Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

Bild:
<< vorherige Seite

schweren Stand gehabt haben würden, massen denn die von ihm formirten Articuli, darüber Herr H. H. abgehöret werden sollen, alle die itzo gemeldete Defectus hatten, und z. E. in Anfange etliche Articuli formirt waren: Wer Herrn H. H. Eltern gewesen? Wie er zu Besitzung seiner Güter kommen? Ob dieselben Amt- oder Schriftsäßig wären? und solche schöne Sachen mehr. Was nun die Inquisiten drauff geantwortet, will ich zu Vermeidung aller Weitläufftigkeit, ohne Beyfügung der Artickel, jedoch treulich referiren.

§. XX. Des Vaters H. H. Antwort ware diese folgende.In specie des Vaters.

Er fey von Zwencke und 51. Jahr: die Tochter sey freylich, und zwar wie Sie Ihn berichtet, von Toffel R. geschwängert worden, und wie Ihm wäre berichtet worden, gegen Michaelis zu Nacht eines Kindes genesen, als das Kindtauffen zu St. gewesen. Er habe gehöret, daß die erste Nacht, als sein Eheweib von dem Kindtauffen nach Hause kommen, ein grosses Gelauffe im Hause hin und wieder gewesen, er sey damahls gleich unpaß gewesen. Er könne sich eigentlich nicht mehr besinnen, daß er damahls zur Köchin gesagt haben solle: Ist nicht ein Spiel und Gelauffe, ich war neulich kranck, und war nicht so ein Gelauffe. Er könne es endlich wohl gesagt und gescholten haben. Davon wisse er nichts, daß Anna und sein Eheweib Maria das Kind solle umb das Leben gebracht haben, und das wolle er nicht hoffen: Er wisse auch nicht, wo Sie es hingethan. Ihm sey gesagt worden, seine Ehefrau hätte solches in Garten begraben, und sey es lange hernacher geschehen, da er es erfahren hätte. Er wisse aber nicht, wer dabey geholffen hätte, viel weniger habe er selbst geholffen: damahls habe er keine Wissenschafft davon gehabt: Er habe zwar davon gehöret, daß lange vorher davon geredet worden, daß die Tochter Anna schwanger wäre, habe Ihr auch dieser wegen zugeredet, aber von Ihr keine Gewißheit erfahren können: der Rebhüner-Fänger zu O. habe Ihm davon gesagt (von dem Müller zu Gr. aber könne er sich nichts besinnen.) Weil er nun von Ihr der Tochter nichts vernehmen können, habe er freylich gedrohet, er wolte den, der dieses sagte schon hinein führen. Aber den Müller zu Gr. habe er deßhalben nicht abgeschafft, sondern es wäre derselbe biß Dato noch da. Es sey zwar auch Andreas S. von Z. bey Ihm gewesen, und Ihm erzehlet, wie sich der gewesene Hauß-Knecht Toffel R. damit gerühmet, daß er mit seiner Tochter fleischlich zu thun gehabt, er wisse aber die Zeit nicht eigentlich mehr, ob es des Tages zuvor gewesen, als die Tochter das Kind bekommen: Er habe S. geantwortet, daß er die Tochter schon vorgehabt, aber nichts von Ihr vernehmen können. Daß er aber den Hauß-Knecht bey der Tochter in der Kammer angetroffen haben solle, negiret er, mit dem Zusatz; wenn er solche angetroffen hätte, würde es übel abgelauffen seyn. Daß die Tochter 3. Tage nach der Ge-

schweren Stand gehabt haben würden, massen denn die von ihm formirten Articuli, darüber Herr H. H. abgehöret werden sollen, alle die itzo gemeldete Defectus hatten, und z. E. in Anfange etliche Articuli formirt waren: Wer Herrn H. H. Eltern gewesen? Wie er zu Besitzung seiner Güter kommen? Ob dieselben Amt- oder Schriftsäßig wären? und solche schöne Sachen mehr. Was nun die Inquisiten drauff geantwortet, will ich zu Vermeidung aller Weitläufftigkeit, ohne Beyfügung der Artickel, jedoch treulich referiren.

§. XX. Des Vaters H. H. Antwort ware diese folgende.In specie des Vaters.

Er fey von Zwencke und 51. Jahr: die Tochter sey freylich, und zwar wie Sie Ihn berichtet, von Toffel R. geschwängert worden, und wie Ihm wäre berichtet worden, gegen Michaelis zu Nacht eines Kindes genesen, als das Kindtauffen zu St. gewesen. Er habe gehöret, daß die erste Nacht, als sein Eheweib von dem Kindtauffen nach Hause kommen, ein grosses Gelauffe im Hause hin und wieder gewesen, er sey damahls gleich unpaß gewesen. Er könne sich eigentlich nicht mehr besinnen, daß er damahls zur Köchin gesagt haben solle: Ist nicht ein Spiel und Gelauffe, ich war neulich kranck, und war nicht so ein Gelauffe. Er könne es endlich wohl gesagt und gescholten haben. Davon wisse er nichts, daß Anna und sein Eheweib Maria das Kind solle umb das Leben gebracht haben, und das wolle er nicht hoffen: Er wisse auch nicht, wo Sie es hingethan. Ihm sey gesagt worden, seine Ehefrau hätte solches in Garten begraben, und sey es lange hernacher geschehen, da er es erfahren hätte. Er wisse aber nicht, wer dabey geholffen hätte, viel weniger habe er selbst geholffen: damahls habe er keine Wissenschafft davon gehabt: Er habe zwar davon gehöret, daß lange vorher davon geredet worden, daß die Tochter Anna schwanger wäre, habe Ihr auch dieser wegen zugeredet, aber von Ihr keine Gewißheit erfahren können: der Rebhüner-Fänger zu O. habe Ihm davon gesagt (von dem Müller zu Gr. aber könne er sich nichts besinnen.) Weil er nun von Ihr der Tochter nichts vernehmen können, habe er freylich gedrohet, er wolte den, der dieses sagte schon hinein führen. Aber den Müller zu Gr. habe er deßhalben nicht abgeschafft, sondern es wäre derselbe biß Dato noch da. Es sey zwar auch Andreas S. von Z. bey Ihm gewesen, und Ihm erzehlet, wie sich der gewesene Hauß-Knecht Toffel R. damit gerühmet, daß er mit seiner Tochter fleischlich zu thun gehabt, er wisse aber die Zeit nicht eigentlich mehr, ob es des Tages zuvor gewesen, als die Tochter das Kind bekommen: Er habe S. geantwortet, daß er die Tochter schon vorgehabt, aber nichts von Ihr vernehmen können. Daß er aber den Hauß-Knecht bey der Tochter in der Kammer angetroffen haben solle, negiret er, mit dem Zusatz; wenn er solche angetroffen hätte, würde es übel abgelauffen seyn. Daß die Tochter 3. Tage nach der Ge-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0053" n="37"/>
schweren Stand gehabt haben würden, massen denn die von ihm formirten Articuli,                      darüber Herr H. H. abgehöret werden sollen, alle die itzo gemeldete Defectus                      hatten, und z. E. in Anfange etliche Articuli formirt waren: Wer Herrn H. H.                      Eltern gewesen? Wie er zu Besitzung seiner Güter kommen? Ob dieselben Amt- oder                      Schriftsäßig wären? und solche schöne Sachen mehr. Was nun die Inquisiten drauff                      geantwortet, will ich zu Vermeidung aller Weitläufftigkeit, ohne Beyfügung der                      Artickel, jedoch treulich referiren.</p>
        <p>§. XX. Des Vaters H. H. Antwort ware diese folgende.<note place="right">In <hi rendition="#i">specie</hi> des Vaters.</note></p>
        <p>Er fey von Zwencke und 51. Jahr: die Tochter sey freylich, und zwar wie Sie Ihn                      berichtet, von Toffel R. geschwängert worden, und wie Ihm wäre berichtet worden,                      gegen Michaelis zu Nacht eines Kindes genesen, als das Kindtauffen zu St.                      gewesen. Er habe gehöret, daß die erste Nacht, als sein Eheweib von dem                      Kindtauffen nach Hause kommen, ein grosses Gelauffe im Hause hin und wieder                      gewesen, er sey damahls gleich unpaß gewesen. Er könne sich eigentlich nicht                      mehr besinnen, daß er damahls zur Köchin gesagt haben solle: Ist nicht ein Spiel                      und Gelauffe, ich war neulich kranck, und war nicht so ein Gelauffe. Er könne es                      endlich wohl gesagt und gescholten haben. Davon wisse er nichts, daß Anna und                      sein Eheweib Maria das Kind solle umb das Leben gebracht haben, und das wolle er                      nicht hoffen: Er wisse auch nicht, wo Sie es hingethan. Ihm sey gesagt worden,                      seine Ehefrau hätte solches in Garten begraben, und sey es lange hernacher                      geschehen, da er es erfahren hätte. Er wisse aber nicht, wer dabey geholffen                      hätte, viel weniger habe er selbst geholffen: damahls habe er keine                      Wissenschafft davon gehabt: Er habe zwar davon gehöret, daß lange vorher davon                      geredet worden, daß die Tochter Anna schwanger wäre, habe Ihr auch dieser wegen                      zugeredet, aber von Ihr keine Gewißheit erfahren können: der Rebhüner-Fänger zu                      O. habe Ihm davon gesagt (von dem Müller zu Gr. aber könne er sich nichts                      besinnen.) Weil er nun von Ihr der Tochter nichts vernehmen können, habe er                      freylich gedrohet, er wolte den, der dieses sagte schon hinein führen. Aber den                      Müller zu Gr. habe er deßhalben nicht abgeschafft, sondern es wäre derselbe biß                      Dato noch da. Es sey zwar auch Andreas S. von Z. bey Ihm gewesen, und Ihm                      erzehlet, wie sich der gewesene Hauß-Knecht Toffel R. damit gerühmet, daß er mit                      seiner Tochter fleischlich zu thun gehabt, er wisse aber die Zeit nicht                      eigentlich mehr, ob es des Tages zuvor gewesen, als die Tochter das Kind                      bekommen: Er habe S. geantwortet, daß er die Tochter schon vorgehabt, aber                      nichts von Ihr vernehmen können. Daß er aber den Hauß-Knecht bey der Tochter in                      der Kammer angetroffen haben solle, negiret er, mit dem Zusatz; wenn er solche                      angetroffen hätte, würde es übel abgelauffen seyn. Daß die Tochter 3. Tage nach                      der Ge-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[37/0053] schweren Stand gehabt haben würden, massen denn die von ihm formirten Articuli, darüber Herr H. H. abgehöret werden sollen, alle die itzo gemeldete Defectus hatten, und z. E. in Anfange etliche Articuli formirt waren: Wer Herrn H. H. Eltern gewesen? Wie er zu Besitzung seiner Güter kommen? Ob dieselben Amt- oder Schriftsäßig wären? und solche schöne Sachen mehr. Was nun die Inquisiten drauff geantwortet, will ich zu Vermeidung aller Weitläufftigkeit, ohne Beyfügung der Artickel, jedoch treulich referiren. §. XX. Des Vaters H. H. Antwort ware diese folgende. In specie des Vaters. Er fey von Zwencke und 51. Jahr: die Tochter sey freylich, und zwar wie Sie Ihn berichtet, von Toffel R. geschwängert worden, und wie Ihm wäre berichtet worden, gegen Michaelis zu Nacht eines Kindes genesen, als das Kindtauffen zu St. gewesen. Er habe gehöret, daß die erste Nacht, als sein Eheweib von dem Kindtauffen nach Hause kommen, ein grosses Gelauffe im Hause hin und wieder gewesen, er sey damahls gleich unpaß gewesen. Er könne sich eigentlich nicht mehr besinnen, daß er damahls zur Köchin gesagt haben solle: Ist nicht ein Spiel und Gelauffe, ich war neulich kranck, und war nicht so ein Gelauffe. Er könne es endlich wohl gesagt und gescholten haben. Davon wisse er nichts, daß Anna und sein Eheweib Maria das Kind solle umb das Leben gebracht haben, und das wolle er nicht hoffen: Er wisse auch nicht, wo Sie es hingethan. Ihm sey gesagt worden, seine Ehefrau hätte solches in Garten begraben, und sey es lange hernacher geschehen, da er es erfahren hätte. Er wisse aber nicht, wer dabey geholffen hätte, viel weniger habe er selbst geholffen: damahls habe er keine Wissenschafft davon gehabt: Er habe zwar davon gehöret, daß lange vorher davon geredet worden, daß die Tochter Anna schwanger wäre, habe Ihr auch dieser wegen zugeredet, aber von Ihr keine Gewißheit erfahren können: der Rebhüner-Fänger zu O. habe Ihm davon gesagt (von dem Müller zu Gr. aber könne er sich nichts besinnen.) Weil er nun von Ihr der Tochter nichts vernehmen können, habe er freylich gedrohet, er wolte den, der dieses sagte schon hinein führen. Aber den Müller zu Gr. habe er deßhalben nicht abgeschafft, sondern es wäre derselbe biß Dato noch da. Es sey zwar auch Andreas S. von Z. bey Ihm gewesen, und Ihm erzehlet, wie sich der gewesene Hauß-Knecht Toffel R. damit gerühmet, daß er mit seiner Tochter fleischlich zu thun gehabt, er wisse aber die Zeit nicht eigentlich mehr, ob es des Tages zuvor gewesen, als die Tochter das Kind bekommen: Er habe S. geantwortet, daß er die Tochter schon vorgehabt, aber nichts von Ihr vernehmen können. Daß er aber den Hauß-Knecht bey der Tochter in der Kammer angetroffen haben solle, negiret er, mit dem Zusatz; wenn er solche angetroffen hätte, würde es übel abgelauffen seyn. Daß die Tochter 3. Tage nach der Ge-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI. (2012-11-23T14:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/53
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/53>, abgerufen am 22.11.2024.