Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

Bild:
<< vorherige Seite

ne Pfütze gefallen. Num. 31. ist der Pfarrer restituiret worden, nachdem Er angelobet, sich zu bessern, hat auch laut n. 34. bey der Gemeine, als Ihm die Cantzel wieder geöffnet, depreciret, welches den 22. Jan. geschehen. den 3. Febr. klagt der Amts-Müller zu E. beym Consistorio, daß Er von dem restituirten Pfarrer, welcher sich gantz berauschet gehabt, hefftig in der Predigt angegriffen worden, leget auch attestata deßwegen bey n. 35. & 36. Dahero n. 37. neue Inquisition angeordnet wird. Num. 42. klagt des Pfarrers Capellan Principi, daß Ihn der Pfarrer injuriret, und befiehlt Princeps mit eigener Hand denen Consistorialibus, das Aergerniß zu sopiren. Num. 45. klaget der Müller aufs neue, daß er in der Predigt angegriffen worden. Num. 49. sind viel Zeugen summarisch abgehöret, welche bestärcken, daß der Pfarrer den Müller in der Predigt sehr angegriffen, damahls sehr betruncken gewesen, und nach Brandtewein gestuncken, sich ungeberdig auf der Cantzel und vor dem Altar bezeiget, wird auch von Jobst Görmann berichtet, daß der Pfarrer einstens den verstorbenen Capellan, als dieser aus dem Beichtstuhle gangen, beym Kopfe kriegt, daß Sie Johann Ruprecht N. wieder von einander bringen müssen. Ingleichen eine Leiche nicht begraben lassen wollen, weil Ihm nicht Geld genung gegeben worden, auch das Läuten verbothen. Num. 55. ist der Pfarrer wieder über Inquisitional-Articul vernommen, ingleichen auch unterschiedliche Zeugen abgehöret, die sagen aus test. 3. 5. & 15. ad art. 8. & 9. daß der Pfarrer nach der Deprecation, voll von Brandtewein in die Kirche kommen und darnach gerochen, test. 22. ad art. 10. daß Er voll zur Leiche kommen, nachdem diejenigen, so mit zu Grabe gangen, 2. Stunden hinter der Leiche stehen müssen, test. 22. & 24. ad art. 11. daß der Pfarrer aus Trunckenheit öffentlich in Koth gefallen, auch ad art. 12. vom Pferde deßwegen gefallen. Test. 6. 10. 13. ad art. 15. daß er noch jetzo ärgerlich mit der Fraue lebe. Test. 1. 2. 3. 5. 6. 7. 8. 13. 16. 22. ad art. 17. 18. & 19. daß Er hefftig auf der Cantzel gescholten, und man gar eigentlich mercken können, daß er den Müller gemeinet, dabey auch sehr ungeberdig sich angestellet. Test. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 10. & 18. ad art. 21. 22. & 23. daß Er die anbefohlne Abbitte sehr laulig und conditionate gethan. Test. 3. 8. 10. 11. 12. ad art. 24. daß Er flugs folgenden Tages sehr späte in die Kirche kommen, Test. 8. 10. 12. ad art. 25. damahls einen Zanck in der Kirche angefangen, und mit Ochsen und Flegeln um sich geworffen; Test. 3. 4. 5. 7. 25. ad art. 27. daß er nach eigenen Gefallen Beicht-Kinder in der Woche annähme. Test. 1. 2. 5. & 24. ad art. 31. daß Er sehr truncken zu denen Patienten kommen, und Ihnen das Abendmahl gereichet. Test. 7. & 9. ad art. 32. & 33. daß Er den Altarmann, als Er das Tuch beym Heil. Abendmahl gehalten, injuriret; Test. 7. & 14. ad art. 35. & 36. daß der Pfarrer An. 1685. den vorigen Capellan in der Kirche bey dem Altare nicht alleine injuriret, sondern auch Haare außm Kopffe gezogen, und auf die Banck nieder gerissen; Test. 16. & 17. ad art. 41. daß Er die Gebühren für Tauffen, copuliren und Begräbniß steigerte. Test. 16. 18. & 21. ad art. 50. daß er öffters truncken in Beichtstuhl käme: Test. omnes ad art. 64. daß er noch

ne Pfütze gefallen. Num. 31. ist der Pfarrer restituiret worden, nachdem Er angelobet, sich zu bessern, hat auch laut n. 34. bey der Gemeine, als Ihm die Cantzel wieder geöffnet, depreciret, welches den 22. Jan. geschehen. den 3. Febr. klagt der Amts-Müller zu E. beym Consistorio, daß Er von dem restituirten Pfarrer, welcher sich gantz berauschet gehabt, hefftig in der Predigt angegriffen worden, leget auch attestata deßwegen bey n. 35. & 36. Dahero n. 37. neue Inquisition angeordnet wird. Num. 42. klagt des Pfarrers Capellan Principi, daß Ihn der Pfarrer injuriret, und befiehlt Princeps mit eigener Hand denen Consistorialibus, das Aergerniß zu sopiren. Num. 45. klaget der Müller aufs neue, daß er in der Predigt angegriffen worden. Num. 49. sind viel Zeugen summarisch abgehöret, welche bestärcken, daß der Pfarrer den Müller in der Predigt sehr angegriffen, damahls sehr betruncken gewesen, und nach Brandtewein gestuncken, sich ungeberdig auf der Cantzel und vor dem Altar bezeiget, wird auch von Jobst Görmann berichtet, daß der Pfarrer einstens den verstorbenen Capellan, als dieser aus dem Beichtstuhle gangen, beym Kopfe kriegt, daß Sie Johann Ruprecht N. wieder von einander bringen müssen. Ingleichen eine Leiche nicht begraben lassen wollen, weil Ihm nicht Geld genung gegeben worden, auch das Läuten verbothen. Num. 55. ist der Pfarrer wieder über Inquisitional-Articul vernommen, ingleichen auch unterschiedliche Zeugen abgehöret, die sagen aus test. 3. 5. & 15. ad art. 8. & 9. daß der Pfarrer nach der Deprecation, voll von Brandtewein in die Kirche kommen und darnach gerochen, test. 22. ad art. 10. daß Er voll zur Leiche kommen, nachdem diejenigen, so mit zu Grabe gangen, 2. Stunden hinter der Leiche stehen müssen, test. 22. & 24. ad art. 11. daß der Pfarrer aus Trunckenheit öffentlich in Koth gefallen, auch ad art. 12. vom Pferde deßwegen gefallen. Test. 6. 10. 13. ad art. 15. daß er noch jetzo ärgerlich mit der Fraue lebe. Test. 1. 2. 3. 5. 6. 7. 8. 13. 16. 22. ad art. 17. 18. & 19. daß Er hefftig auf der Cantzel gescholten, und man gar eigentlich mercken können, daß er den Müller gemeinet, dabey auch sehr ungeberdig sich angestellet. Test. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 10. & 18. ad art. 21. 22. & 23. daß Er die anbefohlne Abbitte sehr laulig und conditionate gethan. Test. 3. 8. 10. 11. 12. ad art. 24. daß Er flugs folgenden Tages sehr späte in die Kirche kommen, Test. 8. 10. 12. ad art. 25. damahls einen Zanck in der Kirche angefangen, und mit Ochsen und Flegeln um sich geworffen; Test. 3. 4. 5. 7. 25. ad art. 27. daß er nach eigenen Gefallen Beicht-Kinder in der Woche annähme. Test. 1. 2. 5. & 24. ad art. 31. daß Er sehr truncken zu denen Patienten kommen, und Ihnen das Abendmahl gereichet. Test. 7. & 9. ad art. 32. & 33. daß Er den Altarmann, als Er das Tuch beym Heil. Abendmahl gehalten, injuriret; Test. 7. & 14. ad art. 35. & 36. daß der Pfarrer An. 1685. den vorigen Capellan in der Kirche bey dem Altare nicht alleine injuriret, sondern auch Haare außm Kopffe gezogen, und auf die Banck nieder gerissen; Test. 16. & 17. ad art. 41. daß Er die Gebühren für Tauffen, copuliren und Begräbniß steigerte. Test. 16. 18. & 21. ad art. 50. daß er öffters truncken in Beichtstuhl käme: Test. omnes ad art. 64. daß er noch

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0232" n="216"/>
ne Pfütze                      gefallen. Num. 31. ist der Pfarrer restituiret worden, nachdem Er angelobet,                      sich zu bessern, hat auch laut n. 34. bey der Gemeine, als Ihm die Cantzel                      wieder geöffnet, depreciret, welches den 22. Jan. geschehen. den 3. Febr. klagt                      der Amts-Müller zu E. beym Consistorio, daß Er von dem restituirten Pfarrer,                      welcher sich gantz berauschet gehabt, hefftig in der Predigt angegriffen worden,                      leget auch attestata deßwegen bey n. 35. &amp; 36. Dahero n. 37. neue                      Inquisition angeordnet wird. Num. 42. klagt des Pfarrers Capellan Principi, daß                      Ihn der Pfarrer injuriret, und befiehlt Princeps mit eigener Hand denen                      Consistorialibus, das Aergerniß zu sopiren. Num. 45. klaget der Müller aufs                      neue, daß er in der Predigt angegriffen worden. Num. 49. sind viel Zeugen                      summarisch abgehöret, welche bestärcken, daß der Pfarrer den Müller in der                      Predigt sehr angegriffen, damahls sehr betruncken gewesen, und nach Brandtewein                      gestuncken, sich ungeberdig auf der Cantzel und vor dem Altar bezeiget, wird                      auch von Jobst Görmann berichtet, daß der Pfarrer einstens den verstorbenen                      Capellan, als dieser aus dem Beichtstuhle gangen, beym Kopfe kriegt, daß Sie                      Johann Ruprecht N. wieder von einander bringen müssen. Ingleichen eine Leiche                      nicht begraben lassen wollen, weil Ihm nicht Geld genung gegeben worden, auch                      das Läuten verbothen. Num. 55. ist der Pfarrer wieder über Inquisitional-Articul                      vernommen, ingleichen auch unterschiedliche Zeugen abgehöret, die sagen aus                      test. 3. 5. &amp; 15. ad art. 8. &amp; 9. daß der Pfarrer nach der                      Deprecation, voll von Brandtewein in die Kirche kommen und darnach gerochen,                      test. 22. ad art. 10. daß Er voll zur Leiche kommen, nachdem diejenigen, so mit                      zu Grabe gangen, 2. Stunden hinter der Leiche stehen müssen, test. 22. &amp;                      24. ad art. 11. daß der Pfarrer aus Trunckenheit öffentlich in Koth gefallen,                      auch ad art. 12. vom Pferde deßwegen gefallen. Test. 6. 10. 13. ad art. 15. daß                      er noch jetzo ärgerlich mit der Fraue lebe. Test. 1. 2. 3. 5. 6. 7. 8. 13. 16.                      22. ad art. 17. 18. &amp; 19. daß Er hefftig auf der Cantzel gescholten, und                      man gar eigentlich mercken können, daß er den Müller gemeinet, dabey auch sehr                      ungeberdig sich angestellet. Test. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 10. &amp; 18. ad                      art. 21. 22. &amp; 23. daß Er die anbefohlne Abbitte sehr laulig und                      conditionate gethan. Test. 3. 8. 10. 11. 12. ad art. 24. daß Er flugs folgenden                      Tages sehr späte in die Kirche kommen, Test. 8. 10. 12. ad art. 25. damahls                      einen Zanck in der Kirche angefangen, und mit Ochsen und Flegeln um sich                      geworffen; Test. 3. 4. 5. 7. 25. ad art. 27. daß er nach eigenen Gefallen                      Beicht-Kinder in der Woche annähme. Test. 1. 2. 5. &amp; 24. ad art. 31. daß                      Er sehr truncken zu denen Patienten kommen, und Ihnen das Abendmahl gereichet.                      Test. 7. &amp; 9. ad art. 32. &amp; 33. daß Er den Altarmann, als Er das                      Tuch beym Heil. Abendmahl gehalten, injuriret; Test. 7. &amp; 14. ad art.                      35. &amp; 36. daß der Pfarrer An. 1685. den vorigen Capellan in der Kirche                      bey dem Altare nicht alleine injuriret, sondern auch Haare außm Kopffe gezogen,                      und auf die Banck nieder gerissen; Test. 16. &amp; 17. ad art. 41. daß Er                      die Gebühren für Tauffen, copuliren und Begräbniß steigerte. Test. 16. 18.                      &amp; 21. ad art. 50. daß er öffters truncken in Beichtstuhl käme: Test.                      omnes ad art. 64. daß er noch
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[216/0232] ne Pfütze gefallen. Num. 31. ist der Pfarrer restituiret worden, nachdem Er angelobet, sich zu bessern, hat auch laut n. 34. bey der Gemeine, als Ihm die Cantzel wieder geöffnet, depreciret, welches den 22. Jan. geschehen. den 3. Febr. klagt der Amts-Müller zu E. beym Consistorio, daß Er von dem restituirten Pfarrer, welcher sich gantz berauschet gehabt, hefftig in der Predigt angegriffen worden, leget auch attestata deßwegen bey n. 35. & 36. Dahero n. 37. neue Inquisition angeordnet wird. Num. 42. klagt des Pfarrers Capellan Principi, daß Ihn der Pfarrer injuriret, und befiehlt Princeps mit eigener Hand denen Consistorialibus, das Aergerniß zu sopiren. Num. 45. klaget der Müller aufs neue, daß er in der Predigt angegriffen worden. Num. 49. sind viel Zeugen summarisch abgehöret, welche bestärcken, daß der Pfarrer den Müller in der Predigt sehr angegriffen, damahls sehr betruncken gewesen, und nach Brandtewein gestuncken, sich ungeberdig auf der Cantzel und vor dem Altar bezeiget, wird auch von Jobst Görmann berichtet, daß der Pfarrer einstens den verstorbenen Capellan, als dieser aus dem Beichtstuhle gangen, beym Kopfe kriegt, daß Sie Johann Ruprecht N. wieder von einander bringen müssen. Ingleichen eine Leiche nicht begraben lassen wollen, weil Ihm nicht Geld genung gegeben worden, auch das Läuten verbothen. Num. 55. ist der Pfarrer wieder über Inquisitional-Articul vernommen, ingleichen auch unterschiedliche Zeugen abgehöret, die sagen aus test. 3. 5. & 15. ad art. 8. & 9. daß der Pfarrer nach der Deprecation, voll von Brandtewein in die Kirche kommen und darnach gerochen, test. 22. ad art. 10. daß Er voll zur Leiche kommen, nachdem diejenigen, so mit zu Grabe gangen, 2. Stunden hinter der Leiche stehen müssen, test. 22. & 24. ad art. 11. daß der Pfarrer aus Trunckenheit öffentlich in Koth gefallen, auch ad art. 12. vom Pferde deßwegen gefallen. Test. 6. 10. 13. ad art. 15. daß er noch jetzo ärgerlich mit der Fraue lebe. Test. 1. 2. 3. 5. 6. 7. 8. 13. 16. 22. ad art. 17. 18. & 19. daß Er hefftig auf der Cantzel gescholten, und man gar eigentlich mercken können, daß er den Müller gemeinet, dabey auch sehr ungeberdig sich angestellet. Test. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 10. & 18. ad art. 21. 22. & 23. daß Er die anbefohlne Abbitte sehr laulig und conditionate gethan. Test. 3. 8. 10. 11. 12. ad art. 24. daß Er flugs folgenden Tages sehr späte in die Kirche kommen, Test. 8. 10. 12. ad art. 25. damahls einen Zanck in der Kirche angefangen, und mit Ochsen und Flegeln um sich geworffen; Test. 3. 4. 5. 7. 25. ad art. 27. daß er nach eigenen Gefallen Beicht-Kinder in der Woche annähme. Test. 1. 2. 5. & 24. ad art. 31. daß Er sehr truncken zu denen Patienten kommen, und Ihnen das Abendmahl gereichet. Test. 7. & 9. ad art. 32. & 33. daß Er den Altarmann, als Er das Tuch beym Heil. Abendmahl gehalten, injuriret; Test. 7. & 14. ad art. 35. & 36. daß der Pfarrer An. 1685. den vorigen Capellan in der Kirche bey dem Altare nicht alleine injuriret, sondern auch Haare außm Kopffe gezogen, und auf die Banck nieder gerissen; Test. 16. & 17. ad art. 41. daß Er die Gebühren für Tauffen, copuliren und Begräbniß steigerte. Test. 16. 18. & 21. ad art. 50. daß er öffters truncken in Beichtstuhl käme: Test. omnes ad art. 64. daß er noch

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI. (2012-11-23T14:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/232
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/232>, abgerufen am 04.12.2024.