Ein Scheffel Erbsen a 100 Pfund enthält also 751/2 nahrungsfähige Materie;
- - Pferdebohnen a 103 - - - 75 1/5 - -
Das Gewicht des Scheffels ist nach sehr vollständigen und reinen Körnern angegeben.
§. 254.
Nach dieser Ausmittelung und mit einiger Nebenrücksicht auf die Verschieden-Erschöpfende Kraft der eigentlichen Getreidearten. heit des nährenden Stoffes und auf das Stroh, und zugleich nach der Summe der Erfahrungen und angestellter Versuche (wovon erst in der Lehre von der vegetabi- lischen Produktion die Rede seyn kann) nehmen wir an, daß die Ernten des eigentlichen Getreides in Ansehung ihrer nährenden Theile sowohl, als in Anse- hung ihrer boden-erschöpfenden Kraft in folgendem Verhältnisse, dem Volumen der Körner nach, gegen einander stehen:
der Rocken = 10;
der Weizen = 13;
die Gerste = 7;
der Hafer = 5.
Es kommen sich hiernach gleich:
6 Scheffel Rocken;
4,61 - Weizen;
8,58 - Gerste;
12 - Hafer.
Wir würden auch auf einem Boden, der nach seiner Gründmischung und nach seinen physischen Eigenschaften diesen sämmtlichen Getreidearten gleich angemessen wäre, von einer gleichen Quantität der darin enthaltenen nährenden Materie eine Körner-Produktion nach diesem Verhältnisse erwarten können, wenn wir diese Gleichheit, und dann für jede Frucht die angemessenste Bestellung und eine Witterung, die jeder gleich günstig ist, annehmen dürfen. Im Allgemeinen tritt dieses Verhältniß in Ansehung des Ertrags ein, und wenn wir Weizen über dies Verhältniß gegen Rocken bauen, so wird der Abschlag in den folgenden Früchten sich danach richten.
der Futterung und des Viehſtandes.
Und
Ein Scheffel Erbſen à 100 Pfund enthaͤlt alſo 75½ nahrungsfaͤhige Materie;
- - Pferdebohnen à 103 - - - 75⅕ - -
Das Gewicht des Scheffels iſt nach ſehr vollſtaͤndigen und reinen Koͤrnern angegeben.
§. 254.
Nach dieſer Ausmittelung und mit einiger Nebenruͤckſicht auf die Verſchieden-Erſchoͤpfende Kraft der eigentlichen Getreidearten. heit des naͤhrenden Stoffes und auf das Stroh, und zugleich nach der Summe der Erfahrungen und angeſtellter Verſuche (wovon erſt in der Lehre von der vegetabi- liſchen Produktion die Rede ſeyn kann) nehmen wir an, daß die Ernten des eigentlichen Getreides in Anſehung ihrer naͤhrenden Theile ſowohl, als in Anſe- hung ihrer boden-erſchoͤpfenden Kraft in folgendem Verhaͤltniſſe, dem Volumen der Koͤrner nach, gegen einander ſtehen:
der Rocken = 10;
der Weizen = 13;
die Gerſte = 7;
der Hafer = 5.
Es kommen ſich hiernach gleich:
6 Scheffel Rocken;
4,61 - Weizen;
8,58 - Gerſte;
12 - Hafer.
Wir wuͤrden auch auf einem Boden, der nach ſeiner Gruͤndmiſchung und nach ſeinen phyſiſchen Eigenſchaften dieſen ſaͤmmtlichen Getreidearten gleich angemeſſen waͤre, von einer gleichen Quantitaͤt der darin enthaltenen naͤhrenden Materie eine Koͤrner-Produktion nach dieſem Verhaͤltniſſe erwarten koͤnnen, wenn wir dieſe Gleichheit, und dann fuͤr jede Frucht die angemeſſenſte Beſtellung und eine Witterung, die jeder gleich guͤnſtig iſt, annehmen duͤrfen. Im Allgemeinen tritt dieſes Verhaͤltniß in Anſehung des Ertrags ein, und wenn wir Weizen uͤber dies Verhaͤltniß gegen Rocken bauen, ſo wird der Abſchlag in den folgenden Fruͤchten ſich danach richten.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0281"n="237"/><fwplace="top"type="header">der Futterung und des Viehſtandes.</fw><lb/><p><hirendition="#et">Und</hi></p><lb/><list><item>Ein Scheffel Erbſen <hirendition="#aq">à</hi> 100 Pfund enthaͤlt alſo 75½ nahrungsfaͤhige Materie;</item><lb/><item>- - Pferdebohnen <hirendition="#aq">à</hi> 103 - - - 75⅕ - -</item></list><lb/><p>Das Gewicht des Scheffels iſt nach ſehr vollſtaͤndigen und reinen Koͤrnern<lb/>
angegeben.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 254.</head><lb/><p>Nach dieſer Ausmittelung und mit einiger Nebenruͤckſicht auf die Verſchieden-<noteplace="right">Erſchoͤpfende<lb/>
Kraft der<lb/>
eigentlichen<lb/>
Getreidearten.</note><lb/>
heit des naͤhrenden Stoffes und auf das Stroh, und zugleich nach der Summe der<lb/>
Erfahrungen und angeſtellter Verſuche (wovon erſt in der Lehre von der vegetabi-<lb/>
liſchen Produktion die Rede ſeyn kann) nehmen wir an, daß die Ernten des<lb/>
eigentlichen Getreides in Anſehung ihrer naͤhrenden Theile ſowohl, als in Anſe-<lb/>
hung ihrer boden-erſchoͤpfenden Kraft in folgendem Verhaͤltniſſe, dem Volumen<lb/>
der Koͤrner nach, gegen einander ſtehen:</p><lb/><list><item>der Rocken = 10;</item><lb/><item>der Weizen = 13;</item><lb/><item>die Gerſte = 7;</item><lb/><item>der Hafer = 5.</item></list><lb/><p>Es kommen ſich hiernach gleich:</p><lb/><list><item>6 Scheffel Rocken;</item><lb/><item>4,<hirendition="#sub">61</hi> - Weizen;</item><lb/><item>8,<hirendition="#sub">58</hi> - Gerſte;</item><lb/><item>12 - Hafer.</item></list><lb/><p>Wir wuͤrden auch auf einem Boden, der nach ſeiner Gruͤndmiſchung und nach<lb/>ſeinen phyſiſchen Eigenſchaften dieſen ſaͤmmtlichen Getreidearten gleich angemeſſen<lb/>
waͤre, von einer gleichen Quantitaͤt der darin enthaltenen naͤhrenden Materie<lb/>
eine Koͤrner-Produktion nach dieſem Verhaͤltniſſe erwarten koͤnnen, wenn wir<lb/>
dieſe Gleichheit, und dann fuͤr jede Frucht die angemeſſenſte Beſtellung und eine<lb/>
Witterung, die jeder gleich guͤnſtig iſt, annehmen duͤrfen. Im Allgemeinen tritt<lb/>
dieſes Verhaͤltniß in Anſehung des Ertrags ein, und wenn wir Weizen uͤber dies<lb/>
Verhaͤltniß gegen Rocken bauen, ſo wird der Abſchlag in den folgenden<lb/>
Fruͤchten ſich danach richten.</p></div><lb/></div></div></body></text></TEI>
[237/0281]
der Futterung und des Viehſtandes.
Und
Ein Scheffel Erbſen à 100 Pfund enthaͤlt alſo 75½ nahrungsfaͤhige Materie;
- - Pferdebohnen à 103 - - - 75⅕ - -
Das Gewicht des Scheffels iſt nach ſehr vollſtaͤndigen und reinen Koͤrnern
angegeben.
§. 254.
Nach dieſer Ausmittelung und mit einiger Nebenruͤckſicht auf die Verſchieden-
heit des naͤhrenden Stoffes und auf das Stroh, und zugleich nach der Summe der
Erfahrungen und angeſtellter Verſuche (wovon erſt in der Lehre von der vegetabi-
liſchen Produktion die Rede ſeyn kann) nehmen wir an, daß die Ernten des
eigentlichen Getreides in Anſehung ihrer naͤhrenden Theile ſowohl, als in Anſe-
hung ihrer boden-erſchoͤpfenden Kraft in folgendem Verhaͤltniſſe, dem Volumen
der Koͤrner nach, gegen einander ſtehen:
Erſchoͤpfende
Kraft der
eigentlichen
Getreidearten.
der Rocken = 10;
der Weizen = 13;
die Gerſte = 7;
der Hafer = 5.
Es kommen ſich hiernach gleich:
6 Scheffel Rocken;
4,61 - Weizen;
8,58 - Gerſte;
12 - Hafer.
Wir wuͤrden auch auf einem Boden, der nach ſeiner Gruͤndmiſchung und nach
ſeinen phyſiſchen Eigenſchaften dieſen ſaͤmmtlichen Getreidearten gleich angemeſſen
waͤre, von einer gleichen Quantitaͤt der darin enthaltenen naͤhrenden Materie
eine Koͤrner-Produktion nach dieſem Verhaͤltniſſe erwarten koͤnnen, wenn wir
dieſe Gleichheit, und dann fuͤr jede Frucht die angemeſſenſte Beſtellung und eine
Witterung, die jeder gleich guͤnſtig iſt, annehmen duͤrfen. Im Allgemeinen tritt
dieſes Verhaͤltniß in Anſehung des Ertrags ein, und wenn wir Weizen uͤber dies
Verhaͤltniß gegen Rocken bauen, ſo wird der Abſchlag in den folgenden
Fruͤchten ſich danach richten.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/281>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.