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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Landwirthschaftliche Buchhaltung.
und des Zugviehes für jeden Artikel. Am Schlusse des Jahrs aber wird man bei
reiflicher Erwägung aller Umstände und Verhältnisse den Geldwerth jedes Artikels
bestimmt genug auszumitteln im Stande seyn. Wenn ich nun z. B. weiß, wie
hoch ich den verfutterten Hafer und das Heu dem Zugviehe anschlagen soll, und auch
alle Nebenkosten berechnet sind, so ergiebt sich wieder, was mir der Arbeitstag
eines Pferdes oder Ochsen koste, und ich kann sie dann in dem Maaße einem
jeden Artikel, worauf sie verwandt worden, anschlagen, wenn ich ihre Zahl nur
weiß und am gehörigen Orte erörtert habe. Man muß bei der Werthschätzung
nur gewisse Prinzipien annehmen, und bei diesen Prinzipien immer bleiben.
Wenn man z. B. bei der Schätzung des Getreides den Durchschnitt des Markt-
preises annehmen will, so habe ich nichts dagegen, vorausgesetzt, daß man alle
Kosten des Verfahrens nach ihrem wirklichen Betrage (wobei Abnutzung des Ge-
schirres und der Pferde selbst, Verwilderung der Knechte und manche zufällige
Ausgaben, welche nur die Erfahrung dabei bemerklich macht) davon abzieht.
Wenn sich indessen der Marktpreis durch Zufälligkeiten über den natürlichen Preis
-- d. h. denjenigen, den das Getreide nach der diesjährigen Ernte sonst gegolten
haben würde -- merklich erhebt, so setze ich den Konsumtionspreis mit Rücksicht
auf den natürlichen oder Produktionspreis an, weil ich von jenem höheren Preise
für das selbst zu konsumirende Getreide doch keinen Nutzen hätte ziehen können.
Auf gleiche Weise verfahre ich mit dem Heu. In Ansehung der bloß zur Viehfut-
terung
gebaueten Gewächse, hauptsächlich der Kartoffeln und Rüben, nehme ich
den Kostenpreis (der aus der Rente des Grund und Bodens, aus dem Werthe des
Düngers, welchen sie konsumiren, und aus der Arbeit zusammengesetzt ist) an-
derthalb Mal dafür an. Stiege auch in benachbarten Orten und in einer Periode
des Jahrs der Preis derselben auf das fünf- und sechsfache, wie dieses z. B. seit
einigen Jahren im Frühjahre mit den Kartoffeln hier der Fall gewesen ist, so
kommt das nicht in Betracht, weil ich von diesem Preise doch nur wenig Gebrauch
machen kann. Den Geldwerth des Mistes bestimme ich mit Rücksicht auf das
Stroh und auf das Vieh, zwischen welchen beiden der Totalwerth des ausgefahr-
nen Mistes so getheilt wird, daß jenem 2/3 , diesem 1/3 zu gut kommt, bisher, das
Fuder a 2000 Pfund, zu 11/2 Rthlr. Dies sind als Beispiele die Grundsätze, die ich
mir in Ansehung der Preisbestimmung zur Norm gemacht habe. Es bleibt jedoch

Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
und des Zugviehes fuͤr jeden Artikel. Am Schluſſe des Jahrs aber wird man bei
reiflicher Erwaͤgung aller Umſtaͤnde und Verhaͤltniſſe den Geldwerth jedes Artikels
beſtimmt genug auszumitteln im Stande ſeyn. Wenn ich nun z. B. weiß, wie
hoch ich den verfutterten Hafer und das Heu dem Zugviehe anſchlagen ſoll, und auch
alle Nebenkoſten berechnet ſind, ſo ergiebt ſich wieder, was mir der Arbeitstag
eines Pferdes oder Ochſen koſte, und ich kann ſie dann in dem Maaße einem
jeden Artikel, worauf ſie verwandt worden, anſchlagen, wenn ich ihre Zahl nur
weiß und am gehoͤrigen Orte eroͤrtert habe. Man muß bei der Werthſchaͤtzung
nur gewiſſe Prinzipien annehmen, und bei dieſen Prinzipien immer bleiben.
Wenn man z. B. bei der Schaͤtzung des Getreides den Durchſchnitt des Markt-
preiſes annehmen will, ſo habe ich nichts dagegen, vorausgeſetzt, daß man alle
Koſten des Verfahrens nach ihrem wirklichen Betrage (wobei Abnutzung des Ge-
ſchirres und der Pferde ſelbſt, Verwilderung der Knechte und manche zufaͤllige
Ausgaben, welche nur die Erfahrung dabei bemerklich macht) davon abzieht.
Wenn ſich indeſſen der Marktpreis durch Zufaͤlligkeiten uͤber den natuͤrlichen Preis
— d. h. denjenigen, den das Getreide nach der diesjaͤhrigen Ernte ſonſt gegolten
haben wuͤrde — merklich erhebt, ſo ſetze ich den Konſumtionspreis mit Ruͤckſicht
auf den natuͤrlichen oder Produktionspreis an, weil ich von jenem hoͤheren Preiſe
fuͤr das ſelbſt zu konſumirende Getreide doch keinen Nutzen haͤtte ziehen koͤnnen.
Auf gleiche Weiſe verfahre ich mit dem Heu. In Anſehung der bloß zur Viehfut-
terung
gebaueten Gewaͤchſe, hauptſaͤchlich der Kartoffeln und Ruͤben, nehme ich
den Koſtenpreis (der aus der Rente des Grund und Bodens, aus dem Werthe des
Duͤngers, welchen ſie konſumiren, und aus der Arbeit zuſammengeſetzt iſt) an-
derthalb Mal dafuͤr an. Stiege auch in benachbarten Orten und in einer Periode
des Jahrs der Preis derſelben auf das fuͤnf- und ſechsfache, wie dieſes z. B. ſeit
einigen Jahren im Fruͤhjahre mit den Kartoffeln hier der Fall geweſen iſt, ſo
kommt das nicht in Betracht, weil ich von dieſem Preiſe doch nur wenig Gebrauch
machen kann. Den Geldwerth des Miſtes beſtimme ich mit Ruͤckſicht auf das
Stroh und auf das Vieh, zwiſchen welchen beiden der Totalwerth des ausgefahr-
nen Miſtes ſo getheilt wird, daß jenem ⅔, dieſem ⅓ zu gut kommt, bisher, das
Fuder à 2000 Pfund, zu 1½ Rthlr. Dies ſind als Beiſpiele die Grundſaͤtze, die ich
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[228/0272] Landwirthſchaftliche Buchhaltung. und des Zugviehes fuͤr jeden Artikel. Am Schluſſe des Jahrs aber wird man bei reiflicher Erwaͤgung aller Umſtaͤnde und Verhaͤltniſſe den Geldwerth jedes Artikels beſtimmt genug auszumitteln im Stande ſeyn. Wenn ich nun z. B. weiß, wie hoch ich den verfutterten Hafer und das Heu dem Zugviehe anſchlagen ſoll, und auch alle Nebenkoſten berechnet ſind, ſo ergiebt ſich wieder, was mir der Arbeitstag eines Pferdes oder Ochſen koſte, und ich kann ſie dann in dem Maaße einem jeden Artikel, worauf ſie verwandt worden, anſchlagen, wenn ich ihre Zahl nur weiß und am gehoͤrigen Orte eroͤrtert habe. Man muß bei der Werthſchaͤtzung nur gewiſſe Prinzipien annehmen, und bei dieſen Prinzipien immer bleiben. Wenn man z. B. bei der Schaͤtzung des Getreides den Durchſchnitt des Markt- preiſes annehmen will, ſo habe ich nichts dagegen, vorausgeſetzt, daß man alle Koſten des Verfahrens nach ihrem wirklichen Betrage (wobei Abnutzung des Ge- ſchirres und der Pferde ſelbſt, Verwilderung der Knechte und manche zufaͤllige Ausgaben, welche nur die Erfahrung dabei bemerklich macht) davon abzieht. Wenn ſich indeſſen der Marktpreis durch Zufaͤlligkeiten uͤber den natuͤrlichen Preis — d. h. denjenigen, den das Getreide nach der diesjaͤhrigen Ernte ſonſt gegolten haben wuͤrde — merklich erhebt, ſo ſetze ich den Konſumtionspreis mit Ruͤckſicht auf den natuͤrlichen oder Produktionspreis an, weil ich von jenem hoͤheren Preiſe fuͤr das ſelbſt zu konſumirende Getreide doch keinen Nutzen haͤtte ziehen koͤnnen. Auf gleiche Weiſe verfahre ich mit dem Heu. In Anſehung der bloß zur Viehfut- terung gebaueten Gewaͤchſe, hauptſaͤchlich der Kartoffeln und Ruͤben, nehme ich den Koſtenpreis (der aus der Rente des Grund und Bodens, aus dem Werthe des Duͤngers, welchen ſie konſumiren, und aus der Arbeit zuſammengeſetzt iſt) an- derthalb Mal dafuͤr an. Stiege auch in benachbarten Orten und in einer Periode des Jahrs der Preis derſelben auf das fuͤnf- und ſechsfache, wie dieſes z. B. ſeit einigen Jahren im Fruͤhjahre mit den Kartoffeln hier der Fall geweſen iſt, ſo kommt das nicht in Betracht, weil ich von dieſem Preiſe doch nur wenig Gebrauch machen kann. Den Geldwerth des Miſtes beſtimme ich mit Ruͤckſicht auf das Stroh und auf das Vieh, zwiſchen welchen beiden der Totalwerth des ausgefahr- nen Miſtes ſo getheilt wird, daß jenem ⅔, dieſem ⅓ zu gut kommt, bisher, das Fuder à 2000 Pfund, zu 1½ Rthlr. Dies ſind als Beiſpiele die Grundſaͤtze, die ich mir in Anſehung der Preisbeſtimmung zur Norm gemacht habe. Es bleibt jedoch

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/272>, abgerufen am 16.07.2024.