Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

sen. 26. Ob nicht Inquisita damahlen in dieser Stuben gewesen, das Fenster ein wenig eröffnet, und dem Andres Sieborgen den bestellten Toback heraus gegeben habe? Sie wisse nicht, daß Sieborger damahlen des Morgens vor dem Fenster gewesen, sie habe den Toback heraus gegeben, ob aber derjenige Mensch, dem sie den Toback gegeben, der Sieborger oder dessen Frau gewesen, wisse sie nicht. 27. Ob sie zu dem Sieborger damahlen etwas gesagt habe, und was? Nescit, ob sie bey Reichung des Tobacks etwas geredt habe. 28. Ob sie nicht bey dem Amt allhier, nachdem der Amts-Vogt sie über obiges vernommen, etliche Tage hernach begehret, daß Sieborger wegen des, so er in ihrem Hauß gesehen haben soll, eydlichen vernommen werden möchte? Affirmat. 29. Ob nicht Andres Sieborger auch in ihrer Gegenwart einen Eid gethan? Affirm. 30. Ob nicht der Amts-Vogt allhier sie nach abgehörten Andres Sieborger gefragt, ob sie weiter etwas suchen, oder mit dem, was vorgegangen, sich vergnügen lassen wolte? Affirm. 31. Ob sie nicht geantwortet, sie könte hieran noch kein Genügen haben, sondern wolte die hohe Obrigkeit und ihre Freunde hierüber zu Rath nehmen? Affirmat. 32. Ob sie solches würcklich gethan? Bey der hohen Obrigkeit habe sie sich dieserwegen nicht angemeldet, aber ihre Schwester Anna Wahligs habe sie um Rath gefragt, welche gesagt, wenn sie ein gut Gewissen hätte, so solte sie es GOtt anheim stellen, denn Sieborger sie nicht gescholten hätte. 33. Bey weme? Ist gehört, und habe sonst niemand um Rath gefragt. 34. Ob nicht eodem des Nachmittags sie zu Jost Schlüter in sein Hauß kommen, und von demselben begehret, er möchte Herrn Amts-Vogt sagen, daß sie ihre Freunde wegen dessen, so Sieborger von ihr gesagt, befragt, dieselbe aber dafür gehalten hätten, weilen Sieborger sie nicht gescholten, so hätte sie nicht nöthig, die Sache weiter zu suchen? Affirmat. 35. Item der Herr Amts-Vogt möchte nicht übel nehmen, daß sie gesagt, sie wolle die Sache bey der hohen Obrigkeit suchen? Affirmat. 36. Wer die Freunde gewesen, welche ihr obiges gerathen? Ihre obgedachte Schwester. 37. Ob nicht etliche Tage hernach, als sie dieses zu Jost Schlüter gesagt, daß die von dessen Kuhe gemolckene Milch, wann solche 1. Tag und Nacht gestanden, gantz voller Blasen und unbrauchbar worden? Nescit. 38. Ob nicht auch des Jost Schlüters Kalb darauf kranck worden, und nicht fressen wollen? Nescit. 39. Ob nicht kurtz darauf des Jost Schlüters Eheweibe auch die Milch vergangen? Nescit. 40. Ob nicht Inquisita dieses alles verursachet? Negat. 41. Ob nicht die Kuhe wieder gute Milch gegeben, das Kalb wieder genesen, des Schlüters Ehe-Weib wiederumb Milch in ihre Brüste bekommen, als ihnen Weyh-Wasser gebraucht worden? Nescit. 42. Ob nicht den 19. April jüngsthin Interrogata des Abends und selbige Nacht sich in ihrer Stuben befunden? Affirmat. Interrogata: Ob sie allezeit damahlen des Abends in ihrer Stube gewesen? Resp. Sie habe des

sen. 26. Ob nicht Inquisita damahlen in dieser Stuben gewesen, das Fenster ein wenig eröffnet, und dem Andres Sieborgen den bestellten Toback heraus gegeben habe? Sie wisse nicht, daß Sieborger damahlen des Morgens vor dem Fenster gewesen, sie habe den Toback heraus gegeben, ob aber derjenige Mensch, dem sie den Toback gegeben, der Sieborger oder dessen Frau gewesen, wisse sie nicht. 27. Ob sie zu dem Sieborger damahlen etwas gesagt habe, und was? Nescit, ob sie bey Reichung des Tobacks etwas geredt habe. 28. Ob sie nicht bey dem Amt allhier, nachdem der Amts-Vogt sie über obiges vernommen, etliche Tage hernach begehret, daß Sieborger wegen des, so er in ihrem Hauß gesehen haben soll, eydlichen vernommen werden möchte? Affirmat. 29. Ob nicht Andres Sieborger auch in ihrer Gegenwart einen Eid gethan? Affirm. 30. Ob nicht der Amts-Vogt allhier sie nach abgehörten Andres Sieborger gefragt, ob sie weiter etwas suchen, oder mit dem, was vorgegangen, sich vergnügen lassen wolte? Affirm. 31. Ob sie nicht geantwortet, sie könte hieran noch kein Genügen haben, sondern wolte die hohe Obrigkeit und ihre Freunde hierüber zu Rath nehmen? Affirmat. 32. Ob sie solches würcklich gethan? Bey der hohen Obrigkeit habe sie sich dieserwegen nicht angemeldet, aber ihre Schwester Anna Wahligs habe sie um Rath gefragt, welche gesagt, wenn sie ein gut Gewissen hätte, so solte sie es GOtt anheim stellen, denn Sieborger sie nicht gescholten hätte. 33. Bey weme? Ist gehört, und habe sonst niemand um Rath gefragt. 34. Ob nicht eodem des Nachmittags sie zu Jost Schlüter in sein Hauß kommen, und von demselben begehret, er möchte Herrn Amts-Vogt sagen, daß sie ihre Freunde wegen dessen, so Sieborger von ihr gesagt, befragt, dieselbe aber dafür gehalten hätten, weilen Sieborger sie nicht gescholten, so hätte sie nicht nöthig, die Sache weiter zu suchen? Affirmat. 35. Item der Herr Amts-Vogt möchte nicht übel nehmen, daß sie gesagt, sie wolle die Sache bey der hohen Obrigkeit suchen? Affirmat. 36. Wer die Freunde gewesen, welche ihr obiges gerathen? Ihre obgedachte Schwester. 37. Ob nicht etliche Tage hernach, als sie dieses zu Jost Schlüter gesagt, daß die von dessen Kuhe gemolckene Milch, wann solche 1. Tag und Nacht gestanden, gantz voller Blasen und unbrauchbar worden? Nescit. 38. Ob nicht auch des Jost Schlüters Kalb darauf kranck worden, und nicht fressen wollen? Nescit. 39. Ob nicht kurtz darauf des Jost Schlüters Eheweibe auch die Milch vergangen? Nescit. 40. Ob nicht Inquisita dieses alles verursachet? Negat. 41. Ob nicht die Kuhe wieder gute Milch gegeben, das Kalb wieder genesen, des Schlüters Ehe-Weib wiederumb Milch in ihre Brüste bekommen, als ihnen Weyh-Wasser gebraucht worden? Nescit. 42. Ob nicht den 19. April jüngsthin Interrogata des Abends und selbige Nacht sich in ihrer Stuben befunden? Affirmat. Interrogata: Ob sie allezeit damahlen des Abends in ihrer Stube gewesen? Resp. Sie habe des

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0319" n="311"/>
sen. 26. Ob nicht Inquisita                      damahlen in dieser Stuben gewesen, das Fenster ein wenig eröffnet, und dem                      Andres Sieborgen den bestellten Toback heraus gegeben habe? Sie wisse nicht, daß                      Sieborger damahlen des Morgens vor dem Fenster gewesen, sie habe den Toback                      heraus gegeben, ob aber derjenige Mensch, dem sie den Toback gegeben, der                      Sieborger oder dessen Frau gewesen, wisse sie nicht. 27. Ob sie zu dem Sieborger                      damahlen etwas gesagt habe, und was? Nescit, ob sie bey Reichung des Tobacks                      etwas geredt habe. 28. Ob sie nicht bey dem Amt allhier, nachdem der Amts-Vogt                      sie über obiges vernommen, etliche Tage hernach begehret, daß Sieborger wegen                      des, so er in ihrem Hauß gesehen haben soll, eydlichen vernommen werden möchte?                      Affirmat. 29. Ob nicht Andres Sieborger auch in ihrer Gegenwart einen Eid                      gethan? Affirm. 30. Ob nicht der Amts-Vogt allhier sie nach abgehörten Andres                      Sieborger gefragt, ob sie weiter etwas suchen, oder mit dem, was vorgegangen,                      sich vergnügen lassen wolte? Affirm. 31. Ob sie nicht geantwortet, sie könte                      hieran noch kein Genügen haben, sondern wolte die hohe Obrigkeit und ihre                      Freunde hierüber zu Rath nehmen? Affirmat. 32. Ob sie solches würcklich gethan?                      Bey der hohen Obrigkeit habe sie sich dieserwegen nicht angemeldet, aber ihre                      Schwester Anna Wahligs habe sie um Rath gefragt, welche gesagt, wenn sie ein gut                      Gewissen hätte, so solte sie es GOtt anheim stellen, denn Sieborger sie nicht                      gescholten hätte. 33. Bey weme? Ist gehört, und habe sonst niemand um Rath                      gefragt. 34. Ob nicht eodem des Nachmittags sie zu Jost Schlüter in sein Hauß                      kommen, und von demselben begehret, er möchte Herrn Amts-Vogt sagen, daß sie                      ihre Freunde wegen dessen, so Sieborger von ihr gesagt, befragt, dieselbe aber                      dafür gehalten hätten, weilen Sieborger sie nicht gescholten, so hätte sie nicht                      nöthig, die Sache weiter zu suchen? Affirmat. 35. Item der Herr Amts-Vogt möchte                      nicht übel nehmen, daß sie gesagt, sie wolle die Sache bey der hohen Obrigkeit                      suchen? Affirmat. 36. Wer die Freunde gewesen, welche ihr obiges gerathen? Ihre                      obgedachte Schwester. 37. Ob nicht etliche Tage hernach, als sie dieses zu Jost                      Schlüter gesagt, daß die von dessen Kuhe gemolckene Milch, wann solche 1. Tag                      und Nacht gestanden, gantz voller Blasen und unbrauchbar worden? Nescit. 38. Ob                      nicht auch des Jost Schlüters Kalb darauf kranck worden, und nicht fressen                      wollen? Nescit. 39. Ob nicht kurtz darauf des Jost Schlüters Eheweibe auch die                      Milch vergangen? Nescit. 40. Ob nicht Inquisita dieses alles verursachet? Negat.                      41. Ob nicht die Kuhe wieder gute Milch gegeben, das Kalb wieder genesen, des                      Schlüters Ehe-Weib wiederumb Milch in ihre Brüste bekommen, als ihnen                      Weyh-Wasser gebraucht worden? Nescit. 42. Ob nicht den 19. April jüngsthin                      Interrogata des Abends und selbige Nacht sich in ihrer Stuben befunden?                      Affirmat. Interrogata: Ob sie allezeit damahlen des Abends in ihrer Stube                      gewesen? Resp. Sie habe des
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[311/0319] sen. 26. Ob nicht Inquisita damahlen in dieser Stuben gewesen, das Fenster ein wenig eröffnet, und dem Andres Sieborgen den bestellten Toback heraus gegeben habe? Sie wisse nicht, daß Sieborger damahlen des Morgens vor dem Fenster gewesen, sie habe den Toback heraus gegeben, ob aber derjenige Mensch, dem sie den Toback gegeben, der Sieborger oder dessen Frau gewesen, wisse sie nicht. 27. Ob sie zu dem Sieborger damahlen etwas gesagt habe, und was? Nescit, ob sie bey Reichung des Tobacks etwas geredt habe. 28. Ob sie nicht bey dem Amt allhier, nachdem der Amts-Vogt sie über obiges vernommen, etliche Tage hernach begehret, daß Sieborger wegen des, so er in ihrem Hauß gesehen haben soll, eydlichen vernommen werden möchte? Affirmat. 29. Ob nicht Andres Sieborger auch in ihrer Gegenwart einen Eid gethan? Affirm. 30. Ob nicht der Amts-Vogt allhier sie nach abgehörten Andres Sieborger gefragt, ob sie weiter etwas suchen, oder mit dem, was vorgegangen, sich vergnügen lassen wolte? Affirm. 31. Ob sie nicht geantwortet, sie könte hieran noch kein Genügen haben, sondern wolte die hohe Obrigkeit und ihre Freunde hierüber zu Rath nehmen? Affirmat. 32. Ob sie solches würcklich gethan? Bey der hohen Obrigkeit habe sie sich dieserwegen nicht angemeldet, aber ihre Schwester Anna Wahligs habe sie um Rath gefragt, welche gesagt, wenn sie ein gut Gewissen hätte, so solte sie es GOtt anheim stellen, denn Sieborger sie nicht gescholten hätte. 33. Bey weme? Ist gehört, und habe sonst niemand um Rath gefragt. 34. Ob nicht eodem des Nachmittags sie zu Jost Schlüter in sein Hauß kommen, und von demselben begehret, er möchte Herrn Amts-Vogt sagen, daß sie ihre Freunde wegen dessen, so Sieborger von ihr gesagt, befragt, dieselbe aber dafür gehalten hätten, weilen Sieborger sie nicht gescholten, so hätte sie nicht nöthig, die Sache weiter zu suchen? Affirmat. 35. Item der Herr Amts-Vogt möchte nicht übel nehmen, daß sie gesagt, sie wolle die Sache bey der hohen Obrigkeit suchen? Affirmat. 36. Wer die Freunde gewesen, welche ihr obiges gerathen? Ihre obgedachte Schwester. 37. Ob nicht etliche Tage hernach, als sie dieses zu Jost Schlüter gesagt, daß die von dessen Kuhe gemolckene Milch, wann solche 1. Tag und Nacht gestanden, gantz voller Blasen und unbrauchbar worden? Nescit. 38. Ob nicht auch des Jost Schlüters Kalb darauf kranck worden, und nicht fressen wollen? Nescit. 39. Ob nicht kurtz darauf des Jost Schlüters Eheweibe auch die Milch vergangen? Nescit. 40. Ob nicht Inquisita dieses alles verursachet? Negat. 41. Ob nicht die Kuhe wieder gute Milch gegeben, das Kalb wieder genesen, des Schlüters Ehe-Weib wiederumb Milch in ihre Brüste bekommen, als ihnen Weyh-Wasser gebraucht worden? Nescit. 42. Ob nicht den 19. April jüngsthin Interrogata des Abends und selbige Nacht sich in ihrer Stuben befunden? Affirmat. Interrogata: Ob sie allezeit damahlen des Abends in ihrer Stube gewesen? Resp. Sie habe des

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/319
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/319>, abgerufen am 21.11.2024.