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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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den, betrachte, so mag ihn wohl befohlen seyn, ferner zu inquiriren, welches aber der gute Mann nach seiner Einsalt auch de inquisitione speciali & responsione ad articulos verstanden. Und also liesse er es sich nun recht angelegen seyn, die eingebildete Hexerey ans Tages-Licht zu bringen.

Actum den 7sten May. 1695.

Hans Bode Gerichts Schöpffe deponirt bey seiner Pflicht, es hätten Catharina Schlieperin, dero Mutter und Großmutter den Nahmen, daß sie Hexen wären, gehabt, woher diß Gerüchte entstanden, wisse er nicht, ausser daß einmahl in der Schlieperin Hause ein Feuer gewesen, welches verdächtig vorkommen wäre.

Idem deponirt Andreas Hund Gerichts-Schöpffe 70. Jahr alt, doch habe er von Catharina Schlieperin nichts specielles gehört, dieses Jahr wäre das Gespräch wegen des in der Schlieperin Hauße gesehenen unnatürlichen Lichts öffentlich gegangen, daß dieselbe eine Hexe wäre. Er habe gehört, daß die Glocke, als der Schlieperin Kind vor 5. Jahren begraben worden, zersprungen, woraus die Leute gemuthmasset, daß Inquisita eine Hexe wäre.

Dietrich Schmiedt Gerichtsschöpffe 60. Jahr alt deponirt, das die Schlieperin und ihre drey Geschwister, so lang er sie gekennet, die Nachrede gehabt, daß sie Hexen wären, woher solche entstanden, wisse er nicht, doch hätte er gehört, daß der Drache in der Schleperin Hauß gefahren, item daß die Glocke, als ihr Kind begraben worden, zersprungen, item daß man vor ohngefehr 11. Jahren in der Schlieperin Hauß ein helles Feuer gesehen, und vemeinet es brenne darinnen, auch gestürmet, aber gleichwohl kein Brand darinn gewesen sey.

Heinrich Breckefeld 40. Jahr alt, und Einwohner deponirt an Eydes statt, er habe vor ohngefehr 11. Jahren von seinem Giebel, welcher an des Schliepers Haus angebauet, gesehen, daß mitten in des Schliepers Haus ein grosser Glantz, wie ein Feuer gewesen, welcher nach sein, des Zeugen, Gipffel geschienen, und vermeinet, es brenne, habe es auch seiner Frau, und daß sie das ihrige salviren solle, gesagt, und sey zu Christian Schliepern ins Brauhauß gelauffen, und habe ihm angezeigt, daß Feuer in seinem Hauß wäre, darauf er ihn zu stürmen geheissen / welches deponent auch gethan, und nach dem Glockenschlag gleich nach Schliepers Hauß gelauffen, aber weiter nichts gesehen oder gehöret hätte, dahero zu Christian Schliepern gesagt, das ist der Teuffel im Hauß, worauf ihn Zeugen Christian Schlieper verklagt, und begehret, er solle beweisen, daß seine Frau eine Hexe wäre; Weil er aber sich verantwortet, daß er nicht gesagt, daß die Schleperin eine Hexe wäre, sondern daß er Feuer in des Schliepers Hauß gesehen, wäre es dabey verblieben.

den, betrachte, so mag ihn wohl befohlen seyn, ferner zu inquiriren, welches aber der gute Mann nach seiner Einsalt auch de inquisitione speciali & responsione ad articulos verstanden. Und also liesse er es sich nun recht angelegen seyn, die eingebildete Hexerey ans Tages-Licht zu bringen.

Actum den 7sten May. 1695.

Hans Bode Gerichts Schöpffe deponirt bey seiner Pflicht, es hätten Catharina Schlieperin, dero Mutter und Großmutter den Nahmen, daß sie Hexen wären, gehabt, woher diß Gerüchte entstanden, wisse er nicht, ausser daß einmahl in der Schlieperin Hause ein Feuer gewesen, welches verdächtig vorkommen wäre.

Idem deponirt Andreas Hund Gerichts-Schöpffe 70. Jahr alt, doch habe er von Catharina Schlieperin nichts specielles gehört, dieses Jahr wäre das Gespräch wegen des in der Schlieperin Hauße gesehenen unnatürlichen Lichts öffentlich gegangen, daß dieselbe eine Hexe wäre. Er habe gehört, daß die Glocke, als der Schlieperin Kind vor 5. Jahren begraben worden, zersprungen, woraus die Leute gemuthmasset, daß Inquisita eine Hexe wäre.

Dietrich Schmiedt Gerichtsschöpffe 60. Jahr alt deponirt, das die Schlieperin und ihre drey Geschwister, so lang er sie gekennet, die Nachrede gehabt, daß sie Hexen wären, woher solche entstanden, wisse er nicht, doch hätte er gehört, daß der Drache in der Schleperin Hauß gefahren, item daß die Glocke, als ihr Kind begraben worden, zersprungen, item daß man vor ohngefehr 11. Jahren in der Schlieperin Hauß ein helles Feuer gesehen, und vemeinet es brenne darinnen, auch gestürmet, aber gleichwohl kein Brand darinn gewesen sey.

Heinrich Breckefeld 40. Jahr alt, und Einwohner deponirt an Eydes statt, er habe vor ohngefehr 11. Jahren von seinem Giebel, welcher an des Schliepers Haus angebauet, gesehen, daß mitten in des Schliepers Haus ein grosser Glantz, wie ein Feuer gewesen, welcher nach sein, des Zeugen, Gipffel geschienen, und vermeinet, es brenne, habe es auch seiner Frau, und daß sie das ihrige salviren solle, gesagt, und sey zu Christian Schliepern ins Brauhauß gelauffen, und habe ihm angezeigt, daß Feuer in seinem Hauß wäre, darauf er ihn zu stürmen geheissen / welches deponent auch gethan, und nach dem Glockenschlag gleich nach Schliepers Hauß gelauffen, aber weiter nichts gesehen oder gehöret hätte, dahero zu Christian Schliepern gesagt, das ist der Teuffel im Hauß, worauf ihn Zeugen Christian Schlieper verklagt, und begehret, er solle beweisen, daß seine Frau eine Hexe wäre; Weil er aber sich verantwortet, daß er nicht gesagt, daß die Schleperin eine Hexe wäre, sondern daß er Feuer in des Schliepers Hauß gesehen, wäre es dabey verblieben.

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[305/0313] den, betrachte, so mag ihn wohl befohlen seyn, ferner zu inquiriren, welches aber der gute Mann nach seiner Einsalt auch de inquisitione speciali & responsione ad articulos verstanden. Und also liesse er es sich nun recht angelegen seyn, die eingebildete Hexerey ans Tages-Licht zu bringen. Actum den 7sten May. 1695. Hans Bode Gerichts Schöpffe deponirt bey seiner Pflicht, es hätten Catharina Schlieperin, dero Mutter und Großmutter den Nahmen, daß sie Hexen wären, gehabt, woher diß Gerüchte entstanden, wisse er nicht, ausser daß einmahl in der Schlieperin Hause ein Feuer gewesen, welches verdächtig vorkommen wäre. Idem deponirt Andreas Hund Gerichts-Schöpffe 70. Jahr alt, doch habe er von Catharina Schlieperin nichts specielles gehört, dieses Jahr wäre das Gespräch wegen des in der Schlieperin Hauße gesehenen unnatürlichen Lichts öffentlich gegangen, daß dieselbe eine Hexe wäre. Er habe gehört, daß die Glocke, als der Schlieperin Kind vor 5. Jahren begraben worden, zersprungen, woraus die Leute gemuthmasset, daß Inquisita eine Hexe wäre. Dietrich Schmiedt Gerichtsschöpffe 60. Jahr alt deponirt, das die Schlieperin und ihre drey Geschwister, so lang er sie gekennet, die Nachrede gehabt, daß sie Hexen wären, woher solche entstanden, wisse er nicht, doch hätte er gehört, daß der Drache in der Schleperin Hauß gefahren, item daß die Glocke, als ihr Kind begraben worden, zersprungen, item daß man vor ohngefehr 11. Jahren in der Schlieperin Hauß ein helles Feuer gesehen, und vemeinet es brenne darinnen, auch gestürmet, aber gleichwohl kein Brand darinn gewesen sey. Heinrich Breckefeld 40. Jahr alt, und Einwohner deponirt an Eydes statt, er habe vor ohngefehr 11. Jahren von seinem Giebel, welcher an des Schliepers Haus angebauet, gesehen, daß mitten in des Schliepers Haus ein grosser Glantz, wie ein Feuer gewesen, welcher nach sein, des Zeugen, Gipffel geschienen, und vermeinet, es brenne, habe es auch seiner Frau, und daß sie das ihrige salviren solle, gesagt, und sey zu Christian Schliepern ins Brauhauß gelauffen, und habe ihm angezeigt, daß Feuer in seinem Hauß wäre, darauf er ihn zu stürmen geheissen / welches deponent auch gethan, und nach dem Glockenschlag gleich nach Schliepers Hauß gelauffen, aber weiter nichts gesehen oder gehöret hätte, dahero zu Christian Schliepern gesagt, das ist der Teuffel im Hauß, worauf ihn Zeugen Christian Schlieper verklagt, und begehret, er solle beweisen, daß seine Frau eine Hexe wäre; Weil er aber sich verantwortet, daß er nicht gesagt, daß die Schleperin eine Hexe wäre, sondern daß er Feuer in des Schliepers Hauß gesehen, wäre es dabey verblieben.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/313>, abgerufen am 21.11.2024.