Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.ctoris als zweyer differenter Moral-Personen gültig, schliessend und bündig; so militiret so wohl die Distinction, inter Spinosistica & Atheistica referre & Spinosam vel Atheum esse: als auch die genaue Absonderung des Philosophi a Theologo, des Philosophi Gentillis a Philosopho Christiano: des Philosophi Eclectici a Philosopho Sectario: ebener maassen vor mich und meine Schrifften; und können die Illationes: welche in casibus plane & plene similibus; nach der Vernunfft, und dem Recht valable, vernünfftig, und gerecht sind geachtet worden, mir warhafftig nicht, nisi summa cum injuria contra Dictamina Rationis & Scripturae: Christianismi & Lutheranisini: juris & aequi: abgeschlagen und verneinet werden. Es ist zwar freylich leider durch die Ketzermacherey dahin gediehen! daß das Wort Spinozizat so weitläufftig ist: als das Wort Eutychianizat: Nestorianizat: Judaizat: Socinianizat &c. Allein, gleich wie derjenige nicht so fort ein Jude, der eine Passage der Schrifft, wie ein Jude erkläret, oder der nicht sogleich ein Socinianer, der vieleicht in einem Neben-Punct, mit ihnen zusammen trifft; also kan ob AEquipollentiam Casus & Rationis, derselbige nicht für einen Atheisten, Spinosisten, gehalten werden: der einen blossen Referenten & Collectorem Opinionum Spinosisticarum & Atheisticarum &c. mit nichten aber derselben Sectatorem, Defensorem & Propugnatorem abgegeben. Man muß hier Christ-vernünfftig seyn, und nicht gleich mit Sectirischen und unchristlichen Nahmen um sich werffen; sondern alles prüfen, das gute behalten, das böse verwerffen. Der im weltlichen Leben eingeführete Gebrauch, ist jederman bekannt: 25. Sondern er als ein moralischer Comödiante angesehen werden solte. wann in Schulen, auff Academien und an Höffen, die Lust-und Trauer-Spiele, aus dem Plauto, Terentio, Seneca: dem Molliere, Corneille: Gryphio, Lohenstein: und den Italiänischen Operen abgehandelt werden; daß die Actores utriusque Sexus, Personas Morales Interimisticas von Verräthern, Mördern, Ehebrechern, Zäuberern, Spitzbuben, Gifftmischern, Atheisten, ja des Teuffels annehmen: die gottloseste Actionen verüben: die üppigsten, unerbarste und irreligieuseste Reden vorbringen müssen. So wenig diese Repraesentanten und moralische Comödianten aber vor untugendhaffte Leute, criminelle Bösewichter und Gotteslästerer zu benennen; ob wohl eine wieder GOtt, die Tugend, Ehrbarkeit und Gerechtigkeit schnur gerade lauffende Conduite sie angenommen; weil zu solcher, aus dem Vorsatz, sie verbunden gewesen: die ihnen zugefallene Roolen, wohl zu agiren und Characteren-mäßig sich aufzufüh- ctoris als zweyer differenter Moral-Personen gültig, schliessend und bündig; so militiret so wohl die Distinction, inter Spinosistica & Atheistica referre & Spinosam vel Atheum esse: als auch die genaue Absonderung des Philosophi a Theologo, des Philosophi Gentillis a Philosopho Christiano: des Philosophi Eclectici a Philosopho Sectario: ebener maassen vor mich und meine Schrifften; und können die Illationes: welche in casibus plane & plene similibus; nach der Vernunfft, und dem Recht valable, vernünfftig, und gerecht sind geachtet worden, mir warhafftig nicht, nisi summa cum injuria contra Dictamina Rationis & Scripturae: Christianismi & Lutheranisini: juris & aequi: abgeschlagen und verneinet werden. Es ist zwar freylich leider durch die Ketzermacherey dahin gediehen! daß das Wort Spinozizat so weitläufftig ist: als das Wort Eutychianizat: Nestorianizat: Judaizat: Socinianizat &c. Allein, gleich wie derjenige nicht so fort ein Jude, der eine Passage der Schrifft, wie ein Jude erkläret, oder der nicht sogleich ein Socinianer, der vieleicht in einem Neben-Punct, mit ihnen zusammen trifft; also kan ob AEquipollentiam Casus & Rationis, derselbige nicht für einen Atheisten, Spinosisten, gehalten werden: der einen blossen Referenten & Collectorem Opinionum Spinosisticarum & Atheisticarum &c. mit nichten aber derselben Sectatorem, Defensorem & Propugnatorem abgegeben. Man muß hier Christ-vernünfftig seyn, und nicht gleich mit Sectirischen und unchristlichen Nahmen um sich werffen; sondern alles prüfen, das gute behalten, das böse verwerffen. Der im weltlichen Leben eingeführete Gebrauch, ist jederman bekannt: 25. Sondern er als ein moralischer Comödiante angesehen werden solte. wann in Schulen, auff Academien und an Höffen, die Lust-und Trauer-Spiele, aus dem Plauto, Terentio, Seneca: dem Molliere, Corneille: Gryphio, Lohenstein: und den Italiänischen Operen abgehandelt werden; daß die Actores utriusque Sexus, Personas Morales Interimisticas von Verräthern, Mördern, Ehebrechern, Zäuberern, Spitzbuben, Gifftmischern, Atheisten, ja des Teuffels annehmen: die gottloseste Actionen verüben: die üppigsten, unerbarste und irreligieuseste Reden vorbringen müssen. So wenig diese Repraesentanten und moralische Comödianten aber vor untugendhaffte Leute, criminelle Bösewichter und Gotteslästerer zu benennen; ob wohl eine wieder GOtt, die Tugend, Ehrbarkeit und Gerechtigkeit schnur gerade lauffende Conduite sie angenommen; weil zu solcher, aus dem Vorsatz, sie verbunden gewesen: die ihnen zugefallene Roolen, wohl zu agiren und Characteren-mäßig sich aufzufüh- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0298" n="282"/> ctoris als zweyer differenter Moral-Personen gültig, schliessend und bündig; so militiret so wohl die Distinction, inter Spinosistica & Atheistica referre & Spinosam vel Atheum esse: als auch die genaue Absonderung des Philosophi a Theologo, des Philosophi Gentillis a Philosopho Christiano: des Philosophi Eclectici a Philosopho Sectario: ebener maassen vor mich und meine Schrifften; und können die Illationes: welche in casibus plane & plene similibus; nach der Vernunfft, und dem Recht valable, vernünfftig, und gerecht sind geachtet worden, mir warhafftig nicht, nisi summa cum injuria contra Dictamina Rationis & Scripturae: Christianismi & Lutheranisini: juris & aequi: abgeschlagen und verneinet werden.</p> <note place="left">24. Und die leider allgemeine Ketzermacherey ihm nicht <hi rendition="#i">praejudici</hi>ren könne.</note> <p>Es ist zwar freylich leider durch die Ketzermacherey dahin gediehen! daß das Wort Spinozizat so weitläufftig ist: als das Wort Eutychianizat: Nestorianizat: Judaizat: Socinianizat &c. Allein, gleich wie derjenige nicht so fort ein Jude, der eine Passage der Schrifft, wie ein Jude erkläret, oder der nicht sogleich ein Socinianer, der vieleicht in einem Neben-Punct, mit ihnen zusammen trifft; also kan ob AEquipollentiam Casus & Rationis, derselbige nicht für einen Atheisten, Spinosisten, gehalten werden: der einen blossen Referenten & Collectorem Opinionum Spinosisticarum & Atheisticarum &c. mit nichten aber derselben Sectatorem, Defensorem & Propugnatorem abgegeben. Man muß hier Christ-vernünfftig seyn, und nicht gleich mit Sectirischen und unchristlichen Nahmen um sich werffen; sondern alles prüfen, das gute behalten, das böse verwerffen.</p> <p>Der im weltlichen Leben eingeführete Gebrauch, ist jederman bekannt: <note place="left">25. Sondern er als ein moralischer Comödiante angesehen werden solte.</note> wann in Schulen, auff Academien und an Höffen, die Lust-und Trauer-Spiele, aus dem Plauto, Terentio, Seneca: dem Molliere, Corneille: Gryphio, Lohenstein: und den Italiänischen Operen abgehandelt werden; daß die Actores utriusque Sexus, Personas Morales Interimisticas von Verräthern, Mördern, Ehebrechern, Zäuberern, Spitzbuben, Gifftmischern, Atheisten, ja des Teuffels annehmen: die gottloseste Actionen verüben: die üppigsten, unerbarste und irreligieuseste Reden vorbringen müssen. So wenig diese Repraesentanten und moralische Comödianten aber vor untugendhaffte Leute, criminelle Bösewichter und Gotteslästerer zu benennen; ob wohl eine wieder GOtt, die Tugend, Ehrbarkeit und Gerechtigkeit schnur gerade lauffende Conduite sie angenommen; weil zu solcher, aus dem Vorsatz, sie verbunden gewesen: die ihnen zugefallene Roolen, wohl zu agiren und Characteren-mäßig sich aufzufüh- </p> </div> </body> </text> </TEI> [282/0298]
ctoris als zweyer differenter Moral-Personen gültig, schliessend und bündig; so militiret so wohl die Distinction, inter Spinosistica & Atheistica referre & Spinosam vel Atheum esse: als auch die genaue Absonderung des Philosophi a Theologo, des Philosophi Gentillis a Philosopho Christiano: des Philosophi Eclectici a Philosopho Sectario: ebener maassen vor mich und meine Schrifften; und können die Illationes: welche in casibus plane & plene similibus; nach der Vernunfft, und dem Recht valable, vernünfftig, und gerecht sind geachtet worden, mir warhafftig nicht, nisi summa cum injuria contra Dictamina Rationis & Scripturae: Christianismi & Lutheranisini: juris & aequi: abgeschlagen und verneinet werden.
Es ist zwar freylich leider durch die Ketzermacherey dahin gediehen! daß das Wort Spinozizat so weitläufftig ist: als das Wort Eutychianizat: Nestorianizat: Judaizat: Socinianizat &c. Allein, gleich wie derjenige nicht so fort ein Jude, der eine Passage der Schrifft, wie ein Jude erkläret, oder der nicht sogleich ein Socinianer, der vieleicht in einem Neben-Punct, mit ihnen zusammen trifft; also kan ob AEquipollentiam Casus & Rationis, derselbige nicht für einen Atheisten, Spinosisten, gehalten werden: der einen blossen Referenten & Collectorem Opinionum Spinosisticarum & Atheisticarum &c. mit nichten aber derselben Sectatorem, Defensorem & Propugnatorem abgegeben. Man muß hier Christ-vernünfftig seyn, und nicht gleich mit Sectirischen und unchristlichen Nahmen um sich werffen; sondern alles prüfen, das gute behalten, das böse verwerffen.
Der im weltlichen Leben eingeführete Gebrauch, ist jederman bekannt: wann in Schulen, auff Academien und an Höffen, die Lust-und Trauer-Spiele, aus dem Plauto, Terentio, Seneca: dem Molliere, Corneille: Gryphio, Lohenstein: und den Italiänischen Operen abgehandelt werden; daß die Actores utriusque Sexus, Personas Morales Interimisticas von Verräthern, Mördern, Ehebrechern, Zäuberern, Spitzbuben, Gifftmischern, Atheisten, ja des Teuffels annehmen: die gottloseste Actionen verüben: die üppigsten, unerbarste und irreligieuseste Reden vorbringen müssen. So wenig diese Repraesentanten und moralische Comödianten aber vor untugendhaffte Leute, criminelle Bösewichter und Gotteslästerer zu benennen; ob wohl eine wieder GOtt, die Tugend, Ehrbarkeit und Gerechtigkeit schnur gerade lauffende Conduite sie angenommen; weil zu solcher, aus dem Vorsatz, sie verbunden gewesen: die ihnen zugefallene Roolen, wohl zu agiren und Characteren-mäßig sich aufzufüh-
25. Sondern er als ein moralischer Comödiante angesehen werden solte.
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/298>, abgerufen am 17.06.2024. |