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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Landwirthschaftliche Buchhaltung.
monatlichen Abschluß über beides und über den Bestand macht, auf die Weise, wie
nebenstehendes Schema A. zeigt.

Auf diese Weise vertritt es zugleich die Stelle eines Scheunenregisters. Gewöhnlich
pflegt man hier zu Lande drei Kornmaaßrubriken, nämlich Winspel, Scheffel und
Metzen zu machen. Indessen scheint mir die erstere überflüssig zu seyn, und die Ueber-
sicht mehr zu erschweren, als zu erleichtern. Die Reduktion auf das größere Maaß
ist leicht gemacht. Die Einnahmerubrik auf der rechten Seite enthält auch die einge-
nommenen Getreideposten, welche nicht aus den Scheunen kommen, in sofern solche
vorfallen, z. B. Zinskorn oder angekauftes.

Dann folgen in besondern Rubriken die Ausgaben von sämmtlichen Getreide-
arten zu jedem besondern Gebrauche. Sie können sehr zweckmäßig tabellarisch
gemacht werden, wie nebenstehendes Schema B. der Getreideausgabe für die Haus-
wirthschaft oder Konsumtion zeigt.

Das zum Verkauf ausgemessene Getreide wird ebenfalls tabellarisch nach beilie-
gendem Schema C. eingetragen.

Das Geld ist hier nur der Notiz und Uebersicht wegen angezeichnet, befindet sich
aber in dem Geldbuche genauer berechnet.

Es folgen sodann die übrigen Getreideausgaben nach ihren verschiedenen Rubri-
ken, z. B. Meßkorn oder Decem an den Prediger und Schulhalter; bestimmte Korn-
gehalte z. B. an den Arzt und Chirurgus, Thierarzt, Schornsteinseger; ferner an
die Deputatisten, die Hofmeier, Hirten, Schafer, auch an den Schmidt, wenn die
Erhaltung der Pflüge und Eggen mit ihm verdungen ist.

Das Getreide für die Ackerpferde kann ebenfalls tabellarisch eingetragen werden.

Wird eine herrschaftliche Wirthschaft geführt, so haben die Kutsch-, Luxus-
und Gastpferde natürlich ihre besondere Rubrik. Auf gleiche Weise wird nun auch
das dem übrigen Viehe gegebene Getreide unter die besondern Rubriken des Schweine-
Mast- und Federviehes verzeichnet.

Eine besondere Rubrik enthält dann das wichtige Objekt der Aussaat der ver-
schiedenen Getreidearten, mit Bemerkung des Tages und der Stücke, wann und wo
sie geschehen ist. Jede Getreideart hat auch hier ihr besonderes Folium.


Erster Theil. E e

Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
monatlichen Abſchluß uͤber beides und uͤber den Beſtand macht, auf die Weiſe, wie
nebenſtehendes Schema A. zeigt.

Auf dieſe Weiſe vertritt es zugleich die Stelle eines Scheunenregiſters. Gewoͤhnlich
pflegt man hier zu Lande drei Kornmaaßrubriken, naͤmlich Winſpel, Scheffel und
Metzen zu machen. Indeſſen ſcheint mir die erſtere uͤberfluͤſſig zu ſeyn, und die Ueber-
ſicht mehr zu erſchweren, als zu erleichtern. Die Reduktion auf das groͤßere Maaß
iſt leicht gemacht. Die Einnahmerubrik auf der rechten Seite enthaͤlt auch die einge-
nommenen Getreidepoſten, welche nicht aus den Scheunen kommen, in ſofern ſolche
vorfallen, z. B. Zinskorn oder angekauftes.

Dann folgen in beſondern Rubriken die Ausgaben von ſaͤmmtlichen Getreide-
arten zu jedem beſondern Gebrauche. Sie koͤnnen ſehr zweckmaͤßig tabellariſch
gemacht werden, wie nebenſtehendes Schema B. der Getreideausgabe fuͤr die Haus-
wirthſchaft oder Konſumtion zeigt.

Das zum Verkauf ausgemeſſene Getreide wird ebenfalls tabellariſch nach beilie-
gendem Schema C. eingetragen.

Das Geld iſt hier nur der Notiz und Ueberſicht wegen angezeichnet, befindet ſich
aber in dem Geldbuche genauer berechnet.

Es folgen ſodann die uͤbrigen Getreideausgaben nach ihren verſchiedenen Rubri-
ken, z. B. Meßkorn oder Decem an den Prediger und Schulhalter; beſtimmte Korn-
gehalte z. B. an den Arzt und Chirurgus, Thierarzt, Schornſteinſeger; ferner an
die Deputatiſten, die Hofmeier, Hirten, Schafer, auch an den Schmidt, wenn die
Erhaltung der Pfluͤge und Eggen mit ihm verdungen iſt.

Das Getreide fuͤr die Ackerpferde kann ebenfalls tabellariſch eingetragen werden.

Wird eine herrſchaftliche Wirthſchaft gefuͤhrt, ſo haben die Kutſch-, Luxus-
und Gaſtpferde natuͤrlich ihre beſondere Rubrik. Auf gleiche Weiſe wird nun auch
das dem uͤbrigen Viehe gegebene Getreide unter die beſondern Rubriken des Schweine-
Maſt- und Federviehes verzeichnet.

Eine beſondere Rubrik enthaͤlt dann das wichtige Objekt der Ausſaat der ver-
ſchiedenen Getreidearten, mit Bemerkung des Tages und der Stuͤcke, wann und wo
ſie geſchehen iſt. Jede Getreideart hat auch hier ihr beſonderes Folium.


Erſter Theil. E e
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[217/0253] Landwirthſchaftliche Buchhaltung. monatlichen Abſchluß uͤber beides und uͤber den Beſtand macht, auf die Weiſe, wie nebenſtehendes Schema A. zeigt. Auf dieſe Weiſe vertritt es zugleich die Stelle eines Scheunenregiſters. Gewoͤhnlich pflegt man hier zu Lande drei Kornmaaßrubriken, naͤmlich Winſpel, Scheffel und Metzen zu machen. Indeſſen ſcheint mir die erſtere uͤberfluͤſſig zu ſeyn, und die Ueber- ſicht mehr zu erſchweren, als zu erleichtern. Die Reduktion auf das groͤßere Maaß iſt leicht gemacht. Die Einnahmerubrik auf der rechten Seite enthaͤlt auch die einge- nommenen Getreidepoſten, welche nicht aus den Scheunen kommen, in ſofern ſolche vorfallen, z. B. Zinskorn oder angekauftes. Dann folgen in beſondern Rubriken die Ausgaben von ſaͤmmtlichen Getreide- arten zu jedem beſondern Gebrauche. Sie koͤnnen ſehr zweckmaͤßig tabellariſch gemacht werden, wie nebenſtehendes Schema B. der Getreideausgabe fuͤr die Haus- wirthſchaft oder Konſumtion zeigt. Das zum Verkauf ausgemeſſene Getreide wird ebenfalls tabellariſch nach beilie- gendem Schema C. eingetragen. Das Geld iſt hier nur der Notiz und Ueberſicht wegen angezeichnet, befindet ſich aber in dem Geldbuche genauer berechnet. Es folgen ſodann die uͤbrigen Getreideausgaben nach ihren verſchiedenen Rubri- ken, z. B. Meßkorn oder Decem an den Prediger und Schulhalter; beſtimmte Korn- gehalte z. B. an den Arzt und Chirurgus, Thierarzt, Schornſteinſeger; ferner an die Deputatiſten, die Hofmeier, Hirten, Schafer, auch an den Schmidt, wenn die Erhaltung der Pfluͤge und Eggen mit ihm verdungen iſt. Das Getreide fuͤr die Ackerpferde kann ebenfalls tabellariſch eingetragen werden. Wird eine herrſchaftliche Wirthſchaft gefuͤhrt, ſo haben die Kutſch-, Luxus- und Gaſtpferde natuͤrlich ihre beſondere Rubrik. Auf gleiche Weiſe wird nun auch das dem uͤbrigen Viehe gegebene Getreide unter die beſondern Rubriken des Schweine- Maſt- und Federviehes verzeichnet. Eine beſondere Rubrik enthaͤlt dann das wichtige Objekt der Ausſaat der ver- ſchiedenen Getreidearten, mit Bemerkung des Tages und der Stuͤcke, wann und wo ſie geſchehen iſt. Jede Getreideart hat auch hier ihr beſonderes Folium. Erſter Theil. E e

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/253>, abgerufen am 21.11.2024.