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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Die Abschwemmung oder Anlage der Schwemmwiesen.
todten Niveau bleibe, weil sonst bei den nachmaligen Wässerungen das Wasser nicht
ohne mehrere Schwierigkeiten gleichmäßig verbreitet werden könnte. Ist dieses aber
beobachtet, so dürfen nur die Durchstiche durch die Verwallung des Schwemmgra-
bens zu gleicher Tiefe gemacht und mit Rasen ausgesetzt werden, um das Wasser
gleichmäßig einzulassen, und es durch die Grippen, die mit dem Graben parallel lau-
fen, über die ganze Fläche zu verbreiten.

Nur da, wo der Schwemmgraben eine beträchtliche Länge hat, und die ganze
Wiese aus einem Graben, aber nicht auf einmal, sondern wechselsweise bewässert
werden soll, macht man verschiedene Absätze, und läßt das Wasser in dem Graben
und überhaupt die ganze Wiesenfläche um einen halben Fuß da fallen, wo ein neuer
Wässerungsabsatz angeben soll. Hier wird dann in dem Wässerungsgraben eine
kleine Schleuse angelegt. Wird diese zugesetzt, so stauet man das Wasser in dem
ersten und höher liegenden Theile des Grabens an, und bewässert die vorliegende
Fläche. Oeffnet man dagegen diese Schleuse, so zieht sich das Wasser in den niedri-
ger liegenden Theil, und bleibt in dem oberen nicht hoch genug, um durch die ange-
legten Auslässe auszufließen. Es wird also der zweite etwas niedriger liegende Theil
der Wiese bewässert, und so geht es fort zum dritten, vierten Theile u. s. f. Die ge-
wöhnlich sich vermehrende Niederung des Flußthals erlaubt mehrentheils, daß dieses
geschehen könne, ohne daß man am Gefälle beim Schwemmen verliere. Wie sehr
hierdurch nachmals die wechselnde Wässerung erleichtert werde, erhellet von selbst, da
es jetzt nur des Zusetzens und Aufziehens einer Schleuse auf einer beträchtlichen
Strecke bedarf, wogegen sonst alle Einlässe geöffnet oder verschlossen werden müßten,
je nachdem ein Theil der Wiese bewässert oder trocken gelegt werden sollte.

§. 302.

Da ein Flußthal fast immer mit zwei Anhöhen umgeben ist, so tritt häufig dieSchwemmung
von einer oder
von zwei Sei-
ten.

Frage ein, ob man von einer oder von beiden Seiten schwemmen wolle. Nur die Lo-
kalität kann dieses bestimmen, und da diese so unendlich mannigfaltig ist, so lassen sich
wenige Regeln darüber geben. Hauptsächlich kommt es dabei auf folgende Um-
stände an:

a) ob Wasser genug da sey, um auf beiden Seiten nachhaltig und auch bei der
trockensten Jahreszeit hinlänglich wässern zu können.


Die Abſchwemmung oder Anlage der Schwemmwieſen.
todten Niveau bleibe, weil ſonſt bei den nachmaligen Waͤſſerungen das Waſſer nicht
ohne mehrere Schwierigkeiten gleichmaͤßig verbreitet werden koͤnnte. Iſt dieſes aber
beobachtet, ſo duͤrfen nur die Durchſtiche durch die Verwallung des Schwemmgra-
bens zu gleicher Tiefe gemacht und mit Raſen ausgeſetzt werden, um das Waſſer
gleichmaͤßig einzulaſſen, und es durch die Grippen, die mit dem Graben parallel lau-
fen, uͤber die ganze Flaͤche zu verbreiten.

Nur da, wo der Schwemmgraben eine betraͤchtliche Laͤnge hat, und die ganze
Wieſe aus einem Graben, aber nicht auf einmal, ſondern wechſelsweiſe bewaͤſſert
werden ſoll, macht man verſchiedene Abſaͤtze, und laͤßt das Waſſer in dem Graben
und uͤberhaupt die ganze Wieſenflaͤche um einen halben Fuß da fallen, wo ein neuer
Waͤſſerungsabſatz angeben ſoll. Hier wird dann in dem Waͤſſerungsgraben eine
kleine Schleuſe angelegt. Wird dieſe zugeſetzt, ſo ſtauet man das Waſſer in dem
erſten und hoͤher liegenden Theile des Grabens an, und bewaͤſſert die vorliegende
Flaͤche. Oeffnet man dagegen dieſe Schleuſe, ſo zieht ſich das Waſſer in den niedri-
ger liegenden Theil, und bleibt in dem oberen nicht hoch genug, um durch die ange-
legten Auslaͤſſe auszufließen. Es wird alſo der zweite etwas niedriger liegende Theil
der Wieſe bewaͤſſert, und ſo geht es fort zum dritten, vierten Theile u. ſ. f. Die ge-
woͤhnlich ſich vermehrende Niederung des Flußthals erlaubt mehrentheils, daß dieſes
geſchehen koͤnne, ohne daß man am Gefaͤlle beim Schwemmen verliere. Wie ſehr
hierdurch nachmals die wechſelnde Waͤſſerung erleichtert werde, erhellet von ſelbſt, da
es jetzt nur des Zuſetzens und Aufziehens einer Schleuſe auf einer betraͤchtlichen
Strecke bedarf, wogegen ſonſt alle Einlaͤſſe geoͤffnet oder verſchloſſen werden muͤßten,
je nachdem ein Theil der Wieſe bewaͤſſert oder trocken gelegt werden ſollte.

§. 302.

Da ein Flußthal faſt immer mit zwei Anhoͤhen umgeben iſt, ſo tritt haͤufig dieSchwemmung
von einer oder
von zwei Sei-
ten.

Frage ein, ob man von einer oder von beiden Seiten ſchwemmen wolle. Nur die Lo-
kalitaͤt kann dieſes beſtimmen, und da dieſe ſo unendlich mannigfaltig iſt, ſo laſſen ſich
wenige Regeln daruͤber geben. Hauptſaͤchlich kommt es dabei auf folgende Um-
ſtaͤnde an:

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[213/0235] Die Abſchwemmung oder Anlage der Schwemmwieſen. todten Niveau bleibe, weil ſonſt bei den nachmaligen Waͤſſerungen das Waſſer nicht ohne mehrere Schwierigkeiten gleichmaͤßig verbreitet werden koͤnnte. Iſt dieſes aber beobachtet, ſo duͤrfen nur die Durchſtiche durch die Verwallung des Schwemmgra- bens zu gleicher Tiefe gemacht und mit Raſen ausgeſetzt werden, um das Waſſer gleichmaͤßig einzulaſſen, und es durch die Grippen, die mit dem Graben parallel lau- fen, uͤber die ganze Flaͤche zu verbreiten. Nur da, wo der Schwemmgraben eine betraͤchtliche Laͤnge hat, und die ganze Wieſe aus einem Graben, aber nicht auf einmal, ſondern wechſelsweiſe bewaͤſſert werden ſoll, macht man verſchiedene Abſaͤtze, und laͤßt das Waſſer in dem Graben und uͤberhaupt die ganze Wieſenflaͤche um einen halben Fuß da fallen, wo ein neuer Waͤſſerungsabſatz angeben ſoll. Hier wird dann in dem Waͤſſerungsgraben eine kleine Schleuſe angelegt. Wird dieſe zugeſetzt, ſo ſtauet man das Waſſer in dem erſten und hoͤher liegenden Theile des Grabens an, und bewaͤſſert die vorliegende Flaͤche. Oeffnet man dagegen dieſe Schleuſe, ſo zieht ſich das Waſſer in den niedri- ger liegenden Theil, und bleibt in dem oberen nicht hoch genug, um durch die ange- legten Auslaͤſſe auszufließen. Es wird alſo der zweite etwas niedriger liegende Theil der Wieſe bewaͤſſert, und ſo geht es fort zum dritten, vierten Theile u. ſ. f. Die ge- woͤhnlich ſich vermehrende Niederung des Flußthals erlaubt mehrentheils, daß dieſes geſchehen koͤnne, ohne daß man am Gefaͤlle beim Schwemmen verliere. Wie ſehr hierdurch nachmals die wechſelnde Waͤſſerung erleichtert werde, erhellet von ſelbſt, da es jetzt nur des Zuſetzens und Aufziehens einer Schleuſe auf einer betraͤchtlichen Strecke bedarf, wogegen ſonſt alle Einlaͤſſe geoͤffnet oder verſchloſſen werden muͤßten, je nachdem ein Theil der Wieſe bewaͤſſert oder trocken gelegt werden ſollte. §. 302. Da ein Flußthal faſt immer mit zwei Anhoͤhen umgeben iſt, ſo tritt haͤufig die Frage ein, ob man von einer oder von beiden Seiten ſchwemmen wolle. Nur die Lo- kalitaͤt kann dieſes beſtimmen, und da dieſe ſo unendlich mannigfaltig iſt, ſo laſſen ſich wenige Regeln daruͤber geben. Hauptſaͤchlich kommt es dabei auf folgende Um- ſtaͤnde an: Schwemmung von einer oder von zwei Sei- ten. a) ob Waſſer genug da ſey, um auf beiden Seiten nachhaltig und auch bei der trockenſten Jahreszeit hinlaͤnglich waͤſſern zu koͤnnen.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/235>, abgerufen am 24.11.2024.