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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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I. Als ein Philosophus Ethnicus (nachdem oben bereits weitläufftig entworffenen Begriff) und gar nicht wie ein Philosophus Christianus, noch weniger wie ein Theologus geschrieben: daß man also die zwo Personas Morales nothwendig von ein ander separiren und nicht confundiren müste; weil sonsten dergleichen Opiniones, die mir niemahlen in den Sinn gekommen wären, leicht auffgebürdet werden könten: wowieder aber solennissime protestirte; Es gienge

II. Bey diesem Tractätchen mein Finis eintzig und allein dahin: die Veritatem Philosophiae Christianae, (von welcher ich als ein Christianus völlig persuadiret wäre) von des Ethnicismi und derer alten als neuen Libertiner, falschen Hypothesibus, per argumenta genuinae orthodoxiae validiora in contrarium, völlig gesäubert und durch dieses Mittel, die wahre Religion, wie den Rechtgläubigen zur unumstößlichen Gewißheit: also den Heyden selbst zu einer Uberzeugung, gründlicher vertheidiget zu sehen. Wie dann zum mehrern Beweiß, daß die in den Tractätchen verfaßte Meinungen, nicht fovirte, sondern exercitii & veritatis inquirendae gratia, von mir nur wären offen geleget worden: Ich

III. allegiret, daß nicht allein zu der Lutherischen Kirche mich bekennete, sondern das Heil. Nachtmahl bey einem Prediger ermeldter Religion in ihrer Stadt, vor wenigen Monathen würcklich empfangen: und dahero aus angezogenen Umständen Sonnen-klar erhellete und wahr bliebe, daß gleich wie ich ein Ecclesiae Christiano-Lutheranae Membrum wäre; also wegen Herausgebung offt erwehnten Tractätchens, mir weder Haeresis noch Atheismus: wie zwar solches vorjetzo, nach meiner in der Praefation geschehener Vorhersagung, practiciret werden wolte; auff eine vernünfftige Art und mit gutem Gewissen imputiret und zur Last geleget werden könten. Wie dann

IV. und zum Schluß noch beyfügte: wie sehr wunderlich es mir vorkäme zu observiren; da in den Buchläden Arianische und Socinianische Bücher: die alte Heydnische und neue Libertinische Philosophie: nebst vielen andern heimlich gefährlichen Schriften: in Lateinischer und Teutscher, Frantzösischer und Englischer Sprache, frey erkauffet und verkauffet würden; daß eben mein Büchlein, ein so unglückliches Destin hätte empfinden und confisciret werden müssen.

Es wurden zwar von denen Herrn Scholarchen, wieder die in den Meditationibus enthaltene Sätze, verschiedene Einwürffe und Accusationes formiret: auch jeder zeit, wiewohl nach ihren passionirtem und irrigem Begriff die Schlüsse gemacht: Sie hielten Principia periculosa & Atheistica in sich verborgen; Ich bliebe aber hingegen beständig bey den bereits weitläufftig angeführten Antworten; und nachdem zum öfftern wiederholet, daß der Titul nebst der Vorrede dieser Meditationum, genungsam für mich, und meine unschuldige Pensees das Wort redeten: Auch weder des Atheismi Theoretici, noch weniger des Practici beschuldiget werden

I. Als ein Philosophus Ethnicus (nachdem oben bereits weitläufftig entworffenen Begriff) und gar nicht wie ein Philosophus Christianus, noch weniger wie ein Theologus geschrieben: daß man also die zwo Personas Morales nothwendig von ein ander separiren und nicht confundiren müste; weil sonsten dergleichen Opiniones, die mir niemahlen in den Sinn gekommen wären, leicht auffgebürdet werden könten: wowieder aber solennissime protestirte; Es gienge

II. Bey diesem Tractätchen mein Finis eintzig und allein dahin: die Veritatem Philosophiae Christianae, (von welcher ich als ein Christianus völlig persuadiret wäre) von des Ethnicismi und derer alten als neuen Libertiner, falschen Hypothesibus, per argumenta genuinae orthodoxiae validiora in contrarium, völlig gesäubert und durch dieses Mittel, die wahre Religion, wie den Rechtgläubigen zur unumstößlichen Gewißheit: also den Heyden selbst zu einer Uberzeugung, gründlicher vertheidiget zu sehen. Wie dann zum mehrern Beweiß, daß die in den Tractätchen verfaßte Meinungen, nicht fovirte, sondern exercitii & veritatis inquirendae gratia, von mir nur wären offen geleget worden: Ich

III. allegiret, daß nicht allein zu der Lutherischen Kirche mich bekennete, sondern das Heil. Nachtmahl bey einem Prediger ermeldter Religion in ihrer Stadt, vor wenigen Monathen würcklich empfangen: und dahero aus angezogenen Umständen Sonnen-klar erhellete und wahr bliebe, daß gleich wie ich ein Ecclesiae Christiano-Lutheranae Membrum wäre; also wegen Herausgebung offt erwehnten Tractätchens, mir weder Haeresis noch Atheismus: wie zwar solches vorjetzo, nach meiner in der Praefation geschehener Vorhersagung, practiciret werden wolte; auff eine vernünfftige Art und mit gutem Gewissen imputiret und zur Last geleget werden könten. Wie dann

IV. und zum Schluß noch beyfügte: wie sehr wunderlich es mir vorkäme zu observiren; da in den Buchläden Arianische und Socinianische Bücher: die alte Heydnische und neue Libertinische Philosophie: nebst vielen andern heimlich gefährlichen Schriften: in Lateinischer und Teutscher, Frantzösischer und Englischer Sprache, frey erkauffet und verkauffet würden; daß eben mein Büchlein, ein so unglückliches Destin hätte empfinden und confisciret werden müssen.

Es wurden zwar von denen Herrn Scholarchen, wieder die in den Meditationibus enthaltene Sätze, verschiedene Einwürffe und Accusationes formiret: auch jeder zeit, wiewohl nach ihren passionirtem und irrigem Begriff die Schlüsse gemacht: Sie hielten Principia periculosa & Atheistica in sich verborgen; Ich bliebe aber hingegen beständig bey den bereits weitläufftig angeführten Antworten; und nachdem zum öfftern wiederholet, daß der Titul nebst der Vorrede dieser Meditationum, genungsam für mich, und meine unschuldige Pensees das Wort redeten: Auch weder des Atheismi Theoretici, noch weniger des Practici beschuldiget werden

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        <p>II. Bey diesem Tractätchen mein Finis eintzig und allein dahin: die Veritatem                      Philosophiae Christianae, (von welcher ich als ein Christianus völlig                      persuadiret wäre) von des Ethnicismi und derer alten als neuen Libertiner,                      falschen Hypothesibus, per argumenta genuinae orthodoxiae validiora in                      contrarium, völlig gesäubert und durch dieses Mittel, die wahre Religion, wie                      den Rechtgläubigen zur unumstößlichen Gewißheit: also den Heyden selbst zu einer                      Uberzeugung, gründlicher vertheidiget zu sehen. Wie dann zum mehrern Beweiß, daß                      die in den Tractätchen verfaßte Meinungen, nicht fovirte, sondern exercitii                      &amp; veritatis inquirendae gratia, von mir nur wären offen geleget worden:                      Ich</p>
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        <p>IV. und zum Schluß noch beyfügte: wie sehr wunderlich es mir vorkäme zu                      observiren; da in den Buchläden Arianische und Socinianische Bücher: die alte                      Heydnische und neue Libertinische Philosophie: nebst vielen andern heimlich                      gefährlichen Schriften: in Lateinischer und Teutscher, Frantzösischer und                      Englischer Sprache, frey erkauffet und verkauffet würden; daß eben mein                      Büchlein, ein so unglückliches Destin hätte empfinden und confisciret werden                      müssen.</p>
        <p>Es wurden zwar von denen Herrn Scholarchen, wieder die in den Meditationibus                      enthaltene Sätze, verschiedene Einwürffe und Accusationes formiret: auch jeder                      zeit, wiewohl nach ihren passionirtem und irrigem Begriff die Schlüsse gemacht:                      Sie hielten Principia periculosa &amp; Atheistica in sich verborgen; Ich                      bliebe aber hingegen beständig bey den bereits weitläufftig angeführten                      Antworten; und nachdem zum öfftern wiederholet, daß der Titul nebst der Vorrede                      dieser Meditationum, genungsam für mich, und meine unschuldige Pensees das Wort                      redeten: Auch weder des Atheismi Theoretici, noch weniger des Practici                      beschuldiget werden
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[236/0252] I. Als ein Philosophus Ethnicus (nachdem oben bereits weitläufftig entworffenen Begriff) und gar nicht wie ein Philosophus Christianus, noch weniger wie ein Theologus geschrieben: daß man also die zwo Personas Morales nothwendig von ein ander separiren und nicht confundiren müste; weil sonsten dergleichen Opiniones, die mir niemahlen in den Sinn gekommen wären, leicht auffgebürdet werden könten: wowieder aber solennissime protestirte; Es gienge II. Bey diesem Tractätchen mein Finis eintzig und allein dahin: die Veritatem Philosophiae Christianae, (von welcher ich als ein Christianus völlig persuadiret wäre) von des Ethnicismi und derer alten als neuen Libertiner, falschen Hypothesibus, per argumenta genuinae orthodoxiae validiora in contrarium, völlig gesäubert und durch dieses Mittel, die wahre Religion, wie den Rechtgläubigen zur unumstößlichen Gewißheit: also den Heyden selbst zu einer Uberzeugung, gründlicher vertheidiget zu sehen. Wie dann zum mehrern Beweiß, daß die in den Tractätchen verfaßte Meinungen, nicht fovirte, sondern exercitii & veritatis inquirendae gratia, von mir nur wären offen geleget worden: Ich III. allegiret, daß nicht allein zu der Lutherischen Kirche mich bekennete, sondern das Heil. Nachtmahl bey einem Prediger ermeldter Religion in ihrer Stadt, vor wenigen Monathen würcklich empfangen: und dahero aus angezogenen Umständen Sonnen-klar erhellete und wahr bliebe, daß gleich wie ich ein Ecclesiae Christiano-Lutheranae Membrum wäre; also wegen Herausgebung offt erwehnten Tractätchens, mir weder Haeresis noch Atheismus: wie zwar solches vorjetzo, nach meiner in der Praefation geschehener Vorhersagung, practiciret werden wolte; auff eine vernünfftige Art und mit gutem Gewissen imputiret und zur Last geleget werden könten. Wie dann IV. und zum Schluß noch beyfügte: wie sehr wunderlich es mir vorkäme zu observiren; da in den Buchläden Arianische und Socinianische Bücher: die alte Heydnische und neue Libertinische Philosophie: nebst vielen andern heimlich gefährlichen Schriften: in Lateinischer und Teutscher, Frantzösischer und Englischer Sprache, frey erkauffet und verkauffet würden; daß eben mein Büchlein, ein so unglückliches Destin hätte empfinden und confisciret werden müssen. Es wurden zwar von denen Herrn Scholarchen, wieder die in den Meditationibus enthaltene Sätze, verschiedene Einwürffe und Accusationes formiret: auch jeder zeit, wiewohl nach ihren passionirtem und irrigem Begriff die Schlüsse gemacht: Sie hielten Principia periculosa & Atheistica in sich verborgen; Ich bliebe aber hingegen beständig bey den bereits weitläufftig angeführten Antworten; und nachdem zum öfftern wiederholet, daß der Titul nebst der Vorrede dieser Meditationum, genungsam für mich, und meine unschuldige Pensees das Wort redeten: Auch weder des Atheismi Theoretici, noch weniger des Practici beschuldiget werden

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/252>, abgerufen am 22.11.2024.