den und in das Register eingetragen: die völlig edlen, die 5ter, 4ter, 3ter, 2ter und 1ster Generation. Man zeichnet also z. B. an:
Uebersätzige Schaafe
Edle ............. 10 Stück.
5ter Generation ......... 8 -
Vollsätzige Schaafe
Edle ............. 20 -
5ter Generation ......... 40 -
4ter - .......... 60 -
3ter - .......... 60 -
2ter - .......... 40 -
1ster - .......... 20 -
Auf eben diese Weise die Sechs- und Vierzähner.
Die Abzählung und Musterung der Schaafe wird in der Regel jährlich drei Mal vorgenommen:
1) bei der Einwinterung, wobei das Brackvieh ausgeschlossen wird;
2) im Frühjahr, wenn die Winterfütterung größtentheils aufhört, wobei das nach der Schur auszuschießende Märzvieh bestimmt wird;
3) bei der Schur.
Es wird also auch das Register drei Mal angefertigt, oder die Stückzahl jedes Haufens und jeder Klasse angezeigt. Einige halten monatlich eine solche Uebersicht. Dies ist jedoch nicht nöthig, wenn nur monatlich oder wöcheut- lich jede bei der Schäferei vorgefallene Veränderung, jeder Abagng oder Zu- wachs, notirt wird.
Der Winterbestand einer Schäferei wird für den permanenten angenom- men. Im Sommer hat sich durch die Lämmer die Zahl immer vermehrt; sie kommt dann aber durch den Abgang und die Ausmerzung des Viehes bei der Einwinterung zu ihrem bestimmten Bestande zurück. Bei einer Schä- ferei von 1000 Stück über Winter muß wenigstens auf 1300 Stück Weide vorhanden seyn.
Die Schaafzucht.
den und in das Regiſter eingetragen: die voͤllig edlen, die 5ter, 4ter, 3ter, 2ter und 1ſter Generation. Man zeichnet alſo z. B. an:
Ueberſaͤtzige Schaafe
Edle ............. 10 Stuͤck.
5ter Generation ......... 8 -
Vollſaͤtzige Schaafe
Edle ............. 20 -
5ter Generation ......... 40 -
4ter - .......... 60 -
3ter - .......... 60 -
2ter - .......... 40 -
1ſter - .......... 20 -
Auf eben dieſe Weiſe die Sechs- und Vierzaͤhner.
Die Abzaͤhlung und Muſterung der Schaafe wird in der Regel jaͤhrlich drei Mal vorgenommen:
1) bei der Einwinterung, wobei das Brackvieh ausgeſchloſſen wird;
2) im Fruͤhjahr, wenn die Winterfuͤtterung groͤßtentheils aufhoͤrt, wobei das nach der Schur auszuſchießende Maͤrzvieh beſtimmt wird;
3) bei der Schur.
Es wird alſo auch das Regiſter drei Mal angefertigt, oder die Stuͤckzahl jedes Haufens und jeder Klaſſe angezeigt. Einige halten monatlich eine ſolche Ueberſicht. Dies iſt jedoch nicht noͤthig, wenn nur monatlich oder woͤcheut- lich jede bei der Schaͤferei vorgefallene Veraͤnderung, jeder Abagng oder Zu- wachs, notirt wird.
Der Winterbeſtand einer Schaͤferei wird fuͤr den permanenten angenom- men. Im Sommer hat ſich durch die Laͤmmer die Zahl immer vermehrt; ſie kommt dann aber durch den Abgang und die Ausmerzung des Viehes bei der Einwinterung zu ihrem beſtimmten Beſtande zuruͤck. Bei einer Schaͤ- ferei von 1000 Stuͤck uͤber Winter muß wenigſtens auf 1300 Stuͤck Weide vorhanden ſeyn.
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Die Schaafzucht.
den und in das Regiſter eingetragen: die voͤllig edlen, die 5ter, 4ter, 3ter,
2ter und 1ſter Generation. Man zeichnet alſo z. B. an:
Ueberſaͤtzige Schaafe
Edle ............. 10 Stuͤck.
5ter Generation ......... 8 -
Vollſaͤtzige Schaafe
Edle ............. 20 -
5ter Generation ......... 40 -
4ter - .......... 60 -
3ter - .......... 60 -
2ter - .......... 40 -
1ſter - .......... 20 -
Auf eben dieſe Weiſe die Sechs- und Vierzaͤhner.
Die Abzaͤhlung und Muſterung der Schaafe wird in der Regel jaͤhrlich
drei Mal vorgenommen:
1) bei der Einwinterung, wobei das Brackvieh ausgeſchloſſen wird;
2) im Fruͤhjahr, wenn die Winterfuͤtterung groͤßtentheils aufhoͤrt, wobei
das nach der Schur auszuſchießende Maͤrzvieh beſtimmt wird;
3) bei der Schur.
Es wird alſo auch das Regiſter drei Mal angefertigt, oder die Stuͤckzahl
jedes Haufens und jeder Klaſſe angezeigt. Einige halten monatlich eine ſolche
Ueberſicht. Dies iſt jedoch nicht noͤthig, wenn nur monatlich oder woͤcheut-
lich jede bei der Schaͤferei vorgefallene Veraͤnderung, jeder Abagng oder Zu-
wachs, notirt wird.
Der Winterbeſtand einer Schaͤferei wird fuͤr den permanenten angenom-
men. Im Sommer hat ſich durch die Laͤmmer die Zahl immer vermehrt;
ſie kommt dann aber durch den Abgang und die Ausmerzung des Viehes
bei der Einwinterung zu ihrem beſtimmten Beſtande zuruͤck. Bei einer Schaͤ-
ferei von 1000 Stuͤck uͤber Winter muß wenigſtens auf 1300 Stuͤck Weide
vorhanden ſeyn.
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 421. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/445>, abgerufen am 26.06.2024.
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