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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812.

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Ernährung des Rindviehes.
und verdauen können, drei Kühe zu ernähren; welches doch noch gewöhnlich
geschiehet und immer geschehen wird, so lange sich die Meisten von der Nutzungs-
berechnung des Viehstapels nach der Kopfzahl nicht losmachen.

§. 48.

Stärke der
Fütterung.
Das Maaß der höchsten und vortheilhaftesten Fütterung einer Milchkuh
läßt sich ebenfalls nicht allgemein, sondern nur nach der Race, nach der Indi-
vidualität und nach dem Alter bestimmen. Für eine ausgewachsene Kuh mitt-
lerer
Art scheinen 18 Pfund Heu, wovon die Hälfte vortheilhaft durch saf-
tige Wurzelgewächse ersetzt werden kann, oder 80 Pfund grüner Klee das an-
gemessenste zu seyn. Große Kühe können aber mit Vortheil 25 bis 30 Pfund
trocken und 112 bis 140 Pfund grün erhalten. Daneben wird ihnen noch Stroh,
so viel sie fressen wollen, gegeben.

§. 49.

Alter der
Kühe
In dem Alter von 6 bis 7 Jahren sind die Kühe am stärksten in der
Milch, und sie können bis zum 12ten Jahre, wenn sie erst mit 3 Jahren ge-
kalbet haben, darin erhalten werden. Eine Kuh, die fehlerfrei ist, mit dem
10ten Jahre, wie einige thun, abzuschaffen, halte ich nicht für wirthschaftlich.

§. 50.
Die Molkerei

ist die häufigste Benutzung des Rindviehes bei uns, und Mastung wird gewöhn-
lich nur als eine Nebennutzung angesehen. Wir werden erst von jener und
dann von dieser reden.

Die Molkerei wird benutzt durch frischen Milchverkauf, durch Butter-
und durch Käsemachen.

§. 51.

Verpachtung
der Molkerei.
Um der Aufsicht über die Molkerei und selbst der auf den Kuhstall über-
haben zu seyn, und einen sicheren baaren, wenn gleich geringeren Ertrag da-
von zu haben, hat die Verpachtung der Molkerei in manchen Gegenden bei
größeren Landwirthen allgemeinen Beifall erhalten. In Mecklenburg waren
fast auf allen Gütern, in den Marken auf sehr vielen, Viehpächter, die man
Holländer, und deshalb die Molkerei Holländerei nannte. Die Verpachtung

Ernaͤhrung des Rindviehes.
und verdauen koͤnnen, drei Kuͤhe zu ernaͤhren; welches doch noch gewoͤhnlich
geſchiehet und immer geſchehen wird, ſo lange ſich die Meiſten von der Nutzungs-
berechnung des Viehſtapels nach der Kopfzahl nicht losmachen.

§. 48.

Staͤrke der
Fuͤtterung.
Das Maaß der hoͤchſten und vortheilhafteſten Fuͤtterung einer Milchkuh
laͤßt ſich ebenfalls nicht allgemein, ſondern nur nach der Raçe, nach der Indi-
vidualitaͤt und nach dem Alter beſtimmen. Fuͤr eine ausgewachſene Kuh mitt-
lerer
Art ſcheinen 18 Pfund Heu, wovon die Haͤlfte vortheilhaft durch ſaf-
tige Wurzelgewaͤchſe erſetzt werden kann, oder 80 Pfund gruͤner Klee das an-
gemeſſenſte zu ſeyn. Große Kuͤhe koͤnnen aber mit Vortheil 25 bis 30 Pfund
trocken und 112 bis 140 Pfund gruͤn erhalten. Daneben wird ihnen noch Stroh,
ſo viel ſie freſſen wollen, gegeben.

§. 49.

Alter der
Kuͤhe
In dem Alter von 6 bis 7 Jahren ſind die Kuͤhe am ſtaͤrkſten in der
Milch, und ſie koͤnnen bis zum 12ten Jahre, wenn ſie erſt mit 3 Jahren ge-
kalbet haben, darin erhalten werden. Eine Kuh, die fehlerfrei iſt, mit dem
10ten Jahre, wie einige thun, abzuſchaffen, halte ich nicht fuͤr wirthſchaftlich.

§. 50.
Die Molkerei

iſt die haͤufigſte Benutzung des Rindviehes bei uns, und Maſtung wird gewoͤhn-
lich nur als eine Nebennutzung angeſehen. Wir werden erſt von jener und
dann von dieſer reden.

Die Molkerei wird benutzt durch friſchen Milchverkauf, durch Butter-
und durch Kaͤſemachen.

§. 51.

Verpachtung
der Molkerei.
Um der Aufſicht uͤber die Molkerei und ſelbſt der auf den Kuhſtall uͤber-
haben zu ſeyn, und einen ſicheren baaren, wenn gleich geringeren Ertrag da-
von zu haben, hat die Verpachtung der Molkerei in manchen Gegenden bei
groͤßeren Landwirthen allgemeinen Beifall erhalten. In Mecklenburg waren
faſt auf allen Guͤtern, in den Marken auf ſehr vielen, Viehpaͤchter, die man
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[346/0370] Ernaͤhrung des Rindviehes. und verdauen koͤnnen, drei Kuͤhe zu ernaͤhren; welches doch noch gewoͤhnlich geſchiehet und immer geſchehen wird, ſo lange ſich die Meiſten von der Nutzungs- berechnung des Viehſtapels nach der Kopfzahl nicht losmachen. §. 48. Das Maaß der hoͤchſten und vortheilhafteſten Fuͤtterung einer Milchkuh laͤßt ſich ebenfalls nicht allgemein, ſondern nur nach der Raçe, nach der Indi- vidualitaͤt und nach dem Alter beſtimmen. Fuͤr eine ausgewachſene Kuh mitt- lerer Art ſcheinen 18 Pfund Heu, wovon die Haͤlfte vortheilhaft durch ſaf- tige Wurzelgewaͤchſe erſetzt werden kann, oder 80 Pfund gruͤner Klee das an- gemeſſenſte zu ſeyn. Große Kuͤhe koͤnnen aber mit Vortheil 25 bis 30 Pfund trocken und 112 bis 140 Pfund gruͤn erhalten. Daneben wird ihnen noch Stroh, ſo viel ſie freſſen wollen, gegeben. Staͤrke der Fuͤtterung. §. 49. In dem Alter von 6 bis 7 Jahren ſind die Kuͤhe am ſtaͤrkſten in der Milch, und ſie koͤnnen bis zum 12ten Jahre, wenn ſie erſt mit 3 Jahren ge- kalbet haben, darin erhalten werden. Eine Kuh, die fehlerfrei iſt, mit dem 10ten Jahre, wie einige thun, abzuſchaffen, halte ich nicht fuͤr wirthſchaftlich. Alter der Kuͤhe §. 50. Die Molkerei iſt die haͤufigſte Benutzung des Rindviehes bei uns, und Maſtung wird gewoͤhn- lich nur als eine Nebennutzung angeſehen. Wir werden erſt von jener und dann von dieſer reden. Die Molkerei wird benutzt durch friſchen Milchverkauf, durch Butter- und durch Kaͤſemachen. §. 51. Um der Aufſicht uͤber die Molkerei und ſelbſt der auf den Kuhſtall uͤber- haben zu ſeyn, und einen ſicheren baaren, wenn gleich geringeren Ertrag da- von zu haben, hat die Verpachtung der Molkerei in manchen Gegenden bei groͤßeren Landwirthen allgemeinen Beifall erhalten. In Mecklenburg waren faſt auf allen Guͤtern, in den Marken auf ſehr vielen, Viehpaͤchter, die man Hollaͤnder, und deshalb die Molkerei Hollaͤnderei nannte. Die Verpachtung Verpachtung der Molkerei.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 346. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/370>, abgerufen am 21.11.2024.