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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Werthschätzung eines Landguts.

a) je besser der Boden in seiner Grundbeschaffenheit ist;

b) je stärker und je frischer er gedüngt worden, und glaubt solche durch den
Grundsatz, wer stark ist kann stark tragen, erwiesen zu haben. Es kommt also auf
die Klasse an, worin man den Boden nach §. 75. setzt und ferner, die wie vielste
Frucht er nach der letzten Düngung trage. Jedoch sind neuerlich in der ostpreußi-
schen Taxations-Instruction richtigere Grundsätze über die Einsaat angenommen.

Da allgemein das Dreifeldersystem zum Grunde liegt, so erfolgen, wenn die
Brache alle drei Jahre gedüngt wird, nur zwei Tragten; wenn sie alle sechs Jahr
gedüngt wird, vier Tragten, und wenn sie alle neun Jahr gedüngt wird, sechs Trag-
ten aus demselben Dünger, und nach jeder Brache eine Winterung und eine Som-
merung. Weiter als auf eine neunjährige Düngung hat man sich nicht eingelassen,
sondern rechnet alsdann den Acker, der solche nicht erhält, zum dreijährigen
Rockenlande.

Die Möglichkeit der Düngung aber wird aus dem zu haltenden Viehstapel oder
nach der bisherigen Erfahrung ausgemittelt, worüber in der Folge die Rede
seyn wird.

§. 87.

Bestimmung
der Körner-
Vermehrung.
Nach derselben Klassifikation und Tragt bestimmt man denn auch die Körnerver-
mehrung dieser Aussaaten, und der ganze Ertrag von einer Ackerfläche (einem Mor-
gen) geht hervor aus der Multiplikation der Einsaat mit der angenommenen Korn-
vermehrung.

Das Einsaatsmaaß ist ziemlich bestimmt angenommen; in Ansehung der Ver-
mehrung schwankt man, wie natürlich, zwischen einem Korne mehr oder weniger,
welches freilich bei der Berechnung des reinen Ertrages einen sehr bedeutenden Unter-
schied machen muß, aber der Natur der Sache nach nicht abzuändern ist. Hierauf
hat man also bei der Prüfung der Anschläge besonders sein Augenmerk zu richten und
keinen höhern Ansatz passiren zu lassen, wenn er nicht auf die besondere Güte des Bo-
dens oder auf die stärkere Düngung begründet ist.

§. 88.

Man nimmt gewöhnlich die in folgender Tabelle angegebenen Sätze an:


Werthſchaͤtzung eines Landguts.

a) je beſſer der Boden in ſeiner Grundbeſchaffenheit iſt;

b) je ſtaͤrker und je friſcher er geduͤngt worden, und glaubt ſolche durch den
Grundſatz, wer ſtark iſt kann ſtark tragen, erwieſen zu haben. Es kommt alſo auf
die Klaſſe an, worin man den Boden nach §. 75. ſetzt und ferner, die wie vielſte
Frucht er nach der letzten Duͤngung trage. Jedoch ſind neuerlich in der oſtpreußi-
ſchen Taxations-Inſtruction richtigere Grundſaͤtze uͤber die Einſaat angenommen.

Da allgemein das Dreifelderſyſtem zum Grunde liegt, ſo erfolgen, wenn die
Brache alle drei Jahre geduͤngt wird, nur zwei Tragten; wenn ſie alle ſechs Jahr
geduͤngt wird, vier Tragten, und wenn ſie alle neun Jahr geduͤngt wird, ſechs Trag-
ten aus demſelben Duͤnger, und nach jeder Brache eine Winterung und eine Som-
merung. Weiter als auf eine neunjaͤhrige Duͤngung hat man ſich nicht eingelaſſen,
ſondern rechnet alsdann den Acker, der ſolche nicht erhaͤlt, zum dreijaͤhrigen
Rockenlande.

Die Moͤglichkeit der Duͤngung aber wird aus dem zu haltenden Viehſtapel oder
nach der bisherigen Erfahrung ausgemittelt, woruͤber in der Folge die Rede
ſeyn wird.

§. 87.

Beſtimmung
der Koͤrner-
Vermehrung.
Nach derſelben Klaſſifikation und Tragt beſtimmt man denn auch die Koͤrnerver-
mehrung dieſer Ausſaaten, und der ganze Ertrag von einer Ackerflaͤche (einem Mor-
gen) geht hervor aus der Multiplikation der Einſaat mit der angenommenen Korn-
vermehrung.

Das Einſaatsmaaß iſt ziemlich beſtimmt angenommen; in Anſehung der Ver-
mehrung ſchwankt man, wie natuͤrlich, zwiſchen einem Korne mehr oder weniger,
welches freilich bei der Berechnung des reinen Ertrages einen ſehr bedeutenden Unter-
ſchied machen muß, aber der Natur der Sache nach nicht abzuaͤndern iſt. Hierauf
hat man alſo bei der Pruͤfung der Anſchlaͤge beſonders ſein Augenmerk zu richten und
keinen hoͤhern Anſatz paſſiren zu laſſen, wenn er nicht auf die beſondere Guͤte des Bo-
dens oder auf die ſtaͤrkere Duͤngung begruͤndet iſt.

§. 88.

Man nimmt gewoͤhnlich die in folgender Tabelle angegebenen Saͤtze an:


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[52/0082] Werthſchaͤtzung eines Landguts. a) je beſſer der Boden in ſeiner Grundbeſchaffenheit iſt; b) je ſtaͤrker und je friſcher er geduͤngt worden, und glaubt ſolche durch den Grundſatz, wer ſtark iſt kann ſtark tragen, erwieſen zu haben. Es kommt alſo auf die Klaſſe an, worin man den Boden nach §. 75. ſetzt und ferner, die wie vielſte Frucht er nach der letzten Duͤngung trage. Jedoch ſind neuerlich in der oſtpreußi- ſchen Taxations-Inſtruction richtigere Grundſaͤtze uͤber die Einſaat angenommen. Da allgemein das Dreifelderſyſtem zum Grunde liegt, ſo erfolgen, wenn die Brache alle drei Jahre geduͤngt wird, nur zwei Tragten; wenn ſie alle ſechs Jahr geduͤngt wird, vier Tragten, und wenn ſie alle neun Jahr geduͤngt wird, ſechs Trag- ten aus demſelben Duͤnger, und nach jeder Brache eine Winterung und eine Som- merung. Weiter als auf eine neunjaͤhrige Duͤngung hat man ſich nicht eingelaſſen, ſondern rechnet alsdann den Acker, der ſolche nicht erhaͤlt, zum dreijaͤhrigen Rockenlande. Die Moͤglichkeit der Duͤngung aber wird aus dem zu haltenden Viehſtapel oder nach der bisherigen Erfahrung ausgemittelt, woruͤber in der Folge die Rede ſeyn wird. §. 87. Nach derſelben Klaſſifikation und Tragt beſtimmt man denn auch die Koͤrnerver- mehrung dieſer Ausſaaten, und der ganze Ertrag von einer Ackerflaͤche (einem Mor- gen) geht hervor aus der Multiplikation der Einſaat mit der angenommenen Korn- vermehrung. Beſtimmung der Koͤrner- Vermehrung. Das Einſaatsmaaß iſt ziemlich beſtimmt angenommen; in Anſehung der Ver- mehrung ſchwankt man, wie natuͤrlich, zwiſchen einem Korne mehr oder weniger, welches freilich bei der Berechnung des reinen Ertrages einen ſehr bedeutenden Unter- ſchied machen muß, aber der Natur der Sache nach nicht abzuaͤndern iſt. Hierauf hat man alſo bei der Pruͤfung der Anſchlaͤge beſonders ſein Augenmerk zu richten und keinen hoͤhern Anſatz paſſiren zu laſſen, wenn er nicht auf die beſondere Guͤte des Bo- dens oder auf die ſtaͤrkere Duͤngung begruͤndet iſt. §. 88. Man nimmt gewoͤhnlich die in folgender Tabelle angegebenen Saͤtze an:

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/82>, abgerufen am 21.11.2024.