rigkeiten, die dem Betriebe höherer Wirthschaften entgegen stehen, taxire diese eben- falls nach Prozenten, und summire sie, so wird sich durch Abziehung der einen Summe von der andern ergeben, um wieviel der nach seinem Flächeninhalt und Be- schaffenheit des Bodens angenommene Werth durch solche Nebenumstände erhöhet oder vermindert werde.
Daß dies nicht mechanisch, sondern mit großer Ueberlegung und vorauszusetzen- den Kenntnissen des ganzen Gewerbes geschehen müsse, versteht sich von selbst.
§. 62.
Es ist dem angehenden Landwirthe allerdings nicht zu verdenken, wenn er beim Ankauf eines Landguts auf solche Eigenschaften Rücksicht nimmt, die seinen persönli- chen Verhältnissen, seiner Neigung zu einer besondern Wirthschaftsart und seiner Vorstellung eines besondern Ideals entsprechen. Besondere persönliche individuelle Verhältnisse können es ihm höchst wichtig machen, ein Gut bestimmter Art und in einer bestimmten Lage anzukaufen. Wer aber einzig und allein auf sein zu betreiben- des Gewerbe, wie wir hier voraussetzen müssen, Rücksicht nehmen will, muß sich kein Ideal von einem Landgute und von einer besondern darauf zu betreibenden Wirthschaftsart machen, und nur bloß darnach trachten, ein Material aufzufinden, durch welches er seine Vorstellung realisiren könne. Vielmehr muß er, erst nachdem er das Gut aus andern Gründen gewählet hat, die Wirthschaftsart, welche er dar- stellen will, bestimmen. Zufällig kann sich's freilich treffen, daß man ein Gut findet, was einer zuvorgefaßten Idee besonders angemessen ist, allein in der Regel wird die Wahl dadurch erschwert, beschränkt, und man wird von den Rücksichten abgeleitet, die man beim Kaufe zu nehmen hat, um einen möglichst vortheilhaften zu machen.
§. 63.
Vor allem aber hat man dahin zu sehen, daß das anzunehmende Landgut mit dem Vermögen, welches man besitzt, in gerechtem Verhältnisse stehe. Es kömmt aber hierbei nicht allein auf den Kaufpreis an, sondern auch auf den Ueberschlag der Kosten, die erforderlich sind, um die Wirthschaft so zu organisiren und so fortzufüh- ren, daß daraus nach bestimmter Zeit der möglich höchste Gewinn hervorgehe.
Wenn wir hier überhaupt vom Gutsankaufe reden, so geschieht dies bloß in Rücksicht auf den eigentlichen Landwirth, der das zu erkaufende Landgut als ein zu
Erster Theil. E
Auswahl eines Landguts.
rigkeiten, die dem Betriebe hoͤherer Wirthſchaften entgegen ſtehen, taxire dieſe eben- falls nach Prozenten, und ſummire ſie, ſo wird ſich durch Abziehung der einen Summe von der andern ergeben, um wieviel der nach ſeinem Flaͤcheninhalt und Be- ſchaffenheit des Bodens angenommene Werth durch ſolche Nebenumſtaͤnde erhoͤhet oder vermindert werde.
Daß dies nicht mechaniſch, ſondern mit großer Ueberlegung und vorauszuſetzen- den Kenntniſſen des ganzen Gewerbes geſchehen muͤſſe, verſteht ſich von ſelbſt.
§. 62.
Es iſt dem angehenden Landwirthe allerdings nicht zu verdenken, wenn er beim Ankauf eines Landguts auf ſolche Eigenſchaften Ruͤckſicht nimmt, die ſeinen perſoͤnli- chen Verhaͤltniſſen, ſeiner Neigung zu einer beſondern Wirthſchaftsart und ſeiner Vorſtellung eines beſondern Ideals entſprechen. Beſondere perſoͤnliche individuelle Verhaͤltniſſe koͤnnen es ihm hoͤchſt wichtig machen, ein Gut beſtimmter Art und in einer beſtimmten Lage anzukaufen. Wer aber einzig und allein auf ſein zu betreiben- des Gewerbe, wie wir hier vorausſetzen muͤſſen, Ruͤckſicht nehmen will, muß ſich kein Ideal von einem Landgute und von einer beſondern darauf zu betreibenden Wirthſchaftsart machen, und nur bloß darnach trachten, ein Material aufzufinden, durch welches er ſeine Vorſtellung realiſiren koͤnne. Vielmehr muß er, erſt nachdem er das Gut aus andern Gruͤnden gewaͤhlet hat, die Wirthſchaftsart, welche er dar- ſtellen will, beſtimmen. Zufaͤllig kann ſich’s freilich treffen, daß man ein Gut findet, was einer zuvorgefaßten Idee beſonders angemeſſen iſt, allein in der Regel wird die Wahl dadurch erſchwert, beſchraͤnkt, und man wird von den Ruͤckſichten abgeleitet, die man beim Kaufe zu nehmen hat, um einen moͤglichſt vortheilhaften zu machen.
§. 63.
Vor allem aber hat man dahin zu ſehen, daß das anzunehmende Landgut mit dem Vermoͤgen, welches man beſitzt, in gerechtem Verhaͤltniſſe ſtehe. Es koͤmmt aber hierbei nicht allein auf den Kaufpreis an, ſondern auch auf den Ueberſchlag der Koſten, die erforderlich ſind, um die Wirthſchaft ſo zu organiſiren und ſo fortzufuͤh- ren, daß daraus nach beſtimmter Zeit der moͤglich hoͤchſte Gewinn hervorgehe.
Wenn wir hier uͤberhaupt vom Gutsankaufe reden, ſo geſchieht dies bloß in Ruͤckſicht auf den eigentlichen Landwirth, der das zu erkaufende Landgut als ein zu
Erſter Theil. E
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Auswahl eines Landguts.
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ſchaffenheit des Bodens angenommene Werth durch ſolche Nebenumſtaͤnde erhoͤhet
oder vermindert werde.
Daß dies nicht mechaniſch, ſondern mit großer Ueberlegung und vorauszuſetzen-
den Kenntniſſen des ganzen Gewerbes geſchehen muͤſſe, verſteht ſich von ſelbſt.
§. 62.
Es iſt dem angehenden Landwirthe allerdings nicht zu verdenken, wenn er beim
Ankauf eines Landguts auf ſolche Eigenſchaften Ruͤckſicht nimmt, die ſeinen perſoͤnli-
chen Verhaͤltniſſen, ſeiner Neigung zu einer beſondern Wirthſchaftsart und ſeiner
Vorſtellung eines beſondern Ideals entſprechen. Beſondere perſoͤnliche individuelle
Verhaͤltniſſe koͤnnen es ihm hoͤchſt wichtig machen, ein Gut beſtimmter Art und in
einer beſtimmten Lage anzukaufen. Wer aber einzig und allein auf ſein zu betreiben-
des Gewerbe, wie wir hier vorausſetzen muͤſſen, Ruͤckſicht nehmen will, muß ſich
kein Ideal von einem Landgute und von einer beſondern darauf zu betreibenden
Wirthſchaftsart machen, und nur bloß darnach trachten, ein Material aufzufinden,
durch welches er ſeine Vorſtellung realiſiren koͤnne. Vielmehr muß er, erſt nachdem
er das Gut aus andern Gruͤnden gewaͤhlet hat, die Wirthſchaftsart, welche er dar-
ſtellen will, beſtimmen. Zufaͤllig kann ſich’s freilich treffen, daß man ein Gut findet,
was einer zuvorgefaßten Idee beſonders angemeſſen iſt, allein in der Regel wird die
Wahl dadurch erſchwert, beſchraͤnkt, und man wird von den Ruͤckſichten abgeleitet,
die man beim Kaufe zu nehmen hat, um einen moͤglichſt vortheilhaften zu machen.
§. 63.
Vor allem aber hat man dahin zu ſehen, daß das anzunehmende Landgut mit
dem Vermoͤgen, welches man beſitzt, in gerechtem Verhaͤltniſſe ſtehe. Es koͤmmt
aber hierbei nicht allein auf den Kaufpreis an, ſondern auch auf den Ueberſchlag der
Koſten, die erforderlich ſind, um die Wirthſchaft ſo zu organiſiren und ſo fortzufuͤh-
ren, daß daraus nach beſtimmter Zeit der moͤglich hoͤchſte Gewinn hervorgehe.
Wenn wir hier uͤberhaupt vom Gutsankaufe reden, ſo geſchieht dies bloß in
Ruͤckſicht auf den eigentlichen Landwirth, der das zu erkaufende Landgut als ein zu
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/63>, abgerufen am 16.02.2025.
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