Jahr zu Jahr eingebracht habe, und um
wieviel das Vermoͤgen dadurch vermehrt ſey. In der Form der doppelten Buchhal-
tung kommen in dieſem Lagerbuche auf das Debet der jaͤhrlichen Wirthſchafts-
Verwaltung zu ſtehen die jaͤhrlichen Zinſen von dem Kapitalwerthe des Guts und des
Inventariums, ſo wie das, was derſelben an baarem Gelde etwa vorgeſchoſſen wor-
den. Auf das Credit derſelben kommt aber zu ſtehen, was ſie an Gelde und an
Naturalien dem Eigenthuͤmer abgeliefert hat; ferner auch was an daurende Meliora-
tionen verwandt worden, oder um wieviel der Kapitalwerth des Guts dadurch ver-
mehrt ſey. Letzteres moͤchte in manchen Faͤllen wohl nicht ſogleich beſtimmt auszu-
mitteln ſeyn, und deshalb begnuͤgt man ſich, nur die Koſten dieſer Meliorationen
oder den Werth der darauf verwandten Arbeiten, wenn dieſe auch allein durch die ge-
woͤhnlichen Kraͤfte der Wirthſchaft bewirkt werden, zu berechnen. Da aber durch
dieſe Meliorationen das im Gute ſteckende Kapital vergroͤßert worden, ſo werden im
folgenden Jahre die Zinſen dafuͤr der Bewirthſchaftung, und zwar billigerweiſe hoͤher
(wenn das Grundkapital zu 4 Prozent angeſetzt iſt, dieſe zu 6 Prozent) berechnet.
Mit dieſem Conto im Lagerbuche harmoniren dann die Kapital-Contos der jaͤhrlichen
Hauptbuͤcher des Wirthſchaftsbetriebes, oder jenes wird nach dieſem formiret. Die-
ſes Conto ſteht z. B. folgendermaßen:


Erſter Theil. D d
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[209/0241] Landwirthſchaftliche Buchhaltung. triebe, um zu uͤberſehen, was dieſer von Jahr zu Jahr eingebracht habe, und um wieviel das Vermoͤgen dadurch vermehrt ſey. In der Form der doppelten Buchhal- tung kommen in dieſem Lagerbuche auf das Debet der jaͤhrlichen Wirthſchafts- Verwaltung zu ſtehen die jaͤhrlichen Zinſen von dem Kapitalwerthe des Guts und des Inventariums, ſo wie das, was derſelben an baarem Gelde etwa vorgeſchoſſen wor- den. Auf das Credit derſelben kommt aber zu ſtehen, was ſie an Gelde und an Naturalien dem Eigenthuͤmer abgeliefert hat; ferner auch was an daurende Meliora- tionen verwandt worden, oder um wieviel der Kapitalwerth des Guts dadurch ver- mehrt ſey. Letzteres moͤchte in manchen Faͤllen wohl nicht ſogleich beſtimmt auszu- mitteln ſeyn, und deshalb begnuͤgt man ſich, nur die Koſten dieſer Meliorationen oder den Werth der darauf verwandten Arbeiten, wenn dieſe auch allein durch die ge- woͤhnlichen Kraͤfte der Wirthſchaft bewirkt werden, zu berechnen. Da aber durch dieſe Meliorationen das im Gute ſteckende Kapital vergroͤßert worden, ſo werden im folgenden Jahre die Zinſen dafuͤr der Bewirthſchaftung, und zwar billigerweiſe hoͤher (wenn das Grundkapital zu 4 Prozent angeſetzt iſt, dieſe zu 6 Prozent) berechnet. Mit dieſem Conto im Lagerbuche harmoniren dann die Kapital-Contos der jaͤhrlichen Hauptbuͤcher des Wirthſchaftsbetriebes, oder jenes wird nach dieſem formiret. Die- ſes Conto ſteht z. B. folgendermaßen: Erſter Theil. D d

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/241>, abgerufen am 23.11.2024.