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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810.

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Mineralische Düngungsmittel.
also das Verhältniß des Fuhrwerks zu den Arbeiten darnach vermehren oder vermin-
dern, welches sich leicht bei Beobachtung der Lokalität bestimmen läßt. Kann man
bei derselben Zahl der Handarbeiter an einem Tage mehr Gespann geben, so fährt man
weiter ab; kann man weniger geben, dann näher der Mergelgrube. Und so auch
umgekehrt, wenn man mehr oder weniger Handarbeiter hat.

§. 67.

Bei der Verdingung der Arbeit pflegt man manchmal das Abfahren, wozu manKosten
und
Bezahlung
der Arbeit.

jedoch die Pferde und das Fuhrwerk giebt, mit einzuschließen oder nicht. Ersteres
geschieht wenn man besondere Pferde und Karren zum Mergel- und Modderfahren an-
geschafft hat, wozu man dann solche Pferde zu nehmen pflegt, an denen nicht viel
zu verderben ist. Wenn die weiteste Entfernung nicht über 70 bis 80 Ruthen ist, so
bezahlt man für ein Fuder, welches etwa 18 Kubikfuß hält, in Hollstein 11/2 Schilling
oder 9 Pfennige schwer Geld. Hat man aber Knechte oder besondere Führer bey den
Pferden, so bezahlt man für das Laden eines Fuders 6 bis 7 Pfennige. Ich gebe
hier für ein solches Fuder zu laden einen schlechten Groschen, welches wenig mehr als
einen Schilling schwer Geld macht. Es versteht sich aber, daß alsdann beim Loshauen
und Laden keine besondere Schwierigkeiten sich finden dürfen, und daß der Mergel nicht
aus der Tiefe heraufgeworfen zu werden brauche, ehe er auf den Wagen geladen wird.
So richtet man es ein, wenn man Ackergespann bei müßigen Zeiten zum Mergelfah-
ren nimmt, welches man den Arbeitern nicht übergeben will, und wozu man auch
Knechte hat.

Ob es rathsamer sey besondere Pferde darauf zu halten, oder das Ackergespann
in müßigen Zeiten damit zu beschäftigen, hängt ganz von Lokalverhältnissen ab.
Will man die Sache bis zu einer bestimmten Ausdehnung betreiben, so ist ersteres fast
unumgänglich nöthig. Denn sonst richtet sich der Fortschritt der Arbeit nur nach der
Muße, die die Pferde und zugleich die gewöhnlichen Arbeiter haben. Hält man beson-
dere Mergel-Pferde, so muß man auch besondere Arbeiter zu diesem Geschäfte anstellen.

Nach den Pferden richtet sich auch in den meisten Fällen wohl das Fuhrwerk.
Bei eigenen Mergel Pferden sind einspännige Steigkarren ohne Zweifel am rathsam-
sten, und die mit dieser Arbeit immer beschäftigten Pferde gewöhnen sich leicht so, daß
bei zwei oder drei Karren nur ein Treiber zu seyn braucht. Das Umstürzen der Kar-
ren thun dann die Leute, welche mit dem Ausstreuen zugleich beschäftigt sind. Nimmt

J i 2

Mineraliſche Duͤngungsmittel.
alſo das Verhaͤltniß des Fuhrwerks zu den Arbeiten darnach vermehren oder vermin-
dern, welches ſich leicht bei Beobachtung der Lokalitaͤt beſtimmen laͤßt. Kann man
bei derſelben Zahl der Handarbeiter an einem Tage mehr Geſpann geben, ſo faͤhrt man
weiter ab; kann man weniger geben, dann naͤher der Mergelgrube. Und ſo auch
umgekehrt, wenn man mehr oder weniger Handarbeiter hat.

§. 67.

Bei der Verdingung der Arbeit pflegt man manchmal das Abfahren, wozu manKoſten
und
Bezahlung
der Arbeit.

jedoch die Pferde und das Fuhrwerk giebt, mit einzuſchließen oder nicht. Erſteres
geſchieht wenn man beſondere Pferde und Karren zum Mergel- und Modderfahren an-
geſchafft hat, wozu man dann ſolche Pferde zu nehmen pflegt, an denen nicht viel
zu verderben iſt. Wenn die weiteſte Entfernung nicht uͤber 70 bis 80 Ruthen iſt, ſo
bezahlt man fuͤr ein Fuder, welches etwa 18 Kubikfuß haͤlt, in Hollſtein 1½ Schilling
oder 9 Pfennige ſchwer Geld. Hat man aber Knechte oder beſondere Fuͤhrer bey den
Pferden, ſo bezahlt man fuͤr das Laden eines Fuders 6 bis 7 Pfennige. Ich gebe
hier fuͤr ein ſolches Fuder zu laden einen ſchlechten Groſchen, welches wenig mehr als
einen Schilling ſchwer Geld macht. Es verſteht ſich aber, daß alsdann beim Loshauen
und Laden keine beſondere Schwierigkeiten ſich finden duͤrfen, und daß der Mergel nicht
aus der Tiefe heraufgeworfen zu werden brauche, ehe er auf den Wagen geladen wird.
So richtet man es ein, wenn man Ackergeſpann bei muͤßigen Zeiten zum Mergelfah-
ren nimmt, welches man den Arbeitern nicht uͤbergeben will, und wozu man auch
Knechte hat.

Ob es rathſamer ſey beſondere Pferde darauf zu halten, oder das Ackergeſpann
in muͤßigen Zeiten damit zu beſchaͤftigen, haͤngt ganz von Lokalverhaͤltniſſen ab.
Will man die Sache bis zu einer beſtimmten Ausdehnung betreiben, ſo iſt erſteres faſt
unumgaͤnglich noͤthig. Denn ſonſt richtet ſich der Fortſchritt der Arbeit nur nach der
Muße, die die Pferde und zugleich die gewoͤhnlichen Arbeiter haben. Haͤlt man beſon-
dere Mergel-Pferde, ſo muß man auch beſondere Arbeiter zu dieſem Geſchaͤfte anſtellen.

Nach den Pferden richtet ſich auch in den meiſten Faͤllen wohl das Fuhrwerk.
Bei eigenen Mergel Pferden ſind einſpaͤnnige Steigkarren ohne Zweifel am rathſam-
ſten, und die mit dieſer Arbeit immer beſchaͤftigten Pferde gewoͤhnen ſich leicht ſo, daß
bei zwei oder drei Karren nur ein Treiber zu ſeyn braucht. Das Umſtuͤrzen der Kar-
ren thun dann die Leute, welche mit dem Ausſtreuen zugleich beſchaͤftigt ſind. Nimmt

J i 2
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[251/0299] Mineraliſche Duͤngungsmittel. alſo das Verhaͤltniß des Fuhrwerks zu den Arbeiten darnach vermehren oder vermin- dern, welches ſich leicht bei Beobachtung der Lokalitaͤt beſtimmen laͤßt. Kann man bei derſelben Zahl der Handarbeiter an einem Tage mehr Geſpann geben, ſo faͤhrt man weiter ab; kann man weniger geben, dann naͤher der Mergelgrube. Und ſo auch umgekehrt, wenn man mehr oder weniger Handarbeiter hat. §. 67. Bei der Verdingung der Arbeit pflegt man manchmal das Abfahren, wozu man jedoch die Pferde und das Fuhrwerk giebt, mit einzuſchließen oder nicht. Erſteres geſchieht wenn man beſondere Pferde und Karren zum Mergel- und Modderfahren an- geſchafft hat, wozu man dann ſolche Pferde zu nehmen pflegt, an denen nicht viel zu verderben iſt. Wenn die weiteſte Entfernung nicht uͤber 70 bis 80 Ruthen iſt, ſo bezahlt man fuͤr ein Fuder, welches etwa 18 Kubikfuß haͤlt, in Hollſtein 1½ Schilling oder 9 Pfennige ſchwer Geld. Hat man aber Knechte oder beſondere Fuͤhrer bey den Pferden, ſo bezahlt man fuͤr das Laden eines Fuders 6 bis 7 Pfennige. Ich gebe hier fuͤr ein ſolches Fuder zu laden einen ſchlechten Groſchen, welches wenig mehr als einen Schilling ſchwer Geld macht. Es verſteht ſich aber, daß alsdann beim Loshauen und Laden keine beſondere Schwierigkeiten ſich finden duͤrfen, und daß der Mergel nicht aus der Tiefe heraufgeworfen zu werden brauche, ehe er auf den Wagen geladen wird. So richtet man es ein, wenn man Ackergeſpann bei muͤßigen Zeiten zum Mergelfah- ren nimmt, welches man den Arbeitern nicht uͤbergeben will, und wozu man auch Knechte hat. Koſten und Bezahlung der Arbeit. Ob es rathſamer ſey beſondere Pferde darauf zu halten, oder das Ackergeſpann in muͤßigen Zeiten damit zu beſchaͤftigen, haͤngt ganz von Lokalverhaͤltniſſen ab. Will man die Sache bis zu einer beſtimmten Ausdehnung betreiben, ſo iſt erſteres faſt unumgaͤnglich noͤthig. Denn ſonſt richtet ſich der Fortſchritt der Arbeit nur nach der Muße, die die Pferde und zugleich die gewoͤhnlichen Arbeiter haben. Haͤlt man beſon- dere Mergel-Pferde, ſo muß man auch beſondere Arbeiter zu dieſem Geſchaͤfte anſtellen. Nach den Pferden richtet ſich auch in den meiſten Faͤllen wohl das Fuhrwerk. Bei eigenen Mergel Pferden ſind einſpaͤnnige Steigkarren ohne Zweifel am rathſam- ſten, und die mit dieſer Arbeit immer beſchaͤftigten Pferde gewoͤhnen ſich leicht ſo, daß bei zwei oder drei Karren nur ein Treiber zu ſeyn braucht. Das Umſtuͤrzen der Kar- ren thun dann die Leute, welche mit dem Ausſtreuen zugleich beſchaͤftigt ſind. Nimmt J i 2

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft02_1810/299>, abgerufen am 24.11.2024.